hallo hab da mal ne kurze frage: ich hab ne s51 "geschenkt" bekommen mit ner hochgebogenen sitzbank, jemand hat mal erwähnt das man die eintragen lassen kann. hat da jemand erfahrungen mit? schonmal gemacht? auf was achten die vom tüv?
mfg shoot
hallo hab da mal ne kurze frage: ich hab ne s51 "geschenkt" bekommen mit ner hochgebogenen sitzbank, jemand hat mal erwähnt das man die eintragen lassen kann. hat da jemand erfahrungen mit? schonmal gemacht? auf was achten die vom tüv?
mfg shoot
Ich halte es für fraglich, dass so ein Gewaltakt eingetragen wird. Rein TÜV-technisch dürfte ansonsten lediglich die Länge des hinteren Schutzblechs interessant sein.
Vielleicht bekommt man original gebogen hergestellte eingetragen. (Fragt mich nicht ob´s sowas gibt)
Kann mir aber auf keinen Fall vorstellen das man tragende Teile an seinem Fahrzeug verbiegt und eingetragen bekommt. Das Material wird in jedem Fall geschwächt und somit ist dieses Biegen absolut unzulässig.
Das mit dem Eintragen wird nicht funktionieren, da
a) du keine "Zulassung" im rein rechtlichen Sinn hast,
b) das Verbiegen von tragenden Teilen eh nicht zulassungsfähig ist
Sicherlich gibs noch mehr Gründe, z.Bsp. der Preis für so eine Eintragung.
Lasse es sein, such dir die passenden Teile und du kannst wieder fahren...
@ bender
Es gibt sowas nicht original!!!
@ Richy:
Doch, generell kann man Änderungen auch beim Moped eintragen lassen. Allerdings nur, soweit sie eintragungsfähig sind. Man muß mit den Änderungen zum TÜV, wo die Abnahme erfolgt, und mit diesem Gutachten dann zur Straßenverkehrsbehörde, wo dann eine neue Einzelbetriebserlaubnis für das Moped mit den Änderungen erteilt wird.
Ist aber alles nicht gerade billig.
Lödeldödelööö . . .
Ist prinzipiell richtig, nur leider funktioniert das nicht bei jeglicher Leistungssteigerung. Die führt zu einer Erhöhung der Endgeschwindigkeit und ist damit nicht eintragungsfähig, bzw. wäre es dann kein Moped mehr.
Zitat
Original von Dummschwaetzer:
... soweit sie eintragungsfähig sind
viele sagen ja das wenn man die bank nur bis 10° biegt es erlaubt sei
AFAIK: wenn man mit dem Biegen h i n t e r der Stoßdämpfer-Aufnahme beginnt und Sozius-Fußrasten + Halterung entfernt, läßt es sich eintragen (Fahrzeug wird dann als 1-Sitzer umgeschrieben)
Warning AFAIK ! Keine Gewähr
Ok, dummschwätzer, so geht es. Allerdings ist der Aufwand wohl weit größer wie das Einbauen einer neuen Sitzbank.
Ich glaub nicht das man das Eintragen lassen kann !
Hab von den "netten" grünen Männern nämlich 3 Punkt dafür bekommen !
Weil er hochgebogen war !
bei den Bullen wirst es nicht eingetragen bekommen das mußt schon vorher machen
Das scheint ein Volkssport zu sein, die Gurte der S51 gen Himmel zu biegen. Jedesmal wenn ich sowas sehe, dann verliere ich wieder den Glauben an das Gute im Menschen.
Gruß!
Al
Eintragen geht, aber nur als Einsitzer. Darf auch nicht mehr als 15Grad gebogen sein, sonst ist die gefahr des brechens zu groß.
Zitat
Original von Alfred:
Das scheint ein Volkssport zu sein, die Gurte der S51 gen Himmel zu biegen. Jedesmal wenn ich sowas sehe, dann verliere ich wieder den Glauben an das Gute im Menschen.
Gruß!
Al
Wenn man sie wenigstens 90 Grad hochbiegen würde, dann hätte man eine Rückenlehne/Sissibar...:D
Gruß,
Richard
Zitat
Original von chaolli:
...... sonst ist die gefahr des brechens zu groß.
Also ich hab immer das Gefühl ich muss brechen, wenn ich so was sehen muss........
Mit bestem Gruss
PAPA N A C H T F A L K E
Das mit dem TÜV-Eintrag ist prinzipiell kein Problem, wenn man V o r h e r den TÜV besucht und die Änderungen mit dem Prüfer abspricht (der evtl. auch sehr gute Ratschläge geben kann - weil er ja vieles schon gesehen hat). Hat bei mit jedenfalls immer prima funktioniert!
Viel Erfolg
robbikae
Wie kann man seinem Moped solche Qualen zumuten?
Das Hochbiegen ist
a) hässlich
b) gefährlich
c) nicht original...
Man stelle sich vor, jemand baut mit hochgebogener Sitzbank einen Unfall, bei dem sich ein Familienvater verletzt, der deshalb drei Monate nicht arbeiten kann. Man zahlt sich dumm und dämlich, weil dir die Versicherung dann den Vogel zeigt - Solche Änderungen sind nicht erlaubt, du bist automatisch am Unfall schuld und siehst keinen Cent. Ich halte es für grob fahrlässig, so zu fahren. Ich könnte immer wieder ausrasten, wenn ich sowas sehe.
muss aber gut kommen so ein sitz mit integrierter rückenlehne. jedenfalls kann man so ne runde während des fahrens abratzen, oder kann ganz entspannt dahingleiten- fehlt dann nur noch die lenkerverlängerung incl. der gabelverlängerung. dann sollten aber auch noch die fußraster incl. schaltung und bremse nach vorne. ach ja dann wird aber der ganze umbau so schwer dass man einen anderen motor braucht. warum dann nicht gleich so ne V2 maschine aus milwaukey (hoffe das schreibt man so, und die werden auch dort gebaut) allerdings hält das der rahmen nicht und man muss gleich einen von denen mitverwenden, aber dann kann man sich richtig austoben und mit einem custombike alle seiner träume verwirklichen, vorrausgesetzt man hat das nötige kleingeld.
p.s.:nichtganzsoernstnehmen;)
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