Geschwindigkeit

  • Ja ich weiss ich schon wieder ^^


    Also nochwas.
    Ich weiss nicht ob die Schwalbe die ich habe ihr Erstzulassung vor ´92 hat aber ich denke mal beim BJ 82 ist das wohl der fall, weil ich glaube niemand lässt ein Moped 10 Jahre stehen und meldet sie dann erst an.


    Denn soweit ich weiss ist das doch so:
    Wenn das Moped vor 92 Zugelassen wurde darf man damit 60 km/h fahren und nach 92 nur 50 km/h . Aber warum nur so wenig ? (hab Führerschein Klasse B )

  • Hallo!


    Also zum ersten:


    Da ein Moppet keinen Fahrzeugschein im klassichen Sinn hat, zählt das Baujahr als Zulassungsjahr.
    So kann es dir auch heute noch passieren das du einen vermeintlich neuen *Plasteroller* kaufst der aber schon ein weilchen beim Händler rumsteht, der darf dann ganz offiziell noch 50KMH fahren und nicht wie aktuell 45KMH!



    Zum Zweiten:


    In der DDR war es so das 50cm³ Zweiräder eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 60KMH hatten (mit der ausnahme Sperber, aber da brauchte man auch zu DDR Zeiten den Motorradführerschein).
    Also durfte man ganz Legal mit dem Autoschein auf 2 Rädern 60KMH fahren.


    In der BRD war zu selben Zeit die Höchstgeschwindigkeit für 50cm³ Zweiräder auf 50KMH begrenzt.
    Demzufolge sind auch die wenigen SIMSON Fahrzeuge die vor der Wiedervereinigung in die BRD exportiert wurden auf 50KMH begrenzt.


    Im zuge der Wiedervereinigung von DDR und BRD musste dann eine Lösung gefunden werden die es möglich macht das die SIMSONs die auf dem Gebiet der DDR reichlich vorhanden waren weiter legal genutzt werden können.
    Aus diesem Grund wurde im Einigungsvertrag festgelegt das die SIMSON Zweiräder mit 50cm³ und 60KMH Höchstgeschwindigkeit den in der BRD vorhandenen Zweirädern mit 50cm³ und 50KMH Höchstgeschwindigkeit Führerschein und Versicherungstechnich gleichgestellt werden.
    Als Stichtag für die Gleichstellung wurde der 28.2.1992 festgesetzt.
    Das bedeutet das alle davor gebauten SIMSONs weiter 60KMH fahren dürfen, und alle danach gebauten SIMSONs nur noch 50KMH.


    Um die verwirrung in Deutschland komplett zu machen wurden dann zum 1.1.2002 die Geschwindigkeit für Zweiräder mit 50cm³ auf 45KMH reduziert.


    Somit gibt es in Deutschland im moment 3 unterschiedliche Regelungen für die Höchstgeschwindigkeit von Zweirädern mit 50cm³ Motor!


    Ich hoffe dieser *Roman* ist euch nicht zu lang......


    Aber ich dachte es ist ganz günstig das mal ausführlich zu schreiben!



    Mit bestem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

  • @Schubser


    Die ABE wird nicht reichen, da die *West* SIMSONs durch andere Steuerzeiten wirklich gedrosselt sind.


    Allerdings ist mit ein Fall bekannt in dem eine solche SIMSON durch Einbau einer anderen Kolben-Zylinder-Garnitur auf 60KMH *aufgerüstet* wurde.
    Dann noch die *verlorene* ABE neu beantragen..... fertig



    Der der das getan hat, wird sich sicher wiedererkennen *ggg*



    Mit bestem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

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