Hallo,
Ich habe letzte Woche zugeschlagen und nun steht meine erste Schwalbe in der Garage. Viele Fragen konnte ich mir schon mit der Suchfunktion hier im Forum beantworten. Vielen dank dafür!
Eine Frage ist allerdings geblieben: In den original DDR Papieren von 1968 wurde 62 km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen. Die Schwalbe ist original, hat auch noch den Originalmotor.
Ich vermute, dass der Verkäufer, der die Papiere damals ausgestellt hat, sich verschrieben hat.
Meine Frage: Darf ich die Schwalbe so überhaupt mit Versicherungskennzeichen und Führerschein Klasse B fahren? Was sagt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle dazu? Soll ich lieber neue Papiere beim KBA ordern?
Viele Grüße,
Chris