Wie Führerscheinklassen nachweisen wann gemacht

  • Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:
    Da ich in der ehem. DDR 1979 meinen Mopedführerschein bekommen habe, durfte ich damals dann stolze 50 - er Masch. fahren :D !!!
    Später folgte dann der PHW - Führerschein.


    1990 siedelte ich in den Westen über (bitte keine Jubel - oder Buhrufe), jedenfalls bekam ich dort nen neuen Führerschein.
    Nun habe ich erfahren das ich wenn ich den 50-er vor 1980 gemacht habe auch 125-er fahren darf !!! :bounce::bounce::bounce:


    Doch das Problem: In meinem jetzigen Führerschein steht das Ausstellungsdatum von 1990 !!! Also nicht - wann ich was gemacht habe. Das stand glaube ich auch nicht im alten DDR-Führerschein, sondern das Ausstellungsdatum vom letzten Führerscheintest, also PKW !!!


    Gibt es da eine Möglichkeit irgendwo nen Nachweis zu bekommen - WANN - ich die Mopedprüfung gemacht habe ???


    Will mir unbedingt ne 125 - er zulegen, aber ohne jetzt mit 44 :oops: nochmal den Führerschein deswegen neu zu machen !!!



    Besten Dank im Voraus !
    Gruß

  • hmm


    ich würd mal folgendes versuchen: in der stadt/gemeinde/landkreis wo du damals denlappen gemacht hast zum strassenverkehrsamt gehen und nach ner karteikartenabschrift fragen. wenn einer noch unterlagen hat, dann die.


    gruss fragman

  • Die 125er sind an den alten 3er Führerschein gekoppelt, nicht an irgendeinen Mopedschein der Klassen 4 oder 5. Es zählt also das Datum des PKW Führerscheins.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Hi!


    Habe deinen Tip schon befolgt und Kontakt aufgenommen per eMail.
    (Wohne inzwischen ca. 600km weit entfernt, deshalb ist das so am Besten)


    Vielen Dank nochmal - mal sehen was bei rauskommt !!!


    :bounce::bounce::bounce:


    Jetzt habe ich doch noch Hoffnung !!!
    ____________________________________________________


    Laut H.J. hat sich meine Hoffnung ganz schnell wieder zerschlagen - was stimmt denn nun ???

  • Jein.


    DIe 125 Klasse wurde ausgeteilt als Ersatz der offenen 50er Klasse.


    Damals war einzige Beschränkung 50 ccm und da kamen Mopeds raus mit Geschwindigkeiten von 80 - 90 km/h


    Das wurde dann ja beschränkt mit 50 ccm und 50 km/h


    Aber imho war in der DDR eh nie ne offene 50er Klasse also haste so oder so kein "Ersatzrecht" auf was besserers weil es dir nie zustand
    ( im Gegensatz eben zu der offenen 50er Klasse dies heute nicht mehr gibt. Dafür halt als Ersatz 125 ccm )

  • Hallo,


    Das fahren von 125er geht nur wenn der PKW-Führerschein vor dem
    1.4.1980 erworben wurde.
    Mit dem Mopedführerschein, auch wenn er aus der DDR ist, kannst du keine 125er fahren, auch wenn du diesen schon 1979 gemacht hast.


    mfg Gert

    • Offizieller Beitrag

    experimentator und alle Interessierten,


    ich selbst habe den PKW-Führerschein in der "ehemaligen" erst 1982 gemacht. Trotzdem hat mir die Führerscheinbehörde im vorigen Jahr (also 2007!) bei der Umstellung auf Chipkarte den A1-Lappen zuerkannt. Es scheint offenbar ein gewisser Spielraum vorhanden zu sein, denn meine Originalanmeldepapiere (diese graue A6-Karte) lag in der Behörde vor. Aus dieser war auch der Sachbearbeiterin ersichtlich, daß das Datum des Führerscheinerwerbs nach der Frist vom 1.4.1980 lag (und die gute Frau hat das auch so erkannt).


    Qdä


    PS: Es lohnt also meines Erachtens allemal, in der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen. Ein Muß gibt es natürlich nicht, auch keinen Rechtsanspruch, wenn die Frist nach der gesetzlich vorgeschriebenen liegt.

  • Hallo!
    So aufgrund der Meinungen hier habe ich nochmal alles durchsucht UND JETZT PASST MAL AUF !!!!!!



    Grundlage für Informationen dieser Seite ist die
    Anlage 3 (zu § 6 Abs. 7) FeV


    Stand 09.08.2004 (inkl. Berichtigungen / 07.02.2005)
    II. Fahrerlaubnisse und Führerschein nach den Vorschriften der DDR
    Vor dem 03.10.1990 ausgestellte Führerscheine
    Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis



    B (beschränkt) nach dem 30.11.54 und vor dem 01.04.80 A1, B, S, L


    B nach dem 30.11.54 und vor 01.04.80 A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L



    oder hier
    Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.


    NACHZULESEN AUF !!!


    http://www.fahrlehrerverband-b…/g-FeV-Anlage-3-II.htm#aB


    oder
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm


    Was sagt mir das nun ??? :bounce::bounce::bounce:


    Ich lese daraus das es Möglich ist - oder ???

  • HMMMM !!!


    Sorry - aber lese ich da anders Mopedführerschein (DDR) ist Klasse M.


    Bei M vor 1980 steht beinhaltet heute A1.


    - Lese ich da was anderes ????

  • Also ich bin jetzt sehr gespannt was das Amt dazu sagt, ist erst am Donnerstag für mich erreichbar.
    Wegen den tollen Öffnungszeiten !!!


    Da ich bemerkt habe das die Meinungen hier doch etwas auseinander gehen, für alle Interessenten - ich werde mitteilen was dabei rauskommt !!!


    Bis dahin - wünscht mir viel Glück, noch habe ich Hoffnung eine 125 - er zu fahren !


    :D

  • Hallo alle !!!


    Will mal ein kurzes Zwischenfazit abgeben - vor dem großen Moment !!!!!!


    Also ich habe mir einen "Auszug aus der Führerscheindatei" vom Ort wo ich dien Führerschein gemacht habe kommen lassen, da steht drinn:


    Klasse 4 Ersterteilung 1979
    Klasse 3 Ersterteilung 1987


    Nach einem Anruf bei der zuständigen Frau wurde mir auf nochmaligem Nachfragen bestätigt das ich A1 bekommen muß, jetzt bin ich aber gespannt auf das Happy End !!!!!!

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