Halogen-Ersatz für Lampensockel BA20D in S2-Scheinwerfer

  • Hallo,
    es ist ja hier allseits bekannt, dass es für unsere S2-Scheinwerfer eine Glühlampe der Marke GERLUX gibt, die mit E-Prüfzeichen daher kommt und so auch offiziell in diesem Scheinwerfer betrieben werden kann.


    Als ich im Netz auf der Suche nach dieser Lampe war, ist mir aufgefallen, dass es sehr wenig Händler gibt, die diese überhaupt anbieten. Ich suchte daher noch nach Alternativen und bin (so glaube ich) auch fündig geworden. Insgesamt habe ich noch zwei weitere Halogen-Lampen vom Sockel BA20D und E-Kennzeichnung gefunden.


    Allerdings bin ich nun nicht der Profi, was Kennzeichnungen und Normen bei Scheinwerfern angeht, daher die Frage: Dürfen diese Lampen in unseren S2-Scheinwerfern genauso genutzt werden, wie die Lampe von GERLUX?


    Hier mal die Links zu den einzelnen Artikeln:


    GERLUX: Birne Lampe BA20d Sockel 12V 35/35W Bilux Halogen Gerlux mit E-Pr


    Flösser: Frontscheinwerferbirne, Gl


    AMA Weltlicht: Halogenlampe 12V 35/35W BA20d (E13) Gl




    Grüße und vielen Dank,
    Max

  • Hallo Max,
    die Anbieter schreiben nicht umsonst, dass die Birnen mit den zu ersetzenden verglichen werden sollen: die Position der beiden Wendel muss die gleiche wie bei den alten sein. Sonst wird aus dem Abblendlicht leicht Mondlicht oder Vorderradbeleuchtung.
    E13 wäre Luxemburg.
    Halogen an ungeregelten 12V-Anlagen ohne Spannungsbegrenzung würde ich nicht empfehlen.

    Gruß Georg

  • Hallo Georg,
    danke für den Hinweis. Ich dachte immer genau das wäre der Inhalt der Prüfung bei so einem Kennzeichen für den jeweiligen Scheinwerfer.


    Das man die Halogen-Lampen nicht einfach seiner ungeregelten LiMa aussetzen sollte ist klar. Das wurde hier auch schon reichlich diskutiert. Wenn dann kommt eh ein EWR dazu (liegt hier schon rum). ;)


    Grüße

  • Wenn man die Beschriftung einer E-geprüften Lampe genauer betrachtet, dann findet sich klar die Sockelbezeichnung auch dabei, hier S2.


    Die echte Gerlux Halogen-S2 sieht aber durchaus anders aus als das, was bei ebay da vertickt wird, nämlich so:


    Halogen-Scheinwerferlampe 12Volt 35/35Watt


    Und ja natürlich: Wenn man eine für S2 geprüfte Lampe in einen S2-Reflektor steckt, dann darf man davon ausgehen, dass die Eigenschaften passen - Position der Glühfäden und des Schirmchens, max. Stromverbrauch, Lichtfarbe, Lichtstärke, und was noch so alles geprüft wird.

  • Nun, bei Hein Gericke ist die Lampe ja schon seit längerem ausverkauft. In anderen Shops, außer eBay finde ich Sie gar nicht mehr.


    Bin gerade nochmal fündig geworden, scheint die GERLUX-Lampe zu sein, die es auch bei Hein Gericke gab:
    Birne Scheinwerfer Halogen 12V/35/35W, Ba20d, E4-Pr


    Ich habe mal Flösser angeschrieben, auf dem Bild von eBay sieht es so aus, als würde dort auch S2 vor den 12V stehen. Mal schauen was die mir antworten.


    Grüße

  • Zufällig das, was auch bei eBay drauf steht, dazu ist sie dort günstiger ;) Aber danke für den weiteren Referenzshop. Ich hatte sogar bei Louis schon gesucht, aber anscheinend hab ich mich zu blöd angestellt xD

  • Die Bewertungen bei Louis zeigen auch wunderschön, warum man einen guten Spannungsregler braucht, wenn man mit Halogen fahren möchte ... bei den einen halten sie ewig (bei mir auch, ich habe nach über 30000 km VAPE immer noch die erste Lampe drin), bei den anderen nur wenige Minuten.

  • Also zwei Dinge zum Thema Zulassung:


    1) Alles, was eine E-Nummer hat, und den gleichen Sockel bietet, MUSS zueinander passen. Das verlangt die Norm.


    2) Es gibt keine Leistungsvorgabe für die Lampe. In der Zulassungsverordnung (geregelt durch die Richtlinie 93/92/EWG bzw. Nachfolgende) ist lediglich der Abstrahlkegel definiert (sowie die Anordnung des Scheinwerfers, aber die kann hier nicht geändert werden).


    Prinzipiell spricht die Richtlinie davon, dass der entgegenkommende Verkehr nicht geblendet werden darf.


    Der Scheinwerfer ist also beim Einsatz eines Leuchtmittels so auszurichten (dafür gibt es die Stellschraube), dass der Kegel unterhalb der Sichtbarkeitslinie zu verbleiben hat. Ich glaube sogar, IM BUCH steht drinnen, wie man die Höhe richtig einstellt.


    Ob das Glühobst jetzt eine E-Nummer hat, oder nicht, wäre mir persönlich eher nachrangig. Wichtig ist, dass man selbst ausreichend sieht, ohne den Gegenverkehr zu blenden.

  • Es gibt sehr wohl eine Leistungsvorgabe für die Lampe. Die elektrische Leistungsaufnahme ist reglementiert, ebenso die abgegebene Lichtstärke.


    Man lese die ECE-Norm R37, z.B. hier:


    eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.213.01.0036.01.DEU

  • ? Lampe, Leuchte, Leuchtmittel ?
    Kann da bitte mal jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen,
    ich bin da jetzt nicht sooo helle, was was ist !? ;)
    Ach so, erklärt es bitte für einen Fleischer :))

    LG Kai d:)



    Um es kurz zu schreiben: Wie ein Leuchtmittel (= Lampe, Glühlampe, Glühbirne) in der Beschaffenheit zu sein hat, ist in einer Norm beschrieben. Wird diese Norm erfüllt, und ist das Gerät auch darauf getestet (den Fall kennen wir ja von den MZA Blinkergläser, die die Norm zwar erfüllen, aber nicht durch eine vom Kraftfahrtbundesamt zugelassene Prüfstelle geprüft sind) dann passt dieses Leuchtmittel ausnahmslos in jede Leuchte (= das komplette Teil mit Abdeckglas, Reflektor, Sockel ohne Leuchtmittel; im Volksmund jedoch als Lampe bezeichnet), das seinerseits eine Prüfnummer besitzt.


    Es ist m.W.n. nicht Teil der Prüfung der Leuchte, welche Lampe dort eingesetzt wird, weil davon ausgegangen wird, dass sich jedes genormte und zugelassene Leuchtmittel absolut identisch in der Leuchte verhält. Die Leuchte selbst wird nur darauf geprüft, dass sie die vorschritsmäßigen Abstrahleigenschaften hat.


    Wenn man also ein Leuchtmittel kauft, welches keine E-Nummer trägt, aber in der Beschaffenheit einer mit E-Nummer entspricht, dann ist für mein Dafürhalten die Benutzung vollkommen in Ordnung.


    Man hat gerade bei Oldtimern (auch im PKW-Sektor) große Probleme, weil Altteile dem Bestandsschutz unterliegen, wenige kleine Hersteller noch anhand alter Vorlagen Neuteile fertigen, aber dessen Zulassung (Neuteile sind dann nicht mehr durch den Bestandschutz geschützt) nicht bezahlen bzw. umlegen können.


    Die Teile erfüllen höchstwahrscheinlich auch jede erforderliche Norm, aber es wurde halt nicht amtlich festgestellt, dass es so ist.

  • Das Hauptübel ist, dass mit einer "endgültigen" Einstellung der Produktion eines Produkts auch dessen Zulassung erlischt.


    Das heißt zum Beispiel für die Situation von MZA: Selbst wenn sie die gesamten Materialien und Produktionsanlagen des Blinker-Herstellers der DDR zusammenkaufen und das Ding in allen Belangen genau so fertigen wie damals, dürfen sie nicht einfach das alte Prüfzeichen wieder verwenden. Es braucht ein neues, geprüft wird dann normalerweise nach den heutigen Standards - und da wird das alte Gefunzel dann beim besten Willen senkrecht durchfallen.
    Da mag es noch eine Hintertür geben für "Ersatzware für Oldtimer", die ist mir aber nicht geläufig.


  • Die Hersteller müssen nach bestimmten Normen (ISO 9001) zertifiziert sein, sonst auch keine Prüfung.



    Das stimmt so überhaupt nicht. Weder bedarf es der ISO 9001 nocht der TS16949 (die hier ohnehin eher Anwendung finden wird). Wir stellen auch weder mit ISO noch mit TS unsere Geräte mit E1-Nummer her. Es bedarf lediglich der Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt und die ist nicht sooo schwer zu bekommen (und vor allem auch nicht ansatzweise so teuer).

  • Zitat


    Das heißt zum Beispiel für die Situation von MZA: Selbst wenn sie die gesamten Materialien und Produktionsanlagen des Blinker-Herstellers der DDR zusammenkaufen und das Ding in allen Belangen genau so fertigen wie damals, dürfen sie nicht einfach das alte Prüfzeichen wieder verwenden.


    MZA ist hier ohnehin ein sehr schlechtes Beispiel, weil durch den Mauerfall und die anschließende "Harmonisierung" (d.h. eher dem Diktat deutscher Zulassungen) eine komplett neue Zulassung notwendig geworden ist.


    Das war ja auch das große Problem für Simson. Die haben seit der Wende nichts mehr wirklich verkauft, da sie ab '92 zusätzlich noch die 45km/h Einhalten mussten. Damit war jedes Alleinstellungsmerkmal dahin.


    In wieweit damals noch die DDR-Prüfzeichen in Deutschland anerkannt wurden, weiß ich nicht.


    Zitat


    Da mag es noch eine Hintertür geben für "Ersatzware für Oldtimer", die ist mir aber nicht geläufig.


    Rein rechnerisch müsste es z.B. Blinkergläser von Simson ab 1992 mit "e1"-Nummer geben, da sich m.W.n. der Bestandschutz ausschließlich auf das Produktionsdatum (bzw. Erstzulassung) bezieht. Da ich aber noch kein Glas mit "e1", sondern nur mit DDR-Prüfzeichen gesehen habe, und auch die jetzt verkauften (geprüften) keine E-Nummer tragen, gehe ich mal davon aus, dass es tatsächlich soetwas wie eine Hintertür gibt.


    Aber das ist schon fast eine Frage für Juristen.

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt so überhaupt nicht. Weder bedarf es der ISO 9001 nocht der TS16949 (die hier ohnehin eher Anwendung finden wird). Wir stellen auch weder mit ISO noch mit TS unsere Geräte mit E1-Nummer her. Es bedarf lediglich der Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt und die ist nicht sooo schwer zu bekommen (und vor allem auch nicht ansatzweise so teuer).



    Korrekt, dass ist die Alternative, direkt durchs KBA. Aber an solche Sachen scheitert es angeblich bei Simson, weil die für sehr sehr billig in China produzieren lasssen.


    MfG


    Tobias

  • Ab 1992 waren's 50 km/h, die 45 kamen erst später (2001?).


    Gläser ohne Prüfzeichen gehen generell gar nicht, Oldtimer-Ersatz oder nicht. Per Einzelabnahme von Fahrzeugen, deren Leuchten nie Prüfzeichen hatten (z.B. alte US-Schaukeln) ist das möglich, aber sonst nicht.


    Die Frage nach der Hintertür ist eher die, ob man im Ersatzteilgeschäft für Oldtimer eine Nachfertigungs-Prüfung nach den damals gültigen Vorschriften erlangen könnte.

  • Korrekt, dass ist die Alternative, direkt durchs KBA. Aber an solche Sachen scheitert es angeblich bei Simson, weil die für sehr sehr billig in China produzieren lasssen.


    Das glaube ich aufs Wort. Ein Nachbaublinker kostet unter 4 Euro. Da verdient der Hersteller, der Importeuer, und der Händler. Die reinen Fertigungskosten liegen vielleicht bei 30ct. Eine Homologation kostet mal angenommen (weil supergünstig) 2000 Euro. Dann würden sich die Produktionskosten meinetwegen um 1 Euro pro Stück erhöhen. Das wäre mehr als eine Vervierfachung. Von diesen 1,30 Euro dann ausgehend (bei linearem Zusammenhang) würden sich die Endverbraucherpreise auf gute 17 Euro erhöhen (jemand hat das schonmal irgendwo vorgerechnet und kam auf 16 Euro - so weit liege ich also hoffentlich nicht daneben :).


    In Summe entspricht das einer mehr als vervierfachung, obwohl das Teil ja "nur" um einen Euro teurer wurde.


    Und genau dieser Gedanke steht da dahinter. Es gibt zu viele, denen egal ist, ob eine E-Nummer dran ist, oder nicht (ich wusste bisher auch nicht, dass meine Blinker keine Zulassung haben - jetzt habe ich "neue" bestellt). Und diejenigen, denen das egal ist, kaufen per se nur die 3 Mark Fuffzich Ausführung.


    Ab 1992 waren's 50 km/h, die 45 kamen erst später (2001?).


    Jupp, das kann sein. Nach 92 fuhren sie sogar noch ab Werk 60km/h und wurden auf 50km/h "umgelabelt". Ich glaube bei der S53 war das auf jeden Fall so.


    Zitat


    Gläser ohne Prüfzeichen gehen generell gar nicht, Oldtimer-Ersatz oder nicht. Per Einzelabnahme von Fahrzeugen, deren Leuchten nie Prüfzeichen hatten (z.B. alte US-Schaukeln) ist das möglich, aber sonst nicht.


    Naturalmente. Entweder ist eine "E"-Nummer drauf, oder es ist ein Altbestand aus einer Produktion vor 1992. Alles andere hat keine Zulassung und darf damit m.W.n. auch nicht mehr eingesetzt werden.


    Zitat


    Die Frage nach der Hintertür ist eher die, ob man im Ersatzteilgeschäft für Oldtimer eine Nachfertigungs-Prüfung nach den damals gültigen Vorschriften erlangen könnte.


    Ach so meintest Du das. Sowas wird ja gerne bei Oldtimern gemacht. Allerdings wird da das Originalteil kopiert. Ich glaube, da fragt schlichtweg keiner nach.

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