Frisch saniertes Duo - UNFALL - FAZIT

  • Nein mir ist nix passiert und Sätze wie "Das ist die Hauptsache" und "ein Wunder mit soeinem gefährlichen Teil" kann ich nicht mehr hören.


    Aber mein Duo!!!


    Ich war fast fertig. Mein Duo, Baujahr 78,
    hatte ich komplett zerklegt, entrostet und zusammengebaut.
    Es fehlten nur noch die Fensterscheiben und die Tür.


    Jetzt isses wieder Schrott...
    Ein parkendes Auto fuhr aus ner Parklücke und ich blieb am Kotflügel hängen.
    Zuerst bin ich wohl auf die Seite gekippt und dann nach hinten.


    Mein Duo sieht ziemlich mitgenommen aus.
    Ein zerrissener Kotflügel, ein verbeulter Kotflügel und ein verbogenes Heckblech.
    Kratzer und Risse(!) an den Fensterrahmen und am Dach.
    Faltdach zerissen und Hecklampe kaputt.
    Der Motorblock ist an der hinteren AUfhängung gerissen und der Krümer ab.
    Außerdem steht das linke Hinterrad schief (wohl durchs kippen).


    Ob der Rahmen an der Motorblockaufhängung und dem Hinterrad verbogen ist, kann ich noch nich genau sagen.


    AAAAAAAAAArghhhhhhhhhh!


    Abgesehen von dem Arbeitsaufwand, für den kompletten Neuaufbau die letzten 1 1/2 Jahre,
    ist es noch nicht mal sicher, dass ich den Schaden voll ersetzt bekomme.


    Denn ich könnte Mitschuld sein (laut Polizei), da ich zuvor an einem Auto in zweiter Reihe vorbeigefahren bin, dass in die Parklücke, aus der das Auto wollte, hinein wollte. Dadurch konnte die Fahrerin des PKW mich nicht sehen und ich hätte mehr aufpassen müssen.
    Ich weiß nur nicht, was ich hätte anders machen sollen, ich dachte das Auto in zweiter Reihe steht nur da, dass weiter vorne ein anderes rauswollte konnte ich nicht erkennen.


    Super, der einzige Gegenstand der mir etwas bedeutete ist kaputt,
    Rechtslage ist unklar und der Schaden (an Motorblock und eventuell Rahmen) groß.


    Und dabei fing der Tag so gut an...

  • Zitat von SilberSurfer


    Denn ich könnte Mitschuld sein (laut Polizei), da ich zuvor an einem Auto in zweiter Reihe vorbeigefahren bin, dass in die Parklücke, aus der das Auto wollte, hinein wollte. Dadurch konnte die Fahrerin des PKW mich nicht sehen und ich hätte mehr aufpassen müssen.
    Ich weiß nur nicht, was ich hätte anders machen sollen, ich dachte das Auto in zweiter Reihe steht nur da, dass weiter vorne ein anderes rauswollte konnte ich nicht erkennen.


    Tja wenn du in 2ter Reihe fährst hättest du noch vorsichtiger sein müssen.


    Ist zwar scheiße ist aber so... Gerade das " ich konnte nix erkennen" reißt einen rein.... denn fährste immer erst lang wenn man nix sieht und dann schaut man...

  • Macht mir nur Mut...


    Ich weiß nur nicht was ich anders hätte machen sollen:
    Ich überhol ein stehendes Auto und ein paar Autos weiter fährt eins plötzlich raus.
    Ob das n Blinker anhatte, weiß ich nicht genau, hätte ich aber dann wohl gesehen.
    An den Unfall kann ich mich nicht erinnern, ich weiß nur wie ich aus meinem Duo geklettert, dass auf dem Heck lag.
    Hab schon oft Unfälle dieser Art vermieden, indem ich immer sehr aufmerksam fahre und eventuell in die Mitte der Fahrbahn ausweiche.
    Aber ich kann ja wohl kaum immer in der Mitte fahren.


    Ach sch.. soll ich mir jetzt n Anwalt nehmen oder was?

  • Anwalt ist immer besser.


    Aber ich sehe keien großen Chancen... Im Straßenverkehr wird fast immer nur noch beidseitig die Schuld verteilt... Denn zu einem Unfall gehören immer 2.


    Einer der was verbockt und leider ein 2ter der sich nicht STVO konform verhält ( immer vorausschauend zu fahren und mit den Fehlern anderer zu rechnen )


    Wie gesagt hol dir am besten nen Anwalt auch wg der schriftlichen Aussage

  • Tut mir leid! Deine Arbeitszeit wirst Du leider eh nicht erstattet bekommen. Eher einen geschätzen "Restwert" und der ist bei Liebhaberfahrzeugen/Oldtimer eigentlich immer viel zu niedrig angesetzt.

  • Die Arbeitszeit am Moped ist nicht das Problem. Hat ja Spaß gemacht.


    Fangen wir halt von vorne an.
    Nein, das wird nur ausgebessert.
    Sind ja nur Beulen und Risse.......
    Solang der Rahmen nicht verzogen ist.
    Drückt mir die Daumen!


    Ich hoffe nur, dass ich wenigstens soviel krieg, dass es für die Neuteile reicht.
    Das Stoffdach ist ziemlich teuer.
    Und die Aufhängung vom Motorblock, naja mal sehen, wie schlimms iss.


    Morgen mach ich mal Fotos und dann fang ich mal an zu schrauben und zu hämmern.

  • Zitat von Shadowrun

    NIX machen... Erst abwarten und wenn dann nen Gutachter kommen lassen.


    Anwalt und Co kannste ja noch schauen aber bloß nicht den Fehler machen und anfangen zu reparieren


    Ok, danke!


    Aber ich brauch das Duo bald, weil ich solang auch nicht viel arbeiten kann, da muss ich mobil sein. Und da sie mir letztes Jahr meine silberne Schwalbe zerlegt haben, brauch ich was zum fahren. Naja da wars wenigstens eindeutig.


    Vielleicht sollte ich die gegnerische Versicherung um einen Gutachter bitten, bei der Schwalbe hat das ganz gut geklappt. Der kam gleich und hat mir abzüglich Restwert noch 450 für meine Schwalbe gegeben.

    • Offizieller Beitrag

    oh mann, das hört sich echt scheiße an. ich schließ mich an, dass du unbedingt erst die versicherung des unfallgegners anrufen solltest, um zu fragen, ob die einen eigenen sachverständigen beauftragen wollen. die versicherung des unfallgegners hast du evtl über die polizei bekommen. ansonsten bekommst du sie auch über den zentralruf der versicherer (tel 0180/250 26). du musst da nur das kennzeichen des unfallgegeners angeben. ruf die versicherung an, sag, dass du vmtl eine schadensvorderung hast und hör dir an, wie die versicherung sich das wünscht.
    mit dem anwalt ist das immer geschmackssache. meine persönliche meinung ist, lieber erstmal abwarten was passiert, den anwalt kannst du auch später noch einschalten. auf den kosten bleibst du aber oft sitzen.

  • Also das ist mal ein völlig unsinniger Vorschlag! Die Gegnerische Versicherung anrufen und artig fragen, ob sie nicht einen eigenen Gutachter schicken wollen??? Und das auch noch bei ungeklärter Schuldfrage? Und das Beste: Keinen Anwalt beauftragen, weil zu teuer?


    Gerade wenn die Schuldfrage nicht ganz klar ist, muss da ein Profi ran. Sonst wird man doch abgezogen! Gut wäre in dem Fall natürlich eine Rechtschutzversicherung. Vielleicht ist SilberSurfer auch beim ADAC und darüber Rechtschutzversichert? Unbedingt (Verkehrsrechts-)Anwalt fragen! Zumindest ein Beratungsgespräch führen!


    Und den Gutachter der anderen Versicherung würde ich mit der Schrotflinte vertreiben! Hübsch den Gutachter selbst suchen und beauftragen. Allerdings besser erst, wenn die Sachlage etwas klarer ist.


    Man muss leider meist um sein Recht kämpfen! Auf die Fairness und den guten Willen einer Versicherung zu vertrauen ist einfach nur dumm.

  • Hallo, erstmal Danke für die Antworten.


    Also einen richtigen Anwalt nehmen kann ich mir nicht leisten.
    Auch darf sich die Sache nicht ewig hinziehen, wie ich oben geschrieben habe: ich brauch das Duo um Geld zu verdienen.


    Ich ruf jetzt mal einen befreundeten Juristen an.
    Anonsten denke ich, wäre es nicht schlecht bei der gegnerischen Versicherung um einen Gutachter zu bitten, ich habe da ganz gute Erfahrungen.
    Hat da jemand schlechte Erfahrungen gemacht, oder sind das nur Vermutungen?

  • Den Gutachter sollte man auf keinen Fall von der gegnerischen Versicherung hinzuziehen. Einzig logische Folge daraus wäre doch wohl ein entsprechend niedrigerer Betrag bei der Schadensermittlung. Die Versicherung bezahlt diese Person und das sicherlich nicht, um für den Unfallgegner eine möglichst hohe Entschädigung festzulegen. Das ist doch selbstverständlich, dass man sich einen unabhängigen Gutachter holt. Alles andere geschieht nur zur Bereicherung der gegnerischen Versicherung.

    • Offizieller Beitrag

    ich bin mal davon ausgegangen, dass silversurfer keine rechtschutz hat, denn dann hätte sich die frage nach dem anwalt wohl erledigt. und wie ich geschrieben habe, ist ein anwalt geschmackssache. meiner meinung nach ist es sehr fraglich, ob man wirklich mehr geld mit anwalt rausbekommt, als was man nachher für selbigen bezahlen muss. hier gibt es keinen regelsatz, insofern ist ein ja oder nein völlig unmöglich.
    und soweit ich weiß, hat jede versicherung ein recht, einen eigenen gutachter zu beauftragen, genauso wie silversurfer ein recht hat, ebenfalls einen eigenen gutachter zu beauftragen. wenn beide gutachten erheblich voneinander abweichen, muss letzendlich ein richter entscheiden, welches gutachten eher zutrifft. mann sollte aber auf jedem fall der versicherung die möglichkeit geben, einen gutachter zu beauftragen, um zu zeigen, dass man nichts zu verheimlichen hat. insofern ist das meiner meinung nach nicht ein völlig unsinniger vorschlag.


    im übrigen muss man auch mal betrachten, um welche versicherungssumme es hier geht. ich bin super schlecht im schätzen, aber lass es doch mal -sagen wir- 500€ sein. gutachten + anwalt ist da schon schnell 250€. also ich halte das risiko, es ohne anwalt zu versuchen, für überschaubar.
    aber in so einem forum kann und darf ja jeder nur seine eigene meinung schreiben...

  • Ich kenne mich in dem Sektor nicht sonderlich aus. Bei mir hat es sich so abgespielt, dass ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Daraufhin habe ich einen unabhängigen Gutachter zur Ermittlung des entstandenen Schadens beauftragt. Von der gegnerischen Versicherung wurde ebenfalls ein Gutachter angeboten, jedoch war ich nicht verpflichtet diesen zu beauftragen. Wie sich das in anderen Fällen verhält, vermag ich nicht zu sagen. Das ich verpflichtet bin einen Gutachter der gegnerischen Versicherung in Anspruch zu nehmen war mir bislang unbekannt und in meinem Falle nicht verlangt worden. Wenn dem so ist, nehme ich oben Geschriebens natürlich zurück.


    Während des Gutachtens ist mir klar geworden, dass einige entstandene Schäden von einem durch die gegnerische Versicherung gestellten Gutachter sicherlich keine Berücksichtigung gefunden hätten, wodurch für mich schließlich eine durchaus positive Schadenssumme ermittelt wurde. Daher war ich bisher immer davon ausgegangen, dass es selbstverständlich sei, einen unabhängigen gutachter heranzuziehen.


    Aber wie bereits erwähnt, wenn man verpflichtet ist den Gutachter zu nehmen, der einm zugewiesen wird ist das ganze natürlich nichtig.

  • Der Reihe nach mit den Gutachtern:


    (Vorweg: Ich bin kein Anwalt, nur durch etliche unverschuldete Unfälle leider ein wenig geübt, was Schadensabwicklung angeht.)


    Die gegnerische Versicherung kann ein Gutachten verlangen; bei geringen Schadenshöhen wird sie darauf verzichten, ein simpler Kostenvoranschlag reicht dann.


    Wenn ein Gutachten verlangt wird, dann hast du als Geschädigter die Wahl: Selbst einen Gutachter beauftragen, oder die gegnerische Versicherung schickt einen. Es kommt also auf jeden Fall nur ein Gutachter - aber egal ob das deiner oder ihrer war, die Versicherung muss dann die Gutachtenkosten tragen!


    Hat die Versicherung kein Gutachten verlangt und du lässt trotzdem eins machen, dann wirst du wahrscheinlich auf den Gutachterkosten sitzenbleiben.

  • Der Tip mit dem Anwalt war doch nicht wegen der Schadenshöhe....


    Hier gehts doch erstmal drum das Duo stehen zu lassen und mittels Anwalt zu klären wer wie viel Schuld abbekommt.


    Wenn da nämlich 50/50 rauskommt braucht er weder Gutachter noch Rechnung denn dann zahlt er seinen Schaden selbst.

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