Zu hohe Höchstgeschwindigkeit in ABE eingetragen

  • Hallo,


    Ich habe letzte Woche zugeschlagen und nun steht meine erste Schwalbe in der Garage. Viele Fragen konnte ich mir schon mit der Suchfunktion hier im Forum beantworten. Vielen dank dafür!


    Eine Frage ist allerdings geblieben: In den original DDR Papieren von 1968 wurde 62 km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen. Die Schwalbe ist original, hat auch noch den Originalmotor.



    Ich vermute, dass der Verkäufer, der die Papiere damals ausgestellt hat, sich verschrieben hat.


    Meine Frage: Darf ich die Schwalbe so überhaupt mit Versicherungskennzeichen und Führerschein Klasse B fahren? Was sagt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle dazu? Soll ich lieber neue Papiere beim KBA ordern?



    Viele Grüße,
    Chris

  • Hallo Tobias,


    woran machst Du das fest, dass die ABE gefälscht sein sollte?


    Ich würde diese Möglichkeit ausschließen. Die Schwalbe kam von einem älteren Herren, Erstbesitzer. Mit welchem Grund sollte er die ABE gefälscht haben? Das Fahrzeug ist nicht gestohlen (habe ich überprüfen lassen) und von den vorhandenen Papieren wusste ich beim Kauf erstmal garnichts - sie haben also auch nicht für einen höheren Verkaufserlös gesorgt. Wer fläscht denn Papiere wenn er für 25€ ohne Probleme neue bekommen kann? ...Zudem sehen die Gebrauchsspuren schon "authentisch" aus..


    Hier noch ein Foto der Vorderseite vom Stempel:


    Grüße,
    Chris

  • woran machst Du das fest, dass die ABE gefälscht sein sollte?


    chris, nicht nur am Stempel, sondern das ganze ABE-Kärtchen ist eine plumpe mit einem Laserdrucker erstellte Fälschung, als Basis wurde ein Kärtchen vom SR 50 genommen.


    Ausserdem wäre bei einer 68er Schwalbe ein Registrierschein - natürlich von der Zulassungsstelle gegengesiegelt - original.


    Gruss von Frank

  • Ich habe soeben mal die Schrift auf der ABE mit der Schrift auf dem Kaufvertrag, den ich vom Verkäufer ausfüllen lassen habe, verglichen. Bingo! Besonders am Namen der Stadt (im Kaufvertrag wie auf der ABE gleich) ist die Schrift ohne Zweifel absolut identisch. Ich kann also davon ausgehen, dass der Verkäufer die ABE selber ausgefüllt hat.


    Jetzt nimmt das ganze eine andere Dimension an. Wieso hat der Verkäufer das gemacht? Das muss ja dann wirklich Vorsatz gewesen sein, wenn er das Papier extra so "schmuddelig" gemacht hat!


    Polizeilich überprüfen lassen habe ich die Schwalbe vor dem Kauf - soweit alles ok. Die im Rahmen eingeschlagene Nummer stimmt auch mit der Nummer auf dem Typenschild überein.


    Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich würde zumindest gerne die 25€ für die neue ABE vom Verkäufer zurück haben!

  • Ist ein ziemlich klarer Fall von Urkundenfälschung, kann also den Verkäufer - so er Ersttäter ist - einige tausend Euro Strafe kosten, als Mehrfachtäter geht er eventuell sogar direkt in den Bau.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Ist halt die Frage, ob du ihm noch an den Karren fahren willst bzw. wie stark dein Gerechtigkeitsempfinden ausgeprägt ist.


    Ich persönlich würd neue Papiere beantragen und den Herrn Ebay-Verkäufer unter Hinweis auf die Sachlage freundlich auffordern, dir Kosten für die Vernichtung der Fälschung (zufälligerweise in Höhe von ca. 25€) zu erstatten, da du ansonsten nicht dafür garantieren könntest, dass das Corpus Delicti nicht vielleicht doch in zuständige Hände gelangen könnte.

  • Ist halt die Frage, ob du ihm noch an den Karren fahren willst bzw. wie stark dein Gerechtigkeitsempfinden ausgeprägt ist.


    Ich finde das ganze ist eine absolute Sauerei. Ich hatte mich so über die Originalpapiere gefreut und jetzt stellt sich heraus, dass sie gefälscht sind. Dazu kommt, dass sie ganz offensichtlich vom Verkäufer selbst gefälscht wurden.


    Auf den 25€ für die ABE möchte ich nicht sitzen bleiben. Dazu kommt, dass Roststellen einfach mit ähnlicher Farbe übergesprayt wurden - sieht von weitem (und auf eBay Fotos) gut aus. Läuft also auf eine totale Neulackierung raus. Das ist okay, damit hatte ich gerechnet, fühle mich aber dennoch etwas verarscht.


    Übrigends stand doch in der Auktion, dass Papiere dabei sind. Es besteht also nach meiner Rechtsauffassung ein gültiger Kaufvertrag über einer Schwalbe MIT Papieren ("Papiere sind vorhanden").


    Ich habe mal beide Dokumente Fotografiert, unten ist der vom Verkäufer ausgefüllte ADAC Kaufvertrag und oben die "aktike" Betriebserlaubnis.


    Habt Ihr genauso wenig Zweifel an der Übereinstimmung, wie ich? Nachher fahre ich dem Kerl an die Karre und dann ist die ABE doch echt.... Andererseits KANN das doch kein Zufall sein, oder? Selbst seine Eigene Schrift würde 1968 und 2013 doch nicht so unverändert aussehen, oder?

  • Also ich würde versuchen im sachlichen dem Verkäufer dazu zu bringen, dass er dir entweder die 25 € erstattet, es sei denn du willst mehr.


    Theoretisch könntest du hier wegen arglistiger Täuschung den Kaufvertrag rückabwickeln, aber willst du das wegen einer lächerlichen ABE.


    Die bekommt man in Flensburg problemlos ...


    Ich habe da mehr Ärger mit einem eBay Kauf. Der Motorschaden wurde vor enthalten und nun freuen sich Anwäöte, denn der Verkäufer sagt: gekauft wie geklickt ...

  • Das ABE Kärtchen kann nicht echt sein, da es den SR 50 Roller erst seit 1985/86 gab, und die Nr. der ABE von diesem stammt ...


    Das ganze ist etwa so, wie als wenn man auf das Papier von einem 25 Euro Schein 30 DM schreibt. Also plump gefälschter Müll.


    Gruss von Frank

  • Kaufvertrag rückabwickeln wird nicht einfach, auch wenn ich es momentan am liebsten tun würde. Ich bin echt sauer und will am liebsten die Uhr ein paar Tage zurück stellen und die Schwalbe nie gekauft haben...


    Zum Verkäufer waren es über 400km Fahrt - einfache Strecke. So weit wäre ich natürlich nie gefahren, aber ich habe nicht geahnt, dass es den Ort zwei mal gibt... Dumm gelaufen! Rückabwicklung ohne Anwalt und Papierkram ist also relativ aussichtslos (vorallem in Anbetacht auf Schadensersatz = Spritkosten).


    Der Motor scheint soweit (trotz 43tkm auf dem Zähler) gut zu laufen. Die Höchstgeschwindigkeit erreicht er und er zieht für meine Ansprüche auch gut durch. Einziger Mangel ist, dass er nach ca. 10 Minuten Zündaussetzer bekommt und beim Anhalten aus geht - also das Typische Hitzeproblem. Ich werde am Wochenende mal Kondensator, Zündkabel, Kerze und Kerzenstecker tauschen und dann sehen wir weiter. Die "große Inspektion" steht auch noch aus. Verkauft wurde mir die Schwalbe übrigends als "technisch soweit in Ordnung".. ich habe mir meinen Teil dazu aber schon gedacht, darauf will ich ihn auch nicht festnageln.


    Einziges Ärgernis neben der gefälschten ABE sind die übergesprühten Roststellen... Dabei haben auch Trittbretter und andere Teile Nebel ab bekommen. Ist aber nicht so schlimm weil ich diese Teile sowieso ersetzt hätte.


    Danke für den Hinweis mit der Nr. auf der ABE. Damit kann sich der Verkäufer kaum aus der Sache winden.


    Grüße,
    Chris

  • @ chris-k: Naja. Ich würde, wenn ich jetzt noch die anderen Mängel lese, mich an einen Anwalt wenden und die Sache per Gericht angehen. Wenn man 'ne Rechtschutz hat, geht das auch ohne finanziellen Risiko. Das Problem: das Fahrzeug sollte in dieser Zeit nicht bewegt werden damit es ggf. durch Sachverständige oder Polizei - evtl. Straftaten - begutachtet werden kann.


    Ansonsten mal 'ne Frage: Mach mal bitte einen Link zu eBay - würde mir die Auktion gerne mal anesehen. Ansosnten was haste für die Schwalbe gelönt ... wenn man das alles fragen darf ...

  • Jetzt werde ich etwas unsicher!!! Kann keine Fotos machen!
    Nr: 2171-3
    Fahrzeugart: Kleinkraftrad
    Fahrzeugtyp: SR50/1C
    Hersteller: VEB Fahrzeug Und Jagdwaffenwerk Suhl
    Typnummer: 101578
    (nach § 9STVO nicht zulassungspflichtig)
    Dresden,den 01.09 1988
    Kraftfahrzeugtechn.Amt
    gez.Lange
    - Der Leiter-
    das war die erste seite alles in Druck und oben KTA usw. Und DDR im ovalen Kreis.
    Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis
    Rückseite des Kärtchens in grün
    Technische Daten
    zul.Gesamtmasse 260kg
    Sitzplätze 2
    Zu.Anhängelast ungebr/gebr. 75/75 kg
    Baujahr (1989) in Handschrift ausgefüllt
    Fahrgestell-Nr. 817 xx xx (in Handschrift ausgefüllt)
    usw. Dann Stempel:VEB IFA Vertrieb Halle
    xxxxx
    VEB IFA KombinatPersonenwagen
    Fachfiliale (irgendeine nummer)
    Michaeliskirchhof 5 Tel. 3267
    Zeitz
    4900
    und dann wieder Datum 29.1.90 und Unterschrift in Handschrift


    ???? Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Danke, hallo-stege! Denn irgenwie mag ich mein altes DDR Kärtchen(so alt und etwas mürbe an den Seiten).Und bei mir ist alles orginal Patina!(Aber funktionstüchtig)
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ich würde auch keinen Aufstand mit Anwalt machen. Ich würde dem Verkäufer einen Brief oder eine Mail senden, dass du erkannt hast dass die Papiere offensichtlich gefälscht sind. Ich würde ihn freundlich fragen, ob er bereit dazu ist die 25 Euro für neue, echte Papiere zu bezahlen oder nicht.
    Sollte er mit nein antworten, oder sogar behaupten dass er mit der Fälschung nichts zu tun hat, würde ich ihm das Bild mit der gleichen Handschrift auf der ersten Seite dieses Threads senden und mit der Polizei drohen - eine so plumpe Fälschung wird leicht nachzuweisen sein.


    Und sollte er dann noch immer nicht einsichtig sein - ja, dann würde ich den Anwalt bemühen. Immerhin ist das auch für dich eine rechtlich dünne Kiste (davon abgesehen, dass du mit gefälschten Papieren kein Kennzeichen bekommst (bzw, wenn ich es realistisch betrachte, wird deine Versicherung vermutlich nichtmal nach den Papieren fragen bevor sie dir das Kennzeichen gibt)).


    Auf keinen Fall würde ich irgendwelche Veränderungen am Moped vornehmen, bevor alles geklärt ist. Keine Teile tauschen, keine Einstellungen ändern, gar nichts. Das kann dir am Ende nur zum Nachteil gemacht werden.


    Bei den Roststellen und den schlecht lackierten Teilen siehts anders aus: Diese konntest du bei Besichtigung des Fahrzeugs schon sehen. Dort hast du m.E. gar keine Handhabe, immerhin hast du sie ja trotz dieser Mängel gekauft. Falls du sie dir nicht vorher angesehen hast, ist das wahrscheinlich auch deine Schuld: sofern es sich um einen Privatverkauf handelt, kann der Verkäufer die Rücknahme ausschließen.


    Die offenbar vorsätzliche Urkundenfälschung ist allerdings schon etwas härter.


  • Mittlerweile habe ich mich etwas abgeregt. So wie Du es beschrieben hast werde ich es machen.


    Die Roststellen sind mir bei der Abholung nicht so stark aufgefallen weil es in strömen am Regnen war und die Schwalbe draußen stand.


    Ich möchte jetzt erstmal Kontakt zum Verkäufer aufnehmen und ihm die Sache schildern bevor ich hier weiter schreibe was ich denke und vor habe. Wer weiß, ob er hier nicht mit liest.


    Sobald es etwas neues gibt, melde ich mich. Vielen Dank Euch allen! Ihr habt mich unter Umständen vor einer Menge Ärger bewahrt.. Wobei ich nicht weiß ob die Polizei die Fälschung bei einer Kontrolle überhaupt erkannt hätte.



    Viele Grüße,
    Chris

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