Habicht SR 4-4-Motor in KR51/1

  • Passt, wäre aber eigentlich eine Bauartveränderung und somit genehmigungspflichtig... :rolleyes:


    (Zum x-ten Mal diese Woche dieser Spruch mit Bauartveränderung... grrrrrr...)

  • wieso bauartveränderung?
    der habichtmotor hat auch nur 60 kmh und ist bis auf einen gang mehr mit dem schwalbenmotor baugleich. Die anzahl der gänge ist eigentlich egal und steht auch nich in der abe.

  • Das ist mir schon klar, dass das nicht in der ABE steht. Es steht aber beim KBA in Flensburg in den Typscheinen der KTA der DDR. Und diese werden im Zweifelsfall zur Entscheidungsfindung herangezogen. Und wenn da drinsteht: Gänge: 3, dann dürfen keine 4 Gänge eingebaut sein. Bei normalen Verkehrskontrollen dürfte das eigentlich keine Schwierigkeiten machen, da die Motoren ja von aussen absolut gleich sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!