Frage zum Vorgehen nach Unfall

  • So nachdem ich den ganzen Sommer mit der Restauration meiner S50 zugebracht habe und sie nun endlich fertig war, ich beachtliche 80km! hinter mich gebracht habe wollte ich heute morgen zur Arbeit, stehe an ner Roten Ampel und dann machts buff und das Mopedchen war aus.


    Nachdem wir alle Unterlagen etc. getauscht haben, habe ich mich mit der Frau geeinigt, das wir das der Versicherung natürlich melden, ich aber erstmal nen KV von der Werkstatt/Gutachter hole und sie das dann selbst bezahlt. Wenns ihr dann zuviel ist, läufts halt über die Versicherung.


    Nun bin ich am Überlegen wie ich das ganze zusammenkrieg.


    Dementsprechend würde ich gerne mal eure meinungen hören über Kosten etc. pp damit ich nen Richtwert hab wo ich Geldmäßig hin muss bzw. will.


    Folgende Daten zur Einschätzung hab ich:


    Fahrzeugzeitwert: keine Ahnung!
    Fahrzeugzustand: neuwertig


    Kosten Anschaffung + Restauration (nur Material): rund 1000€


    Kosten für den Gutachter: wären interessant. wenn ich den rauslasse könnt ich die Euronen vielleicht selbst behalten, bzw. damit argumentieren.


    Schadensbild: Rahmen: Bananenförmig
    Hinterrad: achtig :)
    Schutzblech: unter die Sitzbank gefaltet
    Lampenträger hinten: krumm


    Alles in allem, ich vermute einen Totalschaden.


    Also mal raus mit den Meinungen und Schätzungen. Danke!


    Gruß pruesslee


    Axo: Wäre sicher auch gut das Modell zu wissen: S50B2 Baujahr 77

  • Gutachter bestellen ... Rechnungen zusammenheften was neu gekauft wurde und schätzen lassen.


    Wird ja auf Totalschaen hinauslaufen und da wird halt der Zeitwert vom Gutachter höher gewertet wenn man nachweisen kann dass viel investiert wurde.

  • Wenn die Tante dran Schuld an dem Unfall war, dann geh sofort zu einem Rechtsanwalt, am besten zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der kennt sich aus! :smokin: Der kümmert sich dann um alles, beauftragt den Gutachter, macht deine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend und setzt sie notfalls gerichtlich durch. Bezahlen tut den die gegnerische Versicherung von der Tante (natürlich nur, wenn die auch am Unfall Schuld war). Kopier vorher alle Rechnungen, Quittungen und Unterlagen über Ersatzteile und Kosten, die den wirklichen Wert des Fahrzeuges nachweisen können und nimm das alles mit zum Anwalt. Andernfalls bekommst du wahrscheinlich nur den gewöhnlichen Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Mopeds desselben Baujahres was wohl so etwa um die 500,- Euro liegen dürfte.
    Laß dich nicht auf irgendwelche Geschichten mit der Unfalltante ein. Die hat den Schaden verursacht und ist versichert. Punkt! Es ist dein Geld dass eventuell verlorengeht, weil die es sich dann vielleicht plötzlich anders überlegt und du auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibst. Wahrscheinlich machst du bei der Geschichte am Ende ohnehin schon Miese, also versau dir nicht auch noch die paar Kröten, die dir übrigbleiben würden, weil du das nicht einen Profi hast erledigen lassen.

  • Besorg Dir einen Gutachter dessen Fachrichtung Motorradliebhaberstücke/-oldtimer sind. Gegebenenfalls wird die Gegenseite (in diesem Fall die gegnerische Versicherung) ein Gegengutachten erstellen lassen, dieses wird einen deutlich geringeren Wert feststellen, als Dein Gutachter.
    Du musst dieses Gutachten als Geschädigter nicht akzeptieren, die Versicherung aber Deines schon.


    Also zusammengefasst:
    1. Gutachter für Motorräder mit Kenntnissen für Liebhaberstücke besorgen.
    2. Gegengutachten der Gegenseite nicht akzeptieren und auf keine "Deals" eingehen.
    3. Für Deinen Schaden angemessen entschädigt werden.

  • Vielen Dank für eure Hinweise und Ratschläge.



    Aber mir gehts darum einen Daumenwert zu haben mit dem ich kalkulieren kann. Selbst wenn ich zum Gutachter gehe, möchte ich schätzen können ob das was er auf den Zettel schreibt hinkommt.


    @Verkehrsrechtanwalt: hab ich in der Familie. Wenn da also was stinkt hab ich in jedem Fall jemanden der sich wirklich drum kümmert.

  • Na wenn du einen Anwalt in der eigenen Familie hast, dann gönn' dem doch das bissel Honorar. Dann schreien dessen Kinder zuhause wenigstens nicht mehr so laut vor Hunger und müssen auch nicht mehr den Kitt aus den Fensterrahmen fressen, um was in den Magen zu bekommen. :))

  • Und nächstes mal direkt die Polizei holen. Wenn die nette Dame jetzt abstreitet das sie Schuld ist, geht die Rennerei los! Augen auf im Straßenverkehr! Wers nicht macht hat mit den Konsequenzen zu leben, fertig!


    Wollte das nur mal gesagt haben für alle die mitlesen und diese damit warnen. Einer Freundin ist mal eine alte liebe nette unscheinbare Oma um die 70 Jahre hinten drauf gefahren. Hinterher hat sie behauptet die Bekannte sei ihr im Rückwartsgang vorn drauf gefahren...an der roten Ampel wo man natürlich erstmal zurücksetzt...Mit allem Pipapo hat es 7 Monate gedauert bis die Sache vom Tisch war.


    Achja, tut dir noch irgendwas weh oder so? Dann geh doch mal zum Arzt ;)

  • Grundsätzlich: Bei jedem unverschuldeten Unfall die Polizei holen, damit die Personalien ausgetauscht und die Verursacherfrage geklärt wird!
    In vorliegendem Fall kannst Du auch den Schaden an den Zentralruf der Autoversicherer melden, damit dort schon mal eine Schadensmeldung vorliegt!
    Die Verursacherfrage wird sich nin vorliegendem Fall nicht stellen, da ein stehendes Fahrzeug nie eine Unfall verursachen kann :-)!


    Ich würde mir einen Gutachter suchen und den Schaden dann über Deinen Verwandten mit entsprechender (kurzer) Fristsetzung einfordern.


  • Die Verursacherfrage wird sich nin vorliegendem Fall nicht stellen, da ein stehendes Fahrzeug nie eine Unfall verursachen kann :-)!


    Also ich würde mal behaupten das man das nicht völlig ausschließen kann, wenn man sich zB auf der Autobahn quer stellt und dann später einer drauf fährt könnte man als Verusacher gelten. Und wie wir ja grade einen Post vorher gelernt haben kann man auch an der roten Ampel stehend des Rückwärtsfahrens beschuldigt werden...

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Zitat

    des Rückwärtsfahrens beschuldigt werden...


    Jaa, man muss als Simmen-Fahrer schon aufpassen, dass man nicht aus Versehen an der Ampel den Rückwärtsgang einlegt und Vollgas gibt... :D

    Vertan! ...kräht der Hahn und steigt von der Ente.

  • Jaa, man muss als Simmen-Fahrer schon aufpassen, dass man nicht aus Versehen an der Ampel den Rückwärtsgang einlegt und Vollgas gibt... :D



    das war auf meinen Beitrag bezogen und da ging es um ein AUTO welches sehr wohl einen rückwärtsgang besitzt in der regel ;) und das ist tatsächlich passiert..


    wenn !hinterher! 2 Aussagen gegeneinander stehen gehts beim gutachter los mit lackspuren, altschäden etc. und das zieht sich nun mal. also direkt die polizei vor ort bestellen, die sehen dann schon meißtens wer mist erzählt. wenn nicht gerade mittagszeit ist und es möglich ist ohne eine großartige behinderung, darauf bestehen, dass die fahrzeuge nicht einen millimeter bewegt werden ;)

  • Ich kann mich da Dummschwätzer nur anschließen und dir auch nur dazu Raten nen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die Kosten für den Anwalt muss die Versicherung des Unfallgegners zahlen.
    Das nervige dabei ist das man die Kosten für ein Gutachten und was noch kommen könnte erstmal Vorstrecken muss. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Diese Kosten werden dir dann aber von der Versicherung des Unfallverursachers Rückerstattet. Ohne Anwalt versuchen Versicherungen gerne einen über den Tisch zu ziehen.
    Auf der Seite des ADAC`s findet man auch ne paar Hinweise.
    Schaden- und Versicherungsrecht/Infos zur Schadensabwicklung


    Meine Freundin hat das Spiel gerade hinter sich, nach nem Autounfall mit Totalschaden und da war ein Anwalt echt sehr Hilfreich.

  • mal beschreiben wie das bei mir gelaufen ist: (Eurobeträge sind gerundet)
    Unfall mit einer restaurierten schwalbe Kr51/1 (restauriert in karosse und technik nicht gerollt oder sonstwas). Unfall gehabt. Beschädigt: Knieblech, Motortunnel, Panzer, Rahmen verzogen. Schuldfrage eindeutig der Gegner.


    Gutachter der Versicherung kam und ich hab gedacht ok soll er mal machen wenn nicht bestelle ich meinen eigenen.


    Fazit des Gutachtens: Totalschaden, da allein die Rahmenrichtung den Marktwert +30% überschreitet.(Dies ist die aktuelle Regelung für Oldtimer. Die alte Regelung des Reparationspreises gibt es nicht mehr, hatte die mal bei meinem DKW F93 von 56 und da ging es um ein paar tausender. Dies ist nachgeprüft von mir im Netz und von meinem RA für Verkehrsrecht!)


    lt Gutachten 850 Euro überwiesen und das innerhalb von 1 Woche nach dem Gutachten. (1000 Euro Martwert abzüglich 150 Euro vorliegendes Angebot für die beschädigte Schwalbe)


    Und jetzt komms: wollte natürlich auch kaputte Hose, Helm, Ersatzfahrzeug ersetzt haben. Und dann hat sich die Versicherung quergestellt. RA eingeschaltet. Nach zähen Verhandlungen nochmals 280 Euro als Kostenerstattung geholt. Hat 3 Monate gedauert.


    Fazit: Geh zum RA und sofort, wenn du nicht Schuld bist oder eine Rechtsschutz hast. Selbst wenn nicht wäge sorgfältig ab. Der Laie weis zu wenig und wird dann über den Tisch gezogen. Aussagen wie ich zahle das selber sind Blödsinn, da der Gegner zumeist die Kosten nicht überblickt und meint ein bischen Farbe tuts


    Wenn es interessiert mail ich das Gutachten zu Interessierten.

  • meines Wissens, und meiner Aufklärung möchte ich doch auch hierzu mal etwas beisprechen :)
    ->Also für mich gilt, nach unfall Fotos machen, verhältnis der autos zueinander, den schaden fotografieren ->polizei holen
    ->was die schuldfrage betrifft keine Aussage machen, nur was geschehen ist bis zu *buffer* oder *patscher*
    ->auf jedenfall die Versicherung anrufen, rat holen sie wird sagen wie am unfallort zu handeln ist.
    -mein Versicherungsvertreter kommt (ein versprechen) sogar vor ort, auch mitten in der nacht -(ausgeschlossen es ist nicht innerhalb von wenigen stunden möglich)


    jede vernünftige versicherung hat eine Notfallnummer auf die hingewiesen wird bei rat ausserhalb der Öffnungszeiten. So hat mir meine versicherung es gesagt, wortwörtlich :)


    lg His51story

  • @ puffi: Ist da nicht irgendwo ein Eigenanteil von 25 % aufgetaucht? Der ist eigentlich immer darin, für das allgemeine Unfallrisiko, was man schon alleine durch die Teilnahme am Verkehr verwirklicht. Auch, wenn nur der Unfallgegner schuld ist. Ausnahme: Unfall wäre auch für einen überpflichtbewussten Idealfahrer nicht zu vermeiden gewesen. Wäre sicher auch hier anzunehmen, wenn von hinten einer auf´s Möp fährt.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Hier ist m.E. bereits bei der Unfallaufnahme ein Fehler gemacht worden.
    Und zwar wurde die Polizei nicht hinzogezogen.
    Hätte diese nämlich gegen die Frau eine OWI eingeleitet würde man von keinen 25 % reden.
    Die Versicherungen sehen dann das man von unabdingbar ausgeht.
    Muss zwar nicht sein aber ist immer besser.


    Man muss den Unfallbeteiligten seine Personalien nämlich nicht Preis geben.
    Dazu ist man nur ggü. der Polizei verpflichtet.


    Bei mir wird jeder kleine Unfall nur mit Polizei gemacht.


    Bei meinen letzten Unfall habe ich die Beamten noch im Unterbewusstsein angerufen.
    Danach hatte ich kein Wort mehr gesagt und nur noch gefroren.
    Als sie ankamen haben dieser erstmal das DRK informiert und meine Eltern die im Unfallpass stehen.
    Diese kamen dann dazu und die Polizei übergab meinen Vater alle Papiere.


    Dazu mal noch nebenbei:
    Das DRK nahm mich auf Grund des Schocks und des Frierens mit zur Rettungswache.
    Im Krankenwagen kamen dann alle Kindheitserinnerungen hoch wo bei uns an der Straße ein Kradfahrer tödlich verunglückte.
    Ich war damals 7 und mit dem Fahrrad unterwegs. Hatte bis dahin davon nie meinen Eltern davon was erzählt.
    Dies hatte damals nur gesagt zu mir ein Kind sei zum Bäcker gefahren und habe dort um Hilfe gebeten (ich).
    Oder Unfall wo ein Kind im Auto hinten saß und ein LKW ungebremst auf den PKW knallte.
    2 Unbeteiligte kümmerten sich um das Kind und ich um den "wirren" Vater. Wir informierten die Polizei.
    Als Dank gaffte man uns an und sagte: "Was uns einfälle die gesamte Straße mit unseren Auto zu blockieren".
    Nur dadurch war eine gefahrlose Hilfe möglich.
    Polizei und der Vater samt Kind bedankten sich im Nachhinein für die Hilfe.
    Ich selbst hatte diesen Tag keine Hilfe - alle standen nur dumm herum.

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