Gibt es ein Zentralregister?

  • Es gibt eine zentrale Datei, in der alle gestohlenen Fahrzeuge mit Fahrzeugidentifizierungsnummer (Rahmennummer) und Motornummer gespeichert werden, nach denen gefahndet wird und auf die alle Polizei- und Ordnungsbehörden des Bundes und der Länder und natürlich auch das KBA in Flensburg Zugriff haben. Außerdem erhalten andere Behörden, zum Beispiel die Justiz oder andere bei Bedarf im Wege der Amtshilfe Auskunft daraus.
    Außerdem gibt es eine weitere zentrale Datei, in die sämtliche Kleinkrafträder, die irgendwann mal versichert wurden mit Rahmennummer, Versicherungskennzeichen und Personalien des Halter/Versicherungsnehmers von den Versicherungen hingemeldet werden müssen und die gespeichert werden. Das Versicherungskennzeichen ist also wie ein Nummernschild, anhand dessen der Halter des Mopeds jederzeit ermittelt werden kann!


    Und so ist es selbstverständlich auch kein Problem, diese beiden Dateien miteinander abzugleichen um dann die schwarzen Schafe herauszufischen.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Oh, habe gerade den Beitrag von Dummschwätzer gelesen. Meine Frage jetzt: Wenn es diese vielen Dateien gibt, wieso hat mir denn die Versicherung das Moped-Kennzeichen gesandt (also mit der Nr, die als vermisst galt)?
    Lohalsi?( ?( ?(

  • Warum sollte die Versicherung dir das Versicherungsschild nicht zuschicken? Schließlich verdient sie ihr Geld damit Versicherungen zu verkaufen und außerden hat sie einen Vertrag mit dir, den sie erfüllen muß. Die versichern dir auch deine Eier dagegen, daß sie dir nicht einfach eines Tages von alleine abfallen. :)) :))
    Eine Versicherung hat natürlich keinen Zugriff auf Fahndungsdateien von KBA, Polizei, Zoll oder anderen Ordnungsbehörden. Das wäre ja noch schöner, wenn jeder Drücker die Polizeidateien einsehen könnte. :rolleyes:

  • Bevor ich eine kaufen würde, würde ich mir mit der Fahrgestellnummer bei der Kripo die Unbedenklichkeit bestätigen lassen - Dann weiß ich, dass die nicht geklaut ist.

  • nun, wer ne geklaute Sache bei Ebay ersteigert ist ja abgesichert.
    Da hat man ja ne Beschreibung ein Foto und nen Kaufvertrag und die Adresse,wenn man sie nicht gelöscht hat.


    Wenn doch, macht man diesen Fehler nciht zweimal.
    Hat aber auch noch ne Anzeige am Hals, Pech gehabt....


    42

  • @all,


    also nochmal für alles, die es wissen wollen:


    1. Typ, Baujahr und Rahmennummer notieren.
    2. mit dem Zettel zur Pozilei und abchecken lassen, ob der in der Fahndungsliste steht
    3. froh sein, wenn es nicht so ist, denn dieser Service ist kostenlos!


    Quacks der ältere


    PS: Habe ich erst am Freitagmorgen wieder mal gemacht, Dauer etwa 3 Minuten Angst im Warteraum :D


    PPS: Übrigens haben die in ihrem Register nur die Daten gemeldeter geklauter Mopeds. Halteranfragen (so hat man mir erklärt) sind nicht möglich!


    PPPS: Meine Empfehlung an die ganz jungen "Abchecker". Schickt euren Vater, Onkel, Opa - die haben vermutlich leichteres Spiel auf dem Revier. Ich selbst (nicht der ganz junge "Spund" wurde überaus freundlich bedient.

  • dat geht ohne probleme
    wir waren zu dritt da, nachdem einer 'ne simme mit zwei rahmennummern gekauft hatte (eine auf'm rahmen und eine auf der plakette) die haben auch kurz geschaut und festgestellt, das die plakette 'ne phantasienummer war,
    allerding können die auch 'ne halterermittlung aus der rahmennummer machen, sofern das moped mal versichert war, da haben sie nähmlich auch nachgeschaut, sie können auch aus dem kennzeichen 'ne halterermittlung machen, nur dürfen sie verständlicherweise diese daten nicht rausgeben ;)

  • Hallo, ich wollte noch kurz mitteilen, dass bei mir alles gutgelaufen ist. Ich hatte ja eine gestohlene Schwalbe bei eBay ersteigert (für ca 225,00) - dann hat sich das Flensburger Kraftfahrtbundesamt gemeldet. Irgendwie habe ich von der Polizei den ehemaligen Eigentümer mitgeteilt bekommen, der mir die Schwalbe für 400,00 vermacht hat. Und das beste ist noch, dass ich vom eBay-Verkäufer das bezahlte Geld wiederbekommen habe.
    Und jetzt fahre ich wunderbare Touren durch den milden Indian-Summer...


    Lohalsi :D

  • Na, das ist ja wohl das mindeste, daß dir der Schwalbendieb das Geld wieder zurückgezahlt hat. Ein guter Rechtsanwalt hätte dir aber sogar noch die 150,- Euro als Schadenersatz für die Preisdifferenz zu den bezahlten 400,- Euro rausgeholt.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • also ein Zentralregister kann ich zwar auch nicht bieten, aber das Simsonforum hat jetzt einen eigenen Bereich für Diebstähle, da es immer besser ist, wenn möglichst viele von einem Diebstahl wissen, postet dort einfach unter der Liste mit allen dort geforderten Angaben und einem Link hier zum Forum, dann müsst ihr nicht überall Threads erstellen und die Info kommt trortzdem rum


    auch wäre es möglich, dass einer sich hier bereit findet aktuelle Diebstähle dort zu vermelden, dann spart ihr euch extra Anmeldungen

  • Hört auf Dummschwätzer.


    Vor dem Kauf von einer Simson immer die Fahrgestellnummer bei der Polizei abfragen lassen, und zwar die im Rahmen eingeschlagene Nummer, nicht die Nummer vom Typenschild. Sieht die Fahrgestellnummer nicht gleichmässig aus, so z.B. sitzen die Zahlenkolonnen nicht auf einer gedachten Linie, könnte es sein, dass auch die FGNR frisiert ist, also Finger weg von dem Teil. Wir tippen auf der Polizeiwache dann kurz die FGNR in das FINAS-System ein und wissen binnen Sekunden, ob alles im grünen Bereich ist, oder wann und wo die Kiste geklaut wurde. Auch den Halter eines Versicherungskennzeichens haben wir binnen Sekunden ermittelt. Ausnahme: frisch gekaufte Kennzeichen. Da dauert es eine Weile, also rund 4-6 Wochen (Post- und Verwaltungsweg der Sachversicherer), bis die Halterdaten beim KBA registriert sind. Ausnahme sind Landei-Behörden, die noch keinen Datenverbund zur Direktabfrage beim KBA haben, da kann man über Versicherungskennzeichen leider noch keine Halter abfragen.


    Besonders mißtrauisch solltet ihr werden, wenn der Preis in krasser Diskrepanz zum gebotenen Produkt steht, also verdächtig billig. Wer diese Kiste kauft, begibt sich auf dünnes Eis.


    Denn Derjenige, der gestohlene Ware kauft, macht sich wegen Hehlerei strafbar und wird vor Gericht mit gleicher Härte verurteilt, wie der Dieb. Ist dem Käufer nicht bekannt, dass die Simme geklaut war, muss er sich dennoch später im Gerichtsverfahren vorhalten lassen, das er der Tatsache des möglichen Diebstahls wegen des offensichtlichen Mißverhältnisses von Preis und Ware hätte erkennen müssen. Und dann wird es richtig schwierig.


    Also seid schön wachsam und lasst Euch nicht über den Tisch ziehen. Es ist immer sinnvoll, sich beim Kauf einer gebrauchten Simme vom Verkäufer den Personalausweis zeigen zu lassen und sich die Daten zu notieren. Die Übernahme der Daten aus den Papieren für einen Kaufvertrag muss bekanntlicherweise nicht mit dem Verkäufer übereinstimmen. Und dann iss Schicht im Schacht. Der Betrüger ist unbekannt, die im guten Glauben gekauft Ware wird beschlagnahmt und man steht mit leeren Händen da, im ungünstigen Fall hat man noch ein Verfahren wegen Hehlerei am Arsch.


    Gruß


    Olli

  • Zitat von olli_lippstadt

    Hört auf Dummschwätzer.
    ...
    Wir tippen auf der Polizeiwache dann kurz die FGNR in das FINAS-System ein und wissen binnen Sekunden, ob alles im grünen Bereich ist, oder wann und wo die Kiste geklaut wurde.
    ...
    Gruß


    Olli


    :bounce: ...dann können wir ja das nächste mal dir die nr. zur überprüfung zukommen lassen, du sitzt ja an der quelle, oder!? :D:smokin:


    greetz troll

  • Ich werde aus gesundheitlichen Gründen in Kürze zwangspensioniert, da wird das wohl nix mehr werden. Aber in allen Bundesländern ist die Polizei zur Aufklärung von Straftaten nach § 163 StPO gesetzlich verpflichtet. Werdet ihr dort vorstellig, um ein FZG auf Diebstahlsverdacht prüfen zu lassen, müssen sie diese Überprüfung vornehmen.

  • Zitat von Dummschwaetzer

    [] Ooooch, das tut mir aber Leid.
    Haste denn schon eine Finca auf Mallorca? :D


    Altes Lästermaul :wink: Ich war / bin noch von der arbeitenden Truppe und kein hochdotierter karrieregeiler Sesselfurzer :D und daher reichte meine Besoldung bisher nicht für Eigewntumserwerb auf Spanien. Klappt vielleicht beim Pauker, die steigen ja schon mit BesGr A 12 ins Berufsleben ein und müssen jedes Jahr im Schnitt 17 Woche ganz zu Hause bleiben (Ferien)


    Olli

  • Hab da mal ne Frage:
    Ich habe Heute bei der Purzelei angrufen um herauszubekommen,
    wo ich da vorstellig werden muss, um herauszufinden,
    ob meine Simme kein Vorstrafenregister hat...
    Nun hat mir son Type am anderen Ende der Leitung erzählt, ich
    müsse direkt mit dem ganzen Roller kommen.
    Nun ist der aber überhauptnochgarnicht fahrbereit und ich
    bin davon ausgegangen, dass Roller nicht vorgeführt werden müssen.


    Ich hab den Roller halt von nem guten Freund, der auch , der wiederum
    etc. pp.
    Deshalb möchte ich sichergehen und diese Sache abchecken.


    So SOLLTE der Roller irgendwie geklaut sein, wie könnte ich mich
    aus der Affäre ziehen? Weil Stress wegen helerei...ne ganz sicher
    keine Lust drauf und wie ist das mit Roller vorführen???


    Danke und Gruß
    David

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