Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO 29,00 Euro
mfg
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Was will uns dieser Beitrag sagen?
MfG
Ralf(Und NEIN, das ist NICHT persönlich gemeint.)
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NIX
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Es geht hierbei wohl um den Versicherungsbeitrag.
Ich meine (!!) ja, da es irgendwo im Einigungsvertrag ne Klausel gibt, die besagt, dass das Duo genau diesen Vorgaben aus dem genannten Paragraphen entspricht, obwohl es das ja in echt nicht tut.
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Jup genau das meine Ich ,
Wer weiss da mehr ?
mfg -
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Da steht doch auch drin, dass nur körperlich behinderte Mensch einen Krankenfahrstuhl bedienen dürfen oder?
Klär das vielleicht auch diese Frage? :wink: -
Wo steht das ?
Habe ich nicht gelesen .
mfg -
Deutz, sind denn deine Fahrzeuge täglich im Behindertentransport im Einsatz?
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Ja ich fahre damit .
:wink: mfg
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