Hallo zusammen,
meine heutige Frage hat zwar nichts direkt mit Simsons zutun, aber vllt. kann mir trotzdem jmd. weiterhelfen.
Ich habe mir am Freitag einen Kompressor gekauft, der am WE festgefahren ist.
Die Bedienhinweise wurden natürlich beachtet, jedoch ist dieser trotzdem nach ca. 10-15 Minuten Dauerbetrieb kaputt gegangen (festgefahren).
Also zurück zum Händler geschafft. Beweislast liegt in diesem Fall natürlich beim Händler, der das Gerät jetzt zum Hersteller einschicken will, um den Grund für den Mangel feststellen zu lassen und zu reparieren.
Nun habe ich in der Suche schon gelesen, dass ich auch ein Anrecht auf ein Neugerät habe, sofern der Händler eins vorrätig hat. Das ist der Fall.
Der Händler möchte aber sein Anrecht auf Beweis eines Bedienerfehlers in Anspruch nehmen und das Gerät deshalb erstmal einschicken, nach einer Dauer von 2 Wochen würde ich dann das reparierte Gerät erhalten.
Solange möchte ich nur ungern warten.
Daher die Frage: Wie lange hat der Händler Zeit, seiner Beweislastpflicht (und der damit verbundenen Prüfung des Gerätes) nachzukommen? Muss ich die zwei Wochen abwarten, bis der Hersteller sich meldet? Oder gibt es hierzu einen Gesetzestext, der die Frist hierfür einschränkt?
Danke im Voraus.
VG Jens