Ja die Frage im Titel sagt eigentlich alles. Danke für kompetente Antworten.
Hauptständer an S50/51 Pflicht, wenn man einen Seitenständer hat?
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Wenn der Seitenständer orginal Simson ist und selbstständig einklappt. Dürfte dem nichts entgegen stehen.
Wenn nicht: Ist er zugelassen? Klappt er von alleine ein? (Muß inzwischen nachgerüstet werden)
Andreas -
Hi,
was noch schlimmer ist, der Seitenständer wird an der Hinterradschwinge montiert. Das geht auf die Schwingbuchsenlager und auf Dauer macht das die Schwinge krumm.
MfG
Tobias
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Hi,
was noch schlimmer ist, der Seitenständer wird an der Hinterradschwinge montiert. Das geht auf die Schwingbuchsenlager und auf Dauer macht das die Schwinge krumm.
MfG
Tobias
Man kann ja so einen nehmen, der an den Fahrerfußrasten befestigt wird.
Also ist ein Hauptständer nicht zwingend erforderlich?
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Der Hauptständer ist nicht Pflicht. Wenn es ein original DDR-Seitenständer ist, wird Erfahrungsgemäß zwar angesprochen, aber ist kein Problem (auch ohne 2-Federn). Der Beim Nachwende-Ständer wird das aber nix ->abbauen.
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Und was heißt bei dir Nachwendeständer? Der am Fußrastenträger wurde doch auch schon zu DDR-Zeiten eingeführt oder nicht?
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Den Serien Fußrastenständer bemängelt auch niemand ;).
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Wenn der Hauptständer in der Abe vermerkt ist ( ich meine aber nicht die lütte Pappe ) ist Er Plicht
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Ist nicht Pflicht! Habe mir das bei der Zulassung S70 extra bestätigen lassen. Da ich den Hauptständer nicht benötige. (Dekra Abnahme)
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Sagen wir mal so... Ein Hauptständer ist grundsätzlich Pflicht, unter bestimmten Umständen (wie dem Vorhandensein eines eingetragenen Seitenständers) kann allerdings darauf verzichtet werden.
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