Frage zum Tagfahrlicht

  • Es geht um folgendes: Meine Enkelin hat die Ausbildung zur Mopedprüfung abgeschlossen (und mit der zweiten praktischen Prüfung bestanden) - allerdings mit diesem Problem:


    Eine Fahrschule stellt ein Moped zur Ausbildung zur Verfügung. Ich glaube 6 Fahrstunden und dann Prüfung. Zur Prüfung geht es auf einem Parkplatz los. Das Moped wird gestartet und sie soll auf der Straße nach rechts fahren. Nach 20 Metern soll sie anhalten. Sie bekommt mitgeteilt, dass sie durchgefallen ist, weil sie ohne Beleuchtung (Tagfahrlicht) gefahren ist.


    Ist so ein Moped - 15 Jahre nach Einführung des Tagfahrlichtes - überhaupt zugelassen?


    Oder handelt es sich um eine "Abzocke der Fahrschule"?


    Ich konnte leider nichts gesetzliches finden. Der Fahrlehrer meinte nur: "Sie hat es in den Fahrstunden ja auch einschalten müssen".


    Es geht mir um dabei die zusätzlichen Prüfungsgebühren (80,00 €).


    Ist ein Moped ohne Tagfahrlicht zugelassen?


    Bitte mit Link auf einen gesetzlichen Text.

    • Offizieller Beitrag

    Klar darf auch heute noch jedes Moped im Strassenverkehr bewegt werden, wenn es bauartbedingt noch nicht mit einer Tagfahrlichtschaltung versehen ist. Zudem schreibst Du ja selber :

    Zitat

    Sie hat es in den Fahrstunden ja auch einschalten müssen


    Das Motorrad meiner Frau darf auch heute noch ohne Bremslicht und ohne Blinker auf die Strasse, weil es das 1953 noch nicht hatte. Dass das der Verkehrssicherheit wenig zuträglich ist, das ist eine andere Sache.


    Peter

  • Da steht ja aber nur das man mit Hauptlicht fahren muss. Da steht ja nicht das das Licht automatisch an sein muss beim fahren. Abzocke von der Fahrschule ist ja ein ganz schön harter Vorwurf, nur weil sie das Licht nicht eingeschaltet hat, was sie sonst in jeder Fahrstunde gemacht hat, oder?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ich weiß, dass wir in der "DDR" schon Fahrzeuge hatten, bei denen das funktionierte - und das war vor wie vielen Jahren?
    Ich weiß nicht was für ein Typ und Baujahr das Moped ist. Aber wenn es einen Elektrostarter hat, ist es m.E. nicht so alt.
    Meine Frage war ja, ob es bestimmte Vorschriften gibt, ab wann die Ausrüstung eines Fahrzeuges mit Hauptlicht beim Fahrbetrieb vorgeschrieben war. Es gibt ja auch Vorschriften ab wann PKW mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein müssen. Das es für "Oldtimer" Sonderreglungen gibt ist ja bekannt.


    Danke denen die geantwortet haben ...


    Edit: Link wurde auf Wunsch von News.de entfernt.

  • §17 STVO sagt aus, dass motorräder tagsüber licht anhaben müssen und (seit mitte '12) auch separates tagfahrlicht erlaubt ist. dieses muss aus gehen sobald das normale abblendlicht eingeschaltet wird. dieses separate tagfahrlicht muss auch automatisch leuchten sobald die zündung eingeschaltet ist. davon, dass abblendlicht auch immer automatisch an sein muss wenn man fährt, steht nirgends was. es muss natürlich leuchten, aber die maschine muss es nicht automatisch einschalten.


    selbst wenn ich mich irre und das abblendlicht doch automatisch eingeschaltet sein muss, wird einem das eingeschaltete licht doch durch eine kontroll-leuchte im amaturenbrett mitgeteilt. der fahrer muss also bemerken dass es aus ist und dann feststellen dass er die fahrt so nicht antreten darf.


    das man sich drüber ärgert in der prüfung durchzufallen weil man das licht vergisst kann ich verstehen, aber das ist in diesem fall wohl unter "eigene doofheit" einzuordnen.

  • Ich besitze einige Motorräder, bei denen es keine Anzeige für eingeschaltetes Licht gibt. Bei den BMWs sieht man es bestenfalls an der Stellung des Zündschlüssels, bei Honda und Yamaha an der Schalterstellung. Im Dunkeln sieht man es an der Instrumentenbeleuchtung. Im Hellen sehe zumindest ich die Instrumentenbeleuchtung nicht. Da hilft nur, kurz die Hand vor den Scheinwerfer zu halten.
    Böse Falle bei der Fahrprüfung aber m.E. nicht mehr zu ändern

  • ist es nicht seit 2009 pflicht, das alles was 2 Räder und ein Motor hat mit Licht fährt?
    Ich bin schon 2 mal mit meiner kawasaki rausgezogen worden, weil ich ohne licht fuhr :oops:

  • Ich bin gerade etwas irritiert ????
    Mein Kenntnisstand ist, dass Mopeds ab bauj XXXX mit Tagfahrlicht aus gerüstet sein müssen und es mir überlassen ist ob ich tagsüber das Licht einschaltet oder nicht wenn mein Mop. kein Tagfahrlicht hat.
    Bei einem Fahrschulfahrzeug denke ich , sollte ein Tagfahrlicht vorhanden sein. Von einer Nachrüstpflicht habe ich bis jetzt nix gehört.
    Aber ich kann noch lernen.

  • Stimmt die Verkehrsregeln haben nämlich Bestandsschutz zu dem Zeitpunkt wo du deinen Führerschein gemacht hast. Und wenn Oppa seinen Führerschein von vorm Kriech raus zaubert dann muss er auch an keiner Ampel anhalten, weil es die damals noch nicht gab, oder wie? :roll:

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Man darf's nur nicht mit der Tagfahrschaltung verwechseln. Die bewirkt nämlich, dass nur der Scheinwerfer an ist, das Rücklicht aber aus.
    Und als einspuriges Fahrzeug ohne Licht zu fahren ist echt nicht so clever. Das würde ich nicht mal machen, wenn es erlaubt wäre. Man muss da mal drauf achten, ein Fahrzeug mit Licht, egal ob ein- oder zweispurig fällt einem z.B. im Rückspiegel viel früher auf.

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