Wer kann mir ein paar Infos zum Heldrungen Anhänger WBD geben.
Gibt es da auch Unterschiede Fahrrad und Moped?
Heldrungen Anhänger WBD
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so schlau war ich auch schon.
Aber keiner weiß genau ob Anhänger mit F für Moped zulässig sind oder nicht.
Das KTA der DDR hat alle Anhänger gleichgestellt
Das KBA sagt auch nach Umrüstung auf Moped (Kupplung und Beleuchtung ) ist trotzdem ein F und keine Zulassung.
Und es gab ja früher schon Anhänger mit Mopedkupplung und Fahrradrücklicht. -
!
Und es gab ja früher schon Anhänger mit Mopedkupplung und Fahrradrücklicht.
Ja genau, und nen Kaiser hatten wir auch! -
scheinbar gibt es hier immer mehr Superschlaue die nur noch dumme Kommentare abgeben können.
Dann werde ich mein wissen auch für mich behalten -
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Das KBA sagt auch nach Umrüstung auf Moped (Kupplung und Beleuchtung ) ist trotzdem ein F und keine Zulassung.Das deckt sich ja mit unserem wiki. Ist damit deine Frage nicht beantwortet?
Der WDB ist doch quasi nur ein früher MKH.
MfG
Tobias
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WBD ist Wagonbau Dessau, nach einigen Jahren wurde die Fertigung von Heldrungen übernommen ...
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Wenn das KTA der DDR die unterschiede zwischen Fahrrad- und Mopedanhänger aufgehoben hat warum
sagt dann das KBA Fahrradanhänger nicht hinter Moped auch nicht nach Umrüstung.
Müsste ja laut Einigungsvertrag dann nicht so sein -
Wenn das KTA der DDR die unterschiede zwischen Fahrrad- und Mopedanhänger aufgehoben hat warum
sagt dann das KBA Fahrradanhänger nicht hinter Moped auch nicht nach Umrüstung.
Müsste ja laut Einigungsvertrag dann nicht so sein
Nimm dir mal bitte ein paar Sekunden mehr Zeit für die Fertigstellung deiner Beiträge. Dieser ist zum Beispiel sehr schwer zu verstehen.
Ein MKH /F (oder wie auch immer die Schreibweise sein mag) bleibt immer ein F, auch wenn du die Kupplung und die Beleuchtung nachrüstest. Das ist nun mal so, wie du das in der Praxis handhabst musst du selber wissen, weil es vermutlich keiner kontrollieren wird. -
Wenn das KTA der DDR die unterschiede zwischen Fahrrad- und Mopedanhänger aufgehoben hat warum
sagt dann das KBA Fahrradanhänger nicht hinter Moped auch nicht nach Umrüstung.
Müsste ja laut Einigungsvertrag dann nicht so sein- Im Einigungsvertrag ist in Bezug auf die Typen von Anhängern keinerlei Aussage gemacht worden.
- Das KTA hat die"Unterschiede" zwischen Fahrrad- und Mopedanhängern ausdrücklich festgeschrieben. Ein serienmässig als Fahrradanhänger ausgelieferter Heldrungen hat normalerweise eine andere Zugvorrichtung, eine andere Beleuchtung und teilweise auch schwächere Felgen / Reifen als ein Mopedanhänger.
- Da Anhänger hinter Fahrrädern nach der geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung bzw. StVZO nicht betriebserlaubnispflichtig sind, stellt das KBA auch keine Ersatzabdrucke für die in der ehemaligen DDR noch notwendigen Betriebserlaubnisnachweis aus.
- Möchtest Du einen solchen Fahrradanhänger hinter einem Kleinkraftrad verwenden, spricht nichts dagegen, das Du ihn auf den technischen Stand der Moped-Ausführung bringst, und ihn dann bei der technischen Prüfstelle begutachten und Dir bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis erteilen lässt.
Gruss von Frank
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