Falsche ABE !?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben: vor einem Jahr habe ich mir als absoluter Schwalbe-Neuling eine Schwalbe zugelegt. Der Verkäufer sagte mir, dass es sich dabei um eine KR51/2L handelt. Mit Hilfe der Typenkunde im Schwalbennest habe ich das soweit (quick'n dirty) bestätigen können, dass es sich um eine KR51/2 handelt, allerdings habe ich den Unterschied zwischen L und E nicht ausmachen können (von der Lackfarbe des Schwungrades, Unterbrecher-/Elektronikzündung bzw. dem passenden Steuerkästchen unterm Lenkrad war ich weit, weit entfernt) und habe mich daher auf die Angaben des Verkäufers verlassen, als ich beim KBA die neuen Papiere (die alten gabs nicht mehr) beantragt habe.


    Nachdem ich mich nun gezwungenermaßen (Schwimmer defekt, Birne durchgebrannt) näher mit meinem guten Stück befasst habe, bin ich zum Schluss gekommen, dass es sich wohl doch um das E-Modell handelt (keine Steuerlektronik unter dem Lenkrad z.B.). Ich frage mich nun, ob ich mir sicherheitshalber eine neue, passende ABE für die Schwalbe ausstellen lasse? Einerseits will ich natürlich nicht Probleme bei einer Kontrolle bekommen, andererseits unterscheiden sich die beiden Modelle doch sowieso nur in der Art der Zündung und der Schweinwerfer-Wattzahl!? Da auf dem Typenschild kein Modell-Buchstabe angegeben ist, dürfte es (zumindest für Nicht-Schwalben-Experten-Polizisten hier in HH) sowieso recht schwer sein auf die schnelle den Unterschied zwischen E und L auszumachen?! Zusätzlich befürchte ich Probleme beim Erneuten beantragen der ABE beim KBA (von der Kohle mal abgesehen), da ich ja für die gleiche Fahrzeugnummer nun eine neue ABE mit neuer Typenbezeichnung bestellen würde ...


    Vielleicht könnt ihr mir ja mal eure Einschätzung mitteilen und sagen, wie ihr vorgehen würdet.


    Vielen Dank,


    Michi

  • Ich würde aus dem "L" mit zwei kurzen, sauberen Strichen ein "E" machen! :D


    Es gibt Tabellen, aus denen hervorgeht, was für Umbauten zulässig sind. Demnach darf man an eine /2 E eine E-Zündung nachrüsten, aber eine /2 L nicht auf Unterbrecherzündung zurückrüsten, wenn ich es richtig interpretiert habe. Muß man sich daran streng halten und einen Wechsel der Zündung eintragen lassen? Wenn nein, dann dürfen die Papiere so bleiben, wie sie sind.


    Gruß!
    Al

  • An der ABE wird nix selber geändert!! Das ist Uhrkundenfälschung! @Alfred@


    Außerdem ist es Sch.. egal ob da E, L oder sonst was steht. Die Rahmennummer, Modelbezeichnung (z.B. Kr51-2) müssen stimmen und fertig. Die Typenausführungen sind Wurst. Was da für Zündungen drin sind ist völlig egal. Auch andere Typenmerkmale sind unwichtig.


    von Alfred: „Demnach darf man an eine /2 E eine E-Zündung nachrüsten, aber eine /2 L nicht auf Unterbrecherzündung zurückrüsten, wenn ich es richtig interpretiert habe.“


    Das ist Blödsinn!! Die Liste ist doof gemacht, dort steht ein minus, weil was original in der Modelausführung drin ist, und damit wäre es keine Nachrüstung. Logisch oder? und warum soll man nicht auf den Uhrzustand zurück bauen dürfen?


    Habt ihr keine anderen Sorgen?

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • Hallo ihr beiden,


    erstmal Danke für eure Antworten. Ich werde mal auf Simsonsucht hören und die Modellunterschiede ignorieren und einfach die ABE behalten.


    Zitat


    Habt ihr keine anderen Sorgen?


    Doch, da wären die Zündspule, der Unterbrecher, der Kondensator, das Kettennachspannen usw. usw. ;)


    Allerdings wollte ich es nicht riskieren, irgendwie mit falschen Papieren eine Versicherung abzuschliessen, die dann nachher aufgrund einer falschen ABE als nichtig gilt und somit auch noch ohne Versicherungsschutz fahren.


    Danke und guten Flug,


    Michi

  • Ich denke, die haben beim KBA Listen oder Tabellen mit denen sie anhand der Fahrgestellnummern eindeutig die verschiedenen Typen identifizieren können. Es wird doch für jeden Hersteller jede Fahrgestellnummer nur einmal vergeben, unabhängig vom Typ.
    Hat Taloon darüber nicht mal in den KBA-Bibliotheken recherchiert?
    Als ich meine neue ABE bekommen habe, standen da mehr Angaben drin, als ich denen geschickt hatte, also müssen die den zur Nummer gehörigen Typ mitsamt seiner "Merkmale" von sich aus gewusst haben.
    Wenn das KBA sagt, nach Deiner Fahrgestellnummer hast Du eine /L, dann müsste das eigentlich auch so sein. Demnach hat einer der Vorbesitzer mal kräftig dran rumgebastelt.

  • In technik wurde ebend nen neuer beitrag verfasst, wegen
    früheren veränderungen die im schein eingetragen sind.
    (motor, farbe...)


    ich habe papiere wo die rahmen nummer durchgestrichen ist und
    eine andere darunter geschrieben.
    also die schrift sieht ziehmlich alt aus, ob es mal ein rahmen
    schaden gegeben hat?
    was meint ihr was die bulle dazu sagen? oder besser nicht mit
    nehmen? hier geben sich die bullen eigentlich meist mit dem
    versicherungs schein zufrieden.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Hallo,


    Habe selbst einen alten "Registrierschein für Kleinkrafträder" von 1979 dort hat nie die VP drinrumgestempelt.
    Da ist der Stempel der Verkaufstelle drin und nach einem Motortausch von 1982 der Stempel der Simson-Vertragswerkstatt.
    Außerdem steht noch in dem Buch "Ich fahre ein KKR" Auflage 1982 zu Umbauten: Werden die Umbauten sachgemäß ausgeführt, ist die Vorstellung des KKR bei der Zulassungstelle der DVP nicht erforderlich.


    mfg gert

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