Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bei S51

  • Hallo Leute,
    ich habe seit kurzem eine Simson S51 B 1-4, Bj. 1988 und bin sehr zufrieden damit. Sie hat den originalen Papplappen. Rahmennummer und Plakette sind vorhanden.
    Beim Kauf wurde mir noch ein Gutachten zur Erlangung einer Betreibserlaubnis vom März 2007 mitgegeben, die mein Verkäufer wiederum von seinem damaligen Verkäufer bekommen hat. Das Ding wurde vom TÜV ausgestellt.


    Warum macht man sowas? Das konnte mir der, von dem sich die S 51 geholt auch nicht sagen. Er meinte, er kann sich da auch keinen Reim drauf machen, er ist immer mit dem Originalschein gefahren. Er wurde auch kontrolliert.


    In dem Gutachten steht u. a., dass die Höchstgeschwindigkeit mittels Anschlaghülse im Gasschieber auf 45 km/h begrent ist. Gleichzeitig habe ich aber die Originalpapiere, Erstzulassung
    Das Gutachten geht doch ins Leere, oder?


    Ich gehe davon aus, dass das Gutachten auf einen Irrtum beruht. Vielleicht wurde der Vor-Vorbesitzer mal angehalten und die Rennleitung wollte den Pappbrief nicht anerkennen.
    Dann hat der evtl. vom TÜV dieses Gutachten bekommen, der TÜV hat sich dabei scheinbar nicht mit Simson ausgekannt und 45 km/h eingetragen.


    Was meint ihr? Wie seht ihr das?
    Danke,
    bassgore

  • Besorge Dir eine Abe vom Kba und gut ist , zumindest gehst Du damit Ärger aus dem Weg , wer weiss ob Du wirklich originale Papiere hast , kann auch ne Ebay Fälschung sein

  • Hallo Deutz 40, das mit der ABE vom KBA aus Flensburg hab ich mir auch schon überlegt.
    Weiß jemand, ob das o. g. Gutachten bei der Polizei hinterlegt ist?


    Muss man sich eigentlich dazu äußern, was mit dem Original Pappbrief passiert ist?
    Muss ich, wenn ich das online mache, auch den Kaufvertrag in irgendeiner Form vorlegen?

  • Super, vielen lieben Dank für die schnellen Antworten. Ich werde umgehend online die neuen Papiere beim KBA ordern, und gut is`.
    LG,
    bassgore

  • Ja damit bist auf der sicheren Seite. Oder du postest hier mal ein Bild von deiner vermutlich originalen ABE(FIN evtl ausschwärzen), dann können dir die Experten hier sagen ob die wirklich original ist.
    In dem Fall ist ein Nachdruck vom KBA nicht nötig.
    Allerdings, wie du schon sagtest, kann es sein, das unwissende Beamte die Gültigkeit von dem ollen Fetzen Papier anzweifeln, ähnlich wie das zB mit dem DDR-Führerschein im Ausland ist.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • So, meine neuen Papiere aus Flensburg sind da, und es passt alles. Ging echt superschnell. Lustigerweise wird in den Papieren in Sachen Baujahr nur auf die Plakette am Rahmen verwiesen. Aber was solls, da stehts ja auch.
    Dieses o. g. ominöse Gutachten ist somit aus meiner Sicht ein Fall für die Tonne, was meint ihr?


    Gruß,
    bassgore

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