Bekomme keine ABE ausgestellt, obwohl ich nicht wüsste was ich falsch gemacht habe. Meine Angaben waren wie folgt:
Typ: S51 Electronic
-35Watt Bilux
-Blinker ja
-3 Gänge
-Flachlenker
-Kickstarter
-Schaltungsart: Fuß + Drehgriff
-Doppelsitz
-Spiegel links
-Höchstgeschwindigkeit 60
-mit Horn
Als antwort kam mir dann das zugeflogen
Gemäß § 19 Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
In diesen Fällen ist unverzüglich beim amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA) ein Gutachten erstellen zu lassen und die Zulas-sungsstelle zu informieren.
Da Ihr Fahrzeug nicht vollständig dem in der Allgemeinen Betriebserlaubnis genehmigten Typ entspricht, kann ich Ihnen leider keinen Ersatzabdruck der ABE ausstellen.
Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge gemäß § 21 StVZO müssten Sie sich bitte an einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA) zwecks Erstellung eines Gutachtens in Verbindung setzen.