Gilt die Ampel auch für Radfahrer?

  • Mal ne Frage an alle, deren Führerscheinprüfung noch nicht so lange zurück liegt wie meine (oder an alle, deren Führerscheinprüfung länger zurückliegt, die es aber noch wissen):


    Auf dem Bild ist eine Ampel zu sehen. Links von der Ampel ist ein Radweg. Auf dem fahre ich immer von der Arbeit nach Hause. Mit dem Fahrrad, nicht mit der Simme. An der Ampel ist ein Fußgängerüberweg. Wenn ich da, wie gewöhnlich, mit affenartiger Geschwindigkeit ankomme, habe ich mich noch nie darum gekümmert, ob die Ampel rot ist. Weil ich dachte, dass die nur für die Autos gilt. Nun gibt es da aber ein Problem mit den Fußgängern, wenn die nämlich, wenn sie grün haben, die Straße überqueren, überqueren sie ja auch den Fahrradweg, auf dem ich mich mit affenartiger Geschwindigkeit nähere.


    Nicht dass da schon was passiert wäre, nee, die Leute springen dann immer beiseite. :wink:


    Nun die Frage: Gilt die rote Ampel auch für Radfahrer?

  • oh weh...
    die armen fussgänger...


    klar gilt die ampel auch für TO, wenn er auf dem radel sitzt...


    wäre doch unlogisch, der fußgänger rafft all seinen mut zusammen und überquert die strasse, wenn er grün hat, kommt drüben glücklich an, nur um von TO über den haufen geradelt zu werden^^


    zumindest is das meine meinung

    Wenn ich mit Gott spreche, sagt man "Gebet". Warum heisst es, wenn Gott mit mir spricht "Psychose"???

  • Naja, so im Nachhinein erscheint mir das auch logisch. Aber irgendwie hatte ich nie das Gefühl, dass diese Ampel auch für Radfahrer gilt.


    Andere Meinungen?


    Der Radweg ist ja da nicht mit ner Haltelinie unterbrochen.


    Müssten Fußgänger dann auch anhalten? Oder gilt für die die Ampel nicht weil sie links vom Fußweg steht?

  • ampel steht rechts vom fahrradweg... also würde ich sie zwingend beachten... fußgängerweg is rechts von ampel...


    hm


    aber meist überrennen ja die fussgänger eher seltener die radfahrer, gell?

    Wenn ich mit Gott spreche, sagt man "Gebet". Warum heisst es, wenn Gott mit mir spricht "Psychose"???

  • Rein formal fehlt da die Haltelinie auf dem Radweg.


    Mit eingeschaltetem Hirn kann (und muss!) man mit angepasster Geschwindigkeit fahren - und "angepasst" heißt hier langsam genug, dass querende Fußgänger nicht gefährdet werden.

  • Meiner Meinung nach gilt die Ampel nicht für Personen, sie sich auf dem Bürgersteig befinden. Warum die Ampel ungünstig steht, weiß vermutlich nur die örtliche Straßenverkehrsbehörde.


    Erinnert Ihr Euch an die kleinen Zusatzampeln für Radfahrer? Die gibt es nicht umsonst.


    TO
    Willst Du auf Nummer sicher gehen, kannst Du auf der Polizeiwache nachfragen.

  • Alfred: naja soooo einfach is das auch wieder nicht


    Zitat

    - Welche Ampel ist die Richtige? Schwierige Frage. Grenzt ein Radweg (egal ob benutzungspflichtig oder nicht) an einer Fußgänger-Ampel direkt an den Fußweg, gilt die Fußgänger-Ampel auch für das Zweirad. Überqueren Radweg und Fußweg die Seitenstraße jedoch getrennt, so muss sich der Radfahrer an der Auto-Ampel orientieren. Gibt es eine spezielle Radfahrer-Ampel, ist sie die Autorität für den Radverkehr, egal ob der Fahrradweg benutzungspflichtig ist oder nicht.


    etwas anderes hier:


    Zitat

    Fehlt es an einer speziellen Fahrradampel und ist eine Ampel ersichtlich nur für den Fahrbahnverkehr aufgestellt, so ist für den Radfahrer, der einen Radweg benutzt, das Rotlicht nicht maßgeblich.


    dann widerum das:


    Zitat

    OLG Hamm v. 04.12.2003:
    Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage ist von Radfahrern, die sich auf einem baulich vom Straßenkörper für den Kraftfahrzeugverkehr getrennten Radweg befinden, wenn ein Bogenmast einer Lichtzeichenanlage rechts vom Radweg angebracht ist, sich das einzige Lichtsignal mittig über der Fahrspur des Straßenkörpers für den Kraftfahrzeugverkehr befindet, auf dem Radweg keine Haltelinie angebracht und die von rechts einmündende Straße selbst nicht ampelgeregelt ist, nicht zu beachten


    andererseits hier
    http://www.gutefrage.net/frage…dieser-roten-ampel-halten


    irgendwie scheiden sich da die Geister :shock:

  • Zitat von Prof

    Gut, dass im Zweifel immer §1 StVO gilt... :bounce:


    MfG
    Ralf


    Der stärkste hat Vorfahrt:)





    Also, wie schon gesagt, müsste da ne Haltelinie auf den Fahrradweg gemalt werden. Also wenn rot ist, dann solltest du zumindest langsam dich der Ampel nähern und solltest unter Rücksichtnahme auf deine Gesundheit gucken, ob sich ne alte Ommi mit Rollator nähert. Wenn frei, dann fahr. Der Wachtmeister würde wohl nur verwarnen, wenn du bei Rot langsam durchfährst. Nach der nächsten Sanierung ist dort ne Linie, versprech ich dir.

    Wer ander'n eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät!

    • Offizieller Beitrag

    Man müsste vielleicht wissen, mit welchem Verkehrszeichen der Radweg mal eingeleitet wird. Ob also eine Trennung- zwischen Rad- und Fußweg überhaupt beabsichtigt ist:



    In dem Falle sollte die Ampel gelten, auch ohne extra Haltelinie.


    Wird der Radweg jedoch so hier eingeleitet:



    dann würde ich sagen, dass die Ampel nicht gilt.


    Vollkommen unabhängig davon sollte man den gesunden Menschenverstand nicht abschalten, egal ob die Ampel rot oder grün zeigt.

  • Ist das wirklich ein Radweg? Oder vielleicht doch ein etwas breiterer Fußweg, den Fahrradfahrer gerne als Radweg missbrauchen?


    Wenn Radweg, dann gilt die Ampel ganz klar auch für die Radfahrer. Braucht man eigentlich keine Pragraphen, um das zu verifizieren.

  • Absolut unklare Situation. Mir persönlich würde da auch die Haltelinie fehlen, die sind aber immer nur Zusatzzeichen und keine Voraussetzung. Allerdings, wenn man als Radfahrer kein Hindernis dort vorfindet, gibt es ja gar keinen Grund, prinzipiell an der Ampel zu halten. Man ist ja vom Verkehr auf der Fahrbahn abgekoppelt. Andererseits darf man sich an einer Ampel nie fragen, warum man gerade halten soll. Sehr, sehr unklar. Aber auch wenn Fuß- und Radweg gemeinsam benutzt werden (also nicht als getrennte Streifen zu sehen sind) hat der Radfahrer eine besondere Rücksichtnahmepflicht bzgl. der Fußgänger. In jedem Fall würde ich anhalten, wenn Fußgänger queren, ansonsten würde ich vermutlich auch weiterfahren.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich das auf dem Bild richtig erkenne, sind Rad- und Fußweg eindeutig zueinander abgegrenzt. Die gängige Praxis den Radweg mit rotem Pflaster kenntlich zu machen, sollte doch eigentlich ausreichen. In der Regel steht dann irgendwo noch das erste vom "schubser" dargestellte Verkehrszeichen.
    Meiner Meinung nach ist das dann aber auch eindeutig (egal ob mit oder ohne Haltelinie auf dem Radwegteil).


    Qdä

  • Habe heute - was für ein Zufall - eine identische Ampel gesichtet, nur dass die Fußgängerfurt von links fehlt. Rad- und Fußweg sind laut Zeichen getrennt. Es geht bei der Ampel nur darum, den Verkehr (auf der Straße) zwischen Geradeaus und einer Einmündung von links zu regeln. Die Ampel steht genauso rechts neben dem rot gepflasterten Radweg. Nicht der geringste Grund ersichtlich, warum ein Radfahrer dort anhalten soll. Meiner Ansicht liegt die Problemlage in beiden Fällen durchaus tiefer im Urschleim des Verwaltungsrechts, nämlich dass ein Verwaltungsakt bestimmt sein bzw. sich in solchen Fällen von Allgemeinverfügungen an einen klar erkennbaren Adressatenkreis richten muss. Wenn die StVO oder sonst ein Gesetz eine klare Regelung treffen würde, für wen eine irgendwie angebrachtes Lichtsignal gilt, wäre alles viel einfacher. Nicht umsonst gibt es ja auch die weiter unten angebrachten Radfahrerampeln - das wäre eindeutig - doch die StVO sagt nur lapidar, dass für Fahrstreifen separate Lichtsignale gegeben werden können.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Ich bin auch der Meinung die Ampel gilt für Radfahrer.


    Der weg ist ja in der Mitte durch die Unterschiedlichen Pflasterfarben getrennt.


    Die Ampel steht also rechts vom Radweg und ist deshalb für die Fahrer des Radweges gültig. Bei Rot muss gehalten werden auch wenn die Haltelinie fehlt.


    Aber solang da keine Fußgänger drüber laufen würde ich etwas langsamer ran fahren und dann auch bei Rot drüberfahren da es nicht ganz deutlich ist.


    Sollten doch mal die grünen kommen wird es bei ner Verwarnung bleiben, da es doch nicht ganz eindeutig ist.

  • Der Radfahrer muss halten. Zumindest wurde ich an einer solchen Ampel angehalten und verwarnt. Auf Nachfrage hieß es "Alle Ampeln unter denen man herfährt gelten. Also der Fußgänger kann rechts neben der Ampel hergehen und das auch bei rot! Der Radfahrer muss aber die Ampel "Überfahren (von der Vogelperspektive her gesehen)" und muss somit halten.

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