Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben: vor einem Jahr habe ich mir als absoluter Schwalbe-Neuling eine Schwalbe zugelegt. Der Verkäufer sagte mir, dass es sich dabei um eine KR51/2L handelt. Mit Hilfe der Typenkunde im Schwalbennest habe ich das soweit (quick'n dirty) bestätigen können, dass es sich um eine KR51/2 handelt, allerdings habe ich den Unterschied zwischen L und E nicht ausmachen können (von der Lackfarbe des Schwungrades, Unterbrecher-/Elektronikzündung bzw. dem passenden Steuerkästchen unterm Lenkrad war ich weit, weit entfernt) und habe mich daher auf die Angaben des Verkäufers verlassen, als ich beim KBA die neuen Papiere (die alten gabs nicht mehr) beantragt habe.
Nachdem ich mich nun gezwungenermaßen (Schwimmer defekt, Birne durchgebrannt) näher mit meinem guten Stück befasst habe, bin ich zum Schluss gekommen, dass es sich wohl doch um das E-Modell handelt (keine Steuerlektronik unter dem Lenkrad z.B.). Ich frage mich nun, ob ich mir sicherheitshalber eine neue, passende ABE für die Schwalbe ausstellen lasse? Einerseits will ich natürlich nicht Probleme bei einer Kontrolle bekommen, andererseits unterscheiden sich die beiden Modelle doch sowieso nur in der Art der Zündung und der Schweinwerfer-Wattzahl!? Da auf dem Typenschild kein Modell-Buchstabe angegeben ist, dürfte es (zumindest für Nicht-Schwalben-Experten-Polizisten hier in HH) sowieso recht schwer sein auf die schnelle den Unterschied zwischen E und L auszumachen?! Zusätzlich befürchte ich Probleme beim Erneuten beantragen der ABE beim KBA (von der Kohle mal abgesehen), da ich ja für die gleiche Fahrzeugnummer nun eine neue ABE mit neuer Typenbezeichnung bestellen würde ...
Vielleicht könnt ihr mir ja mal eure Einschätzung mitteilen und sagen, wie ihr vorgehen würdet.
Vielen Dank,
Michi