Führerschein-Frage

  • Moin!
    Ich möchte evtl. demnächst den Klasse M Führerschein machen und wollte mir eine Simson zulegen.
    Bloß jetzt mein Problem / Frage :
    Darf ich auch eine Schwalbe mit 60 cmm fahren ?
    Im Schwalben FAQ steht ja :
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    .....
    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik,
    wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Also das heißt ich darf trotz den maximalen 50 ccm bei Klasse M , die 60 ccm der Schwalbe fahren , weil diese damals zu DDR-Zeiten zu Kleinkraftrader gezählt hat ?
    Bin deswegen ein wenig verwirrt.
    Vielen Dank schonmal für die Antworten !
    Mit freundlichen Grüßen r0g.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Simsonsucht

    JA zum 1.000.000 mal


    Widerspruch Euer Ehren!!


    60 km/h darf man mit dem Mopedführerschein fahren, wenn das Fahrzeug in der DDR....
    Aber 60 Kubikcentimeter auf keinen Fall. Da ist als erstes die Betriebserlaubnis erloschen und wenn dann müsse man es als Kleinkraftrad zulassen (Wenn das überhaupt geht) und braucht dann den A1 Führerschein.


    Peter

  • Immer wieder schade, dass sich manche hier im posten flapsiger Antworten gefallen. Da stellt einer seine erste Frage im Forum und erhält gleich mal zur Begrüßung eine Antwort, die alles andere als wohlwollend ist. Amüsant in diesem Fall ist natürlich noch, dass es auch noch eine Falschauskunft ist... ( beziehe mich hier natürlich ausschließlich auf die erste Antwort)


    Ich glaube es gab auch mal einen Thread zum Umgangston hier -wenn man bewirken will, dass dies hier ein Forum von nur noch Leuten ist, die eh fast alles wissen und nur noch "Spezialisten-Fragen" gestellt werden, erreicht man das auf diese Weise schnell.


    Es kann auch nicht sein, dass Fragensteller bevor sie fragen dürfen erstmal eine halbe Stunde die Suchfunktion bemühen müssen. Es muss erlaubt sein auch "doofe" Anfängerfragen zu stellen.


    Und es steht jedem Dauerposter hier frei einfach nicht zu antworten,wenn ihm die Frage zu doof erscheint- das spart eure Zeit und verhindert Missstimmigkeiten auf Seiten des Fragestellers.


    Martin

  • Zitat von Zschopower

    Widerspruch Euer Ehren!!


    60 km/h darf man mit dem Mopedführerschein fahren, wenn das Fahrzeug in der DDR....
    Aber 60 Kubikcentimeter auf keinen Fall. Da ist als erstes die Betriebserlaubnis erloschen und wenn dann müsse man es als Kleinkraftrad zulassen (Wenn das überhaupt geht) und braucht dann den A1 Führerschein.


    Peter



    Kleinkrafträder sind simmen serienmäßig. Mit 60ccm wäre es dann ein Leichtkraftrad.

  • So Leute ist gut hier mit Kommentaren ???


    Nochmal zusammengefaßt... wie in der FAQ und hier in etlichen Threads steht :


    Ja :Simmen mit 60 km/h können mit M gefahren werden.


    Nein Simmen mit 60 ccm können nicht mit M gefahren werden.


    So aus die Maus

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