Wie importiert man eine Schwalbe in die Schweiz?

  • Hallo zusammen,


    ich wuerde gerne eine Simson Schwalbe in die Schweiz importieren und ich habe ein paar Fragen, wie ich das machen kann. An der Grenze fragen sie nach einem EU Zertifikat, daher muesste ich wissen ob die Schwalbe ein solches besitzt, oder ob eine Werkstatt/der TUV in der Deutschland sie mit einem Zertifikat ausstatten kann? Sind deutsche ABE Papiere dasselbe?
    Und eine weitere Frage, inder Schweiz muessen beide Raeder einen Katalysator haben. Hat die Schwalbe diese, oder kann man sie anbringen?
    Vielen Dank im Voraus fuer Eure Antworten,



    Crazyfrog

  • es gibt einen schwerizer hier im forum, der wird sich sicherlich noch melden.
    ob eine Betriebserlaubnis (die man zuur Not auch neu vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg unter Angabe des Typs und der Rahmennummer bekommen kann, was die DDR-Betriebserlaubnis "aktualisieren" würde) bei Euch anerkannt wird, solltest du euren Zoll fragen. Letztendlich müsste eine Betriebsgenehmigung und der Nachweis, dass es sich nicht um gestohlene Fahrzeuge handelt reichen.
    Welche beiden Räder du meinst ist mir aber schleierhaft. Keines der beiden Räder hat einen Katalysator:mrgreen:.
    Falls du damit ein Zweirad meinst: Da die Betriebserlaubnis nur für Simson im Originalzustand gilt und in dieser kein Kat vorgesehen ist, wirst du den nicht anbauen können, zumal es keine Abgasüberwachung oder Benzineinspritzung gibt:-D


    Kannst ja einen vom Golf montieren und dann drüber lachen:-D

    Wer ander'n eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät!


  • Falls du damit ein Zweirad meinst: Da die Betriebserlaubnis nur für Simson im Originalzustand gilt und in dieser kein Kat vorgesehen ist, wirst du den nicht anbauen können, zumal es keine Abgasüberwachung oder Benzineinspritzung gibt:-D


    Kannst ja einen vom Golf montieren und dann drüber lachen:-D


    Oder man versucht an einer 2er Schwalbe einen Katalysator vom SR 50 anzubauen. Die SR 50 wurden nämlich extra für die Schweiz mit einem Katalysator ausgerüstet.


    ABER viel Spaß beim Suchen und Finden. Die Katalysatoren gibt es nicht mehr und wurden außerdem nur in minimalen Stückzahlen produziert.

  • In der Schweiz ist es dann auch kein Moped mehr, sondern ein Leichtkraftrad.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • An der Grenze fragen sie nach einem EU Zertifikat, daher muesste ich wissen ob die Schwalbe ein solches besitzt, oder ob eine Werkstatt/der TUV in der Deutschland sie mit einem Zertifikat ausstatten kann? Sind deutsche ABE Papiere dasselbe?


    Eine Schwalbe besitzt noch kein EU Zertifikat (ein CoC Papier), da sie keine europäische Betriebserlaubnis hat (ab ~ 2000 für Neufahrzeuge möglich), sondern nur eine nationale Betriebserlaubnis aus der DDR. Ein entsprechendes Zertifikat kann auch niemand ausstellen (und wenn, dann könnte es nur der Hersteller selbst).


    Einzelne EU Richtlinien wird auch niemand bestätigen können, da die Schwalbe keine erfüllt.


    Gruss von Frank

  • Also so weit ich weiß ist es doch nicht möglich 2-Takter in der Schweiz legal auf die Strasse zu bringen?


    So ist jedenfalls die Aussage von nem Schweizer Landsmann.

  • Hoi Mitenand.....aus welcher Ecke der Schweiz bist denn du (Crazyfrog)? Ich hab meine Schwalbe letztens erst mit dem Sprinter in die Schweiz überführt. Nur eines muss ich dir dazu sagen...wenn du das Teil Offiziell in der Schweiz anmeldest bist du schön Dumm. Du kannst die Simme ganz normal mit deutschem Kennzeichen in der Schweiz fahren. Da sie nicht Steuerpflichtig ist kannst du sie auch in Deutschland versichern, vorrausgesetzt du hast noch einen Wohnsitz in Deutschland auf den du gemeldet bist. Diese Info stammt vom Straßenverkehrsamt in Sankt Gallen. Das ist laut ihrer Aussage noch so eine kleine Niesche im System wo sie nicht die Hand drüber haben. Das zählt dann im Grunde so als wenn du mal eben rüber gefahren bist zum Urlaub machen. Letztens ist auch die Bullerei neben mir gefahren und sie haben nicht die kleinsten Anstalten gemacht mich anzuhalten. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst dann fahr das Teil mit Transporter bis zur Grenze und fahr dann mit dem Moped rüber. Grüne Versicherungskarte wäre noch praktisch.



    Bei mir sah das dann so aus......stand Bombenfest.
    Du kannst deine Simme auch ganz normal in der Schweiz anmelden...aber dann darfst regelmäßig zur MFK und und bekommst dann ein Kennzeichen so groß wie ein Traktor. Steuern und schweizer Versicherung darfst dann natürlich auch zahlen.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Das war noch nicht alles, oder war da noch etwas
    mit einer Drosselung auf 50 km/h?


    Um unser Mitglied aus der Schweiz ist es still geworden.
    Da hilft evtl. eine PN.

  • Ja das stimmt....wenn man den Führerschein umschreiben lässt (Pflicht) dann darf man mit normalen PKW Schein nur noch bis 45 Km/h fahren und mit Führerschein A1 dann offen bis 125ccm. Wer nur PKW Schein hat braucht nur 2x4 Fahrstunden machen und etwa 400 CHF löhnen und der neue A1 lappen ist dein.....ganz ohne Prüfung. Ich mache das zur zeit auch und darf bis zu den Stunden auch ohne Begleitung mit dem Lernfahrausweis fahren. Dann muss aber das hässliche "L" am Möpp angeschrieben sein. Siehe Bild...

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Hab die 400 CHF kurz mal umrechnen lassen; ein guter Preis und dann auch noch ohne Prüfung! Wie lange mußt Du mit dem "L" fahren?


    Wegen der PN: Das Mitglied heißt [FONT=&quot]bpshop99.[/FONT]

  • So lange bis ich durch eine Fahrschule bestätigt bekommen hab das ich die Kurse gemacht hab und vom Straßenverkehrsamt meinen neuen Lappen bekommen hab. Das kann hier bissl dauern weil nicht jede Fahrschule die Ausbildung auf Moped macht und man deshalb warten muss bis man dran ist. ich hab mich im April angemeldet und in 2 Wochen bin ich dran. Der Lernfahrausweiß ansich ist 4 Monate gültig...in dieser Zeit muss man die Stunden leisten.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Hi!


    Sehe ich das richtig: du fährst also jetzt ein KFZ mit deutschem Kennzeichen und deutscher Versicherung legal in der Schweiz mit einem schweizer Führerausweis?



    Besten Dank!

  • Ja genau, deswegen erfrage ich das auch. Die rechtliche "Grauzone" ist also die, dass die Schwalbe zwar ein deutsches Kennzeichen hat, aber KEINE Zulassung (in Deutschland) braucht. Deswegen kann man die also theoretisch mit nem 125er schweizer Führerschein in der Schweiz fahren? Schönen Abend wünsche ich!

    • Offizieller Beitrag

    Wurde nicht in einem parallelen Thread grad erst wieder angerissen, dass das mit Schweizer Wohnsitz und deutscher Zulassung (bzw. Versicherung) nicht so ganz koscher ist? Irgendwie fehlt mir bisher eine wirklich klare Aussage dazu.



    Mit Schweizer Wohnsitz. Aber Optimus hat wohl einen Deutschen, was auch grauzonig ist.


    MfG


    Tobias

  • Ich habe einen Deutschen und einen Schweizer Wohnsitz und weil die Schwalbe als 50er nicht Steuerpflichtig ist, ist der Schweiz egal ob ich das Teil in Deutschland oder der Schweiz versichere. Würde ich die Schwalbe in der Schweiz versichern, müßte ich jedes Jahr zur MFK (Tüv) und müßte mir so ein riesen Nummernschild dran bauen. Und mal ehrlich, wer will das schon?

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • hallo zusammen,


    habe eine s 51 in der schweiz eingefuhrt. bin dann auch mit dem deutschen versicherungskennzeichen gefahren, bis mich eines tages die polizei angehalten hat. mit dem kennnzechen und der simme is alle ok abn nur gelacht weil sie solch ein gefaehrt noch nicht gesehen haben, und auch nicht solch eine niedlichen fahrzeugschein. bekomme aber trotzdem eine anzeige wegen fahren ohne fuhrerschein... denn mein hauptwohnsitz ist in der schweiz und da ich meinen deutschen fuhrerschein gegen einen schweizer tauschen musste bin ich in der schweiz nicht berechtigt ein im ausland gemeldetes fahrzeug zu fahren... habe mich beim strassenverkehrsamt des kantons bern gemeldet weil ich sie einfuhren und anmelden wollte, ie wollen ein abgasdokument un eine bescheinigung vom importeur haben wenn ich diese nicht bringe kann ich sie wieder nach deutschand bringen ... bleibe aber drann und melde mich wenn ich mehr weiss, aber einfach mit deutschem versicherungszeichen fahren ist nicht so einfach, und kann sehr teuer werden...


    gruss euer peppi

  • Na dann dürftest du dir am Flughafen in München, keinen in Deutschland zugelassenen Mietwagen nehmen um damit in die Heimat zu fahren! ;) Deine Fahrt war wohl eine Überführungsfahrt!!!! Ganz sicher!!
    Gruß Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Na dann dürftest du dir am Flughafen in München, keinen in Deutschland zugelassenen Mietwagen nehmen um damit in die Heimat zu fahren!


    Wie die Schweiz das regelt kann ich nicht sagen, jedoch ist es umgekehrt so! Also für deutsche Staatsangehörige.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

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