Hallo Leute,
ich habe seit kurzem eine Simson S51 B 1-4, Bj. 1988 und bin sehr zufrieden damit. Sie hat den originalen Papplappen. Rahmennummer und Plakette sind vorhanden.
Beim Kauf wurde mir noch ein Gutachten zur Erlangung einer Betreibserlaubnis vom März 2007 mitgegeben, die mein Verkäufer wiederum von seinem damaligen Verkäufer bekommen hat. Das Ding wurde vom TÜV ausgestellt.
Warum macht man sowas? Das konnte mir der, von dem sich die S 51 geholt auch nicht sagen. Er meinte, er kann sich da auch keinen Reim drauf machen, er ist immer mit dem Originalschein gefahren. Er wurde auch kontrolliert.
In dem Gutachten steht u. a., dass die Höchstgeschwindigkeit mittels Anschlaghülse im Gasschieber auf 45 km/h begrent ist. Gleichzeitig habe ich aber die Originalpapiere, Erstzulassung
Das Gutachten geht doch ins Leere, oder?
Ich gehe davon aus, dass das Gutachten auf einen Irrtum beruht. Vielleicht wurde der Vor-Vorbesitzer mal angehalten und die Rennleitung wollte den Pappbrief nicht anerkennen.
Dann hat der evtl. vom TÜV dieses Gutachten bekommen, der TÜV hat sich dabei scheinbar nicht mit Simson ausgekannt und 45 km/h eingetragen.
Was meint ihr? Wie seht ihr das?
Danke,
bassgore