Fahrradhelm erlaubt auf der Schwalbe?

  • Hallo zusammen,


    Ich wollte mal fragen, ob es erlaubt wäre einen Fahrradhelm zum moppedfahren zu tragen.


    Was meine Recherchen hier im Forum ergeben haben ist: Der Helm muss kein ECE Prüfzeichen haben, es muss ein Sturzhelm sein.


    Würde das auf nen Fahrradhelm zutreffen?


    Braincaps sind ja erlaubt. Wer sagt denn dass das Kradhelme sind und "Fahrradhelme" eben Fahrradhelme?


    Achja, Ich habe natürlich nen vernünftigen Helm und bin auch froh drüber. Ich wollte nur mit nem Kumpel als Sozius mal ne kleine Runde drehen, und er hat keinen eigenen Helm.


    Wär cool wenn ihr mir weiterhelfen könnt,


    Lobi

  • Hi Lobi,


    als ich in Asien war entdeckte ich einen Schaukasten vor einem Krankenhaus auf dem die Auswirkungen von Rollerunfällen zu sehen waren. Angesichts dieser Bilder muß sich jeder selbst Gedanken machen wie er sein Haupt schützen will.
    Meine Fresse ist mir jedenfalls soviel Wert, daß ich auf nen Integralhelm mit großen Sichtfenster nicht verzichten möchte.


    zum Schaukasten - nix für zartbeseitete

  • Das Schaufenster weckt wirklich zum nachdenken an 8|
    Aber ich denke ein Fahrradhelm ist wirklich ungeeignet zum Moped fahrn, stell dir vor ihr fliegt mit 50-60 auffe Gusche ...
    Lieber nen Freund fragen ob er ma fix nen Helm hat

  • Um die Frage zu beantworten: Hier ist der scheinbar zutreffende Link. Da sieht man mal ganz klar und deutlich, wie im deutschen Recht, nein, in der deutschen Bürokratie, nein, im deutschen Gesetzeswahn, eine kleine Frage beantwortet wird.
    Es scheint nur auf die "Eignung" des Helmes zum Kradfahren anzukommen, Normenprüfzwang im Ergebnis keiner. Bei einem Fahrradhelm eher zweifelhaft. Aber ohne weiteres ans Bein pinkeln mit Verweis auf Prüfzeichen kann Dir wohl keiner.
    Das Ganze gehört aber eher in die Kategorie "Recht".

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • In den meisten Fahrradhelmen findet sich ein kleiner Aufkleber mit diversen Piktogrammen. Eines dieser Symbole zeigt ein durchgestrichenes Motorrad.


    Daraus ziehe ich den Schluss, dass Fahrradhelme nicht zum Mopedfahren geeignet sind.


    Wenn's aber mal für 2km sein soll -> bestimmt besser als gar kein Helm. Für häufige Nutzung bzw. lange Touren sicher keine Alternative.


    Motorradhelme kann man oft dort mieten, wo auch Motorräder vermietet werden. Das nur so als Anregung, wenn's z.B. nur für 2 Tage sein soll.


    mfg

  • Ne es ging sich darum den Kumpel nur mal für ne Runde mitzunehmen. Für ne größere Ausfahrt könnt ich das auch nicht verantworten.


    Danke für die Antworten, ich denke ich werd mich dann eher mal umhören wer uns seinen Helm mal leihen kann

    • Offizieller Beitrag

    hallo,
    das thema hatten wir hier schonmal.
    der gesetzestext, auf den mathias oben verweist, ist veraltet. es heist nichtmehr "amtlich anerkannter helm", sondern "geeigneter Helm". dieser braucht kein prüfzeichen, muss aber ein motorradhelm sein. da ein fahrradhelm dies jawohl nicht ist, ist er folglich auch nicht erlaubt.


    und aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass die meisten unfälle deshalb passieren, weil irgendjemand "nur mal schnell" und "ausnahmsweise" mal was wollte...

  • Zu Fahrradhelmen und deren praktischer "Eignung" eine Anmerkung:


    Sie bieten einen gewissen Schutz, erfüllen aber nicht die Mindestanforderungen für den Betrieb auf einem Kfz. Bei dem im Handel erhältlichen Braincaps verhält es sich ähnlich. Sie verdecken und schützen auch nur den oberen Bereich der Schädeldecke, was eindeutig zu wenig ist. Je nach Modell kann ein Braincap sogar noch eine geringere Schutzwirkung haben, als ein guter Fahrradhelm.


    Gruß
    Al

  • Zitat von dr.gerberit


    der gesetzestext, auf den mathias oben verweist, ist veraltet. es heist nichtmehr "amtlich anerkannter helm", sondern "geeigneter Helm". dieser braucht kein prüfzeichen, muss aber ein motorradhelm sein. da ein fahrradhelm dies jawohl nicht ist, ist er folglich auch nicht erlaubt.


    ? :cry: ? Soviel Suchfleiß, und dann wieder was veraltetes erwischt? Genau das ist es, was ich mit Gesetzeswahn meine. Es handelt sich um eine Abarbeitung, Juristen nennen das Subsumtion, der völlig konfusen Gesetzeslage. Die ist aber trotzdem noch nicht ganz Geschichte.
    Noch mal in extremer Kurzfassung:
    Früher hieß es in § 21a StVO, dass ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" zu tragen ist. In diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften und Verordnungen wurde auf die ECE-Norm 22 verwiesen, die sich laufend auch wieder veränderte, das heißt wohl verschärfte. Um alte, bis dahin unbeanstandete Helme nun nicht zwangsweise aus dem Verkehr zu ziehen, wurde eine Übergangsregelung mit Frist bis zum 31.12.1992 geschaffen. Kurz vor knapp, nämlich am 22.12.1992 entschied sich dann der Gesetzgeber, nicht die Ausnahmeregelung, aber die Frist zu streichen. Damit durften auch weiterhin Helme nach nicht amtlich genehmigter Bauart getragen werden.
    Zum 1.6.2006 heißt es nun in § 21a StVO nur noch "geeigneter Schutzhelm". Die ECE-Norm existiert zwar weiter, aber die Zulässigkeit des Helmes ist nicht mehr direkt an sie gekoppelt. Logisch wurden dann auch die diesbezüglichen Ausnahmevorschriften gestrichen.
    Alle Klarheiten beseitigt? Nun kann man sich heraussuchen, was denn ein geeigneter Schutzhelm sein soll, und Rechtsanwälte, Polizisten und Gerichte dürfen nun rätseln wie einst schon Heinrich Heine: "Ich weiß nicht, was soll es bedeuten ...:rolleyes:" Immerhin gibt´s dafür auch Verwarnungsgeld.
    Angeblich existiert nun schon dazu ein Urteil vom OLG Düsseldorf VRS 75, 226. Darin werden wohl u.a. Fahrradhelme als ungeeignet betrachtet.
    Das Bundesministerium für Verkehr usw. teilt(e) wohl auf Anfrage(n) folgenden Text mit (Auszug):
    "Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr. Auch sog. „Braincaps“ haben nach einem hier vorliegenden TÜV-Gutachten keine ausreichende Schutzwirkung. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
    Ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab."
    Der erste Satz scheint einfach nur aus dem Urteil entnommen zu sein, oder sogar umgekehrt.
    So ein Ministerium ist aber kein Gesetzgeber, die endgültige Handhabung des Gesetzeswortlauts ist Sache der Gerichte. Das nennt man Gewaltenteilung. Die werden aber sicherlich in diese Richtung tendieren.


    Damit sollte die Sache soweit aber klar sein, für die Praxis, versteht sich. Ein Urteil eines OLG schließt zwar nicht weitere, anderslautende aus. Nur ist es sehr unwahrscheinlich.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    jo matthias, was du da rausgesucht hast, hab ich zwar so ähnlich auch schon in dem oberen link geschrieben, aber doppelt hält natürlich besser :wink:
    das gesetze sich ändern ist halt normal, hier wurde quasi das gesetz an das urteil angepasst, da man halt keinen amtlich genehmigten schutzhelm mehr braucht. was du aus deiner suche lernen kannst: vertraue nie blind irgendwelchen ausführungen im internet, auch wenn sie von seriösen seiten kommen. sie können immernoch veraltet oder einfach falsch sein.

    zu dem braincapgutachten hab ich in dem oberen link auch schonmal eine seite verlinkt, da ja aber doppelt besser hält hier nochmal.
    gruß aus kiel

  • Hi, Dr.Gerberit,


    ich wollte gar nicht doppelt moppeln oder jemandem auf die Füße treten, sondern alles noch mal komprimieren, möglichst übersichtlich, bis zum aktuellen Stand der Dinge. Herausstellen wollte ich, dass es sich im Ergebnis um eine Auslegungsfrage der Formulierung "geeignet" handelt. Die Leute sind es gewöhnt, irgendeinen Brocken hingeworfen zu kriegen, und dann glauben sie immer, a) es ist so, und b) es ist so einfach und es ist eindeutig. Leider ist es das selten. Kaum einer ist sich bewußt, dass viele Antworten nur Ergebnis eines angestrengten (logischen) Denkprozesses sind. Jede Antwort hat einen Aufhänger, und den wollt ich noch mal bieten. Im Ergebnis und für die Praxis ist das, was Du oben kurz und knapp schriebst, korrekt, und ist mir auch gar nicht entgangen.
    Der Gesetzgeber wollte mit der Änderung von "amtlich genehmigt" in "geeignet" keine inhaltliche Änderung vornehmen, sondern nur, was erst mal unlogisch klingt, den Text "an die bestehende Gesetzeslage anpassen". Gemeint war aber nur, dass ein Verweis auf die amtliche Genehmigung der Bauart der Helme keinen Sinn macht, und in die Irre führt, wenn dies durch unbefristete Ausnahmeregelungen dann doch wieder ausgehebelt wird. Dies noch mal als kleiner Nachtrag.
    Die Sache mit den TÜV-Gutachten ist ein faules Ei, was so noch keinen Bestand haben kann. Warum: Der TÜV ist kein Gesetzgeber. Wenn er die Tauglichkeit von Helmen für irgendeinen Zweck testen will, braucht er klare Richtlinien, vorgegebene Grenzwerte usw., die einzuhalten sind. Wie ist denn das nun? Jede Frage muss erst einmal beantwortet werden. Was soll der Helm aushalten? Einen Sturz aus 1m Höhe? Oder aus 10m? Oder 50? Muss ein Visier vorhanden sein oder nicht? Wie stark darf es abgedunkelt sein? Nur wenige von hunderttausend Fragen. Die Anforderungen kann man strenger oder auch lascher handhaben. Theoretisch könnte man die ins Unermessliche schrauben, und sogar behaupten, kein aktueller Helm ist für den Kradgebrauch sicher bzw. geeignet genug. Wo ist denn nun die Grenze, was wird verlangt? Das muss erst mal der Gesetzgeber bestimmen, sonst spielt sich hier ein Privatverein zum Gesetzgeber auf.
    Unbestritten kann man den Helmen im Gesetzessinne die Eignung zusprechen, wenn sie die nun nicht mehr von Helmträger zwingend geforderte ECE-Norm einhalten. Aber außerhalb?
    Aber das soll ja nicht zu lang werden. Im Ergebnis sind wir uns ja sicher einig:


    Einen Fahrradhelm setzt man auf dem Moped schon freiwillig nicht auf. :wink:


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    hi mathias,


    hab mich nicht im geringsten auf die füße getreten gefühlt, sollte nicht so rüberkommen.


    zum thema "definition geeignet": man muss sich schon wundern, dass es eine 52seitige eu-richtlinie über die herstellung von schnullern gibt, aber weder deutschland noch die EU eine einzige seite über helme zustande bekommen hat...


    edüt: wegen dem gutachten hast du recht. da richter aber auch keine helm-sachverständigen sind, müssen diese sich eben an solchen gutachten orientiern.
    und damit sowas erst zum richter kommt, müsste die polizei ersteinmal ein ticket schreiben und der betroffe müsste widerspruch einlegen. dann müsste für den helm, den er aufgehabt hat, ein gutachten gefertigt werden, an dem sich der richter orientiert.
    und das ganze prozedere selbstverständlich für jeden helm, den es zu kaufen gibt...

  • Mal ganz emotionslos betrachtet ist es eigentlich egal, ob ich mit dem Fahrrad, oder der Simme mit 60km/h an den Baum klatsche. So gesehen müßte ich auch auf dem Fahrrad die Schutzkleidung vom Moped tragen, also bingt mir der noch nicht einmal vorgeschriebene Fahrradhelm eigentlich recht wenig. Es ist genau so unsinnig über die Helmpflicht zu diskutieren. Mit einem Fahrrad ist man oft schneller unterwegs als mit einem Mofa, aber auf dem ist aber ein "richtiger" Helm vorgeschrieben....
    Egal wie, ordentlicher Deckel auf den Kopf und gut ists, auch bei kurzen Strecken.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • naja zu ddr zeiten brauchte man nur außerhalb geschloßen ortschaften nen helm ! jetzt brauchst denn ja immer was nur abzocke ist da ja jeder selber wissen muss ob er nun oder ohne helm fahren will!
    ich fahre lieber mit helm hab zwei schöne ddr mopet helme

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