Fristen für Führerscheineintrag

  • Hallo Simsongemeinde
    Ein Freund von mir hat zu DDR-zeiten den Motorradschein gemacht aber sich nie eintragen lassen.Jetzt kommt er auf die glorreiche Idee Motorrad fahren zu wollen.Also ab zur Führerscheinstelle um den Eintrag nach zu holen(man hat ja schon mal die Prüfung und alles bestanden)Die freundliche Damen am Rednerpult machte erstmal solche:shock:Augen und meinte das minimum eines Nachweises der Prüfung wäre die VK30-Karte die er haben müsste (aber nicht hat) und ob das überhaupt noch nach so vielen Jahren möglich ist glaubte sie nicht.Seine Argumente hingegen 1.die bestandene Prüfung mit nachweis durch VK30 ist ein abgeschlossener Akt und müsste doch Dockumentiert sein.2. ER fährt ja auch Mopete und Auto also ist ihm die STVO nicht fremd 3.mit einfachen nur-Motorradschein könne er sich nach der langen Zeit als Fußgänger ganz legal zum aller erstenmal aufs Motorrad setzen.Jetzt schauten die sich am Tresen ratlos an und vereinbarten erstmal die suche nach der VK30.
    Was denkt Ihr über seine chancen oder habt schon mal was drüber gehört?

    • Offizieller Beitrag

    Wie nach bestandener Prüfung wird doch der Führerschein ausgehändigt



    Nö, nicht unbedingt. Wenn die Karte nicht fertig ist, man noch nicht alt genug, oder sonstige Gründe, gibt es nur einen weissen Zettel vom TÜV Onkel. Der berechtigt nicht zum fahren, sondern bescheinigt nur, dass man bestanden hat. Der Zettel hat auch nur eine begrenzte Gültigkeit.


    Den gibt man auf der Führerscheinstelle ab und bekommt dann seinen richtigen Führerschein.


    Die Zeiten wo der Prüfer auf dem Führerschein direkt unterschrieben hat, sind vorbei.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Also ich kann mich erinnern, daß der zweite Teil der grauen Fahrschulkarte beim "Amt" verblieben ist. Als ich vor einigen Jahren meinen Führerschein der DDR gegen die Plastikkarte getauscht habe, hat man mir in der Führerscheinstelle innerhalb weniger Minuten meine über 20 Jahre alte Karte vorgelegt. Ordnung herrscht scheinbar dort.

    qdä

  • Wir haben damals die Fahrschule zusammen gemacht,als wir dann den Führerschein bei der Polizei abholen wollten hatte er keine Rot-Kreuz-Bescheinigung dabei und durfte wieder abtreten.Hat sich dann nie wieder drum gekümmert,kein Bock aufs Motorrad oder kein Geld oder was weis ich.Im übrigen hat sich bei der Diskussion mit der Dame am Tresen eine ganz andere Interessante Sache aufgetan welche für diejenigen unter Euch wichtig ist wer noch den DDR Führerschein hat und nicht/nicht mehr im Besitz der VK30 (bei welchen es die noch gab)ist.Der Besitz des DDR Führerschein ist in keinem System der Ämter vermerkt oder gespeichert.Der einzige Nachweis zur Berechtigung zum führen von Fahrzeugen ist die VK30 mit der jeweiligen eingetragenen Klasse.Bei Verlust,Diebstahl(Geldbörse zBsp) oä hat man höchste Probleme den Nachweis zu erbringen.Wer jetzt noch nicht getauscht hat oder noch nicht will sollte sich wenigstens eine Kopie vom Führerschein zu Hause unters Kopfkissen legen.Und noch eins obendrauf,die Erbringepflicht zum Nachweis der Berechtigung liegt nicht bei den Ämtern.Ich hoffe ich hab jetzt keinem den Tag und die nächste Nacht versauert.
    Gruß Tino

  • Hmmm.. mein Fahrleher hat damals direkt auf der Plastikkarte, die er bereits mit hatte, unterschrieben und den Führerschein ausgehändigt.



    Bei meinem Mopedschein hatte der TüVler den Führerschein ebenfalls direkt dabei und hat ihn mir nach der Fahrprüfung direkt ausgehändigt

  • Damals,soll heißen 1980 war das noch so.Da holte man nach bestandener Prüfung den Führerschein bei der Polizei selber ab.Mein Mopedschein war ein kleines grau/grünes Büchlein und das hieß noch Führerschein.Später wurde es durch die rosafarbene Fahrerlaubnis ersetzt.Ich glaube der Name Führerschein hatte bei denen einen faden Beigeschmack.

  • Mein Mopedschein war ein kleines grau/grünes Büchlein und das hieß noch Führerschein.Später wurde es durch die rosafarbene Fahrerlaubnis ersetzt.Ich glaube der Name Führerschein hatte bei denen einen faden Beigeschmack.


    Es gibt heutzutage noch immer den Führerschein und auch die Fahrerlaubnis.
    Den Führerschein führst Du in der Regel mit dir rum, egal ob rosa oder aus Plastik. Die Fahrerlaubnis besagt nur, dass dir das führen von Fzg. genehmigt ist. Wenn man dir die Fahrerlaubnis entzieht, musst du den Führerschein abgeben.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Um den geistigen Nebel mal nicht zu dick werden lassen,ich meinte den Namen von den Stück was man mit sich rumgeschleppt hat.Hab gerade mal genauer nachgesehen und muß mich bezüglich der Jahresezahlen revidieren und auch die Bezeichnung meines Mopedscheins(ist ja auch 30 Jahre her)
    Also;bis 1957 gab es den Führerschein in 4 Klasssen nach Zahlen geordnet.Bis 1982 gab es die Fahrerlaubnis in 5 Klassen auch nach Zahlen (die Klasse 2 war für Versehrtenfahrzeuge(Duo, ich glaub hab letztens was hier deswegen gelesen)wie oben beschriebenes Büchlein mit Berechtigungsschein,im Volksmund auch Stempelkarte genannt.Diese Karte fungierte änlich wie heute Flensburg.Aber sie hatte für den Fahrer im vergleich zu heute einen riesigen Nachteil.Sie war in fünf Stempelfelder aufgeteilt.Bei einem Ferkehrsverstoß wurde an Ort und Stelle vom Polizisten je nach schwere ein oder mehrere Stempel eingedrückt und der entsprechende Paragraph vom Verstoß vermerkt.Bei einen neuerlichen Verstoß konnte der nächste Polizist sehen was man auf den Kerbholz hat und das konnte sich negativ auswirken.Beim 5.Stempel war schluss und man konnte nach Hause laufen.Ohne wenn und aber die Kiste blieb stehen.
    ab 1982 kam dann die Fahrerlaubnis in Rosa Papier auch mit Stempelkarte und in 5Klassen nach Buchstaben eingeteilt.Hier bekamen Autobusse erstmals eine eigene Klasse.A-Motorrad,M-Leichtkrafträder(50m³)
    wers genauer lesen will DDR-Lexikon: Fahrerlaubnis
    (der Link funktioniert bei mir irgent wie nicht)
    Gruß Tino
    PS Link funktioniert doch

  • Ähm Du hast aber im vorherigen Post angeführt, dass der Führerschein durch die Fahrerlaubnis abgelöst wurde. Das Gegenteil war aber der Fall.


    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

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