Fragen zur ABE für Simson S51

  • Hallo,


    ich besitze seit kurzem eine S51 B1-3 und wollte mir für diese eine ABE beantragen. Über das Forum habe ich gelesen, dass das ganz einfach per email an das KBA mit den Daten der Simson geht. Allerdings habe ich dort gerade angerufen und mir wurde gesagt, dass ich den online Antrag ausfüllen muss und es nicht per email funktioniert. Außerdem meinte sie, dass ich etwa 8 Wochen auf meine ABE warten muss...
    Dauert es nach eurer Erfahrung wirklich so lange? Ich bin echt schon kurz davor zur DEKRA zu gehen und meine ABE(hoffentlich^^) über ein Einzelgutachten zu erhalten. Das wäre zwar um einiges teurer, aber 8 Wochen warten sind mir wirklich zu lang.
    Wie ist denn eure Erfahrung mit der Dauer?


    Mfg

  • "schicke eine Mail hin und das sollte funktionieren" Genau das habe ich ja am 04.06 gemacht. Hab dann vorhin beim KBA angerufen und gefragt wie lange es dauern wird, bis ich meine ABE erhalten werde. Ihre Antwort war, dass es mindestens 8 Wochen dauert und ich den Antrag per online Formular stellen muss, da er per email ungültig ist... Bin mir jetzt nicht sicher was ich machen kann, um meine ABE nicht erst in 2 Monaten zu bekommen.


    Mfg

  • Hallo,


    Hier der aktuelle Link zum beantragen, und das mit den 8 Wochen ist leider derzeit wirklich so, habe es schon von verschiedenen Händlern gehört und da ich auch gerade eine beantragt habe werde ich mich wohl auch so lange gedulden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Früher (TM), da hiess es noch "wart's ab", heute muss es WhattsApp zickizacki gehen.



    Die acht Wochen gehen schnell rum. Z.B. kannst Du sie sinnvoll nutzen, um hier viel im Schwalbennest zu stöbern und das BUCH von Erhard Werner "Simson Ratgeber S50, S51,..." zu lesen.



    Peter



  • Klar werde ich die acht Wochen nicht untätig sein und in der Zeit auch nach einiges an der Simson machen ;) Allerdings hab ich mich echt schon aufs Fahren gefreut und es ist natürlich etwas enttäuschend, wenn man unerwarteter Weise doch so lange warten muss.

  • Halli Hallo Simsonfreunde,


    Ich habe vor ein paar wochen die BE für meine s51 beim KBA beantragt.
    Leider ist mir erst im nachhinein aufgefallen das ich bei dem feld "Alle Angaben gemäß Typschild: (bitte vollständige Originalangabe) * " NICHT den Namen des Herstellers eingetragen habe sodern ledigdlich S51 oder so weil ich es nicht besser wusste.


    Nun zu meiner Frage :
    1. War das ein grober Fehler oder denken die sich den fehlenden Teil ?
    2. Kann ich einen zweiten Antrag mit den richtigen Angaben hinterher schicken?, oder werden die dann böse ?
    3. Wenn ich beim Tüv eine Abnahme für ne BE machen lasse, wird meine simme dann nur für 50km\h zugelassen ?
    4. Geht das Überhaupt beim Tüv nur mit einem Kaufvertrag?


    Ich danke im voraus für eure Hilfe !

  • Halli Hallo Simsonfreunde,


    Ich habe vor ein paar wochen die BE für meine s51 beim KBA beantragt.
    Leider ist mir erst im nachhinein aufgefallen das ich bei dem feld "Alle Angaben gemäß Typschild: (bitte vollständige Originalangabe) * " NICHT den Namen des Herstellers eingetragen habe sodern ledigdlich S51 oder so weil ich es nicht besser wusste.


    Nun zu meiner Frage :
    1. War das ein grober Fehler oder denken die sich den fehlenden Teil ?
    2. Kann ich einen zweiten Antrag mit den richtigen Angaben hinterher schicken?, oder werden die dann böse ?
    3. Wenn ich beim Tüv eine Abnahme für ne BE machen lasse, wird meine simme dann nur für 50km\h zugelassen ?
    4. Geht das Überhaupt beim Tüv nur mit einem Kaufvertrag?


    Ich danke im voraus für eure Hilfe !

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tobbe,



    ich würde es abwarten. Wenn denen etwas an Information wirklich fehlt, dann werde die sich melden.
    Warum willst Du noch zum TÜV? Wenn das KBA Dir keine ABE schicken will, weil Dir z.B. jemand ein Export-Modell angedreht hat, dann wirst Du zum TÜV müssen. Und dann ist auch nix mit 60 km/h.



    Peter

  • Das ist eine ausdrückliche Antwort danke Peter !


    Die simme ist zu 98% kein export, eigentlich sollte soweit alles glatt gehen.
    Ich hab nur bedenken dass ich was falsch ausgefüllt habe und die deswegen keine BE rausrücken,
    Hab auch oft gelesen dass die auf einen erneuten Antrag nicht reagieren stimmt das ?


  • 1. War das ein grober Fehler oder denken die sich den fehlenden Teil ?
    2. Kann ich einen zweiten Antrag mit den richtigen Angaben hinterher schicken?, oder werden die dann böse ?


    1. "Die" denken sich ihren Teil


    2. Dann bekommst du eben 2 Mal Papiere und bezahlst 2 Mal, warum sollte da wer böse werden ? (also lieber sein lassen)

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