• Moin,


    ich hab mal eine frage, evtl. kann mir jemand darauf eine antwort geben.


    wenn beim kauf einer simson im kaufvertrag vermerkt wird das es sich um kein reimport handelt. und sich beim beantragen einer kba herrausstellt das es sich doch um ein reimport handelt. muss der verkäufer doch das moped zurück nehmen und den kaufpreis zurück erstatten.


    muss der käufer in diesem fall das fahrzeug zurück liefern oder ist das dann aufgabe des verkäufers es beim käufer abzuholen?


    und wie sieht es mit den unkosten aus(transport, sprit,spedition) kann man diese kosten sich vom verkäufer erstatten lassen?


    gruß
    chris

  • Ein Beratungsgespräch beim Anwalt ist kostenlos. Das macht mehr sinn als hier zu fragen.



    da hast du natürlich recht ;) hätte ja sein können, das hier aus dem forum schon jemand erfahrung gesammelt hat.


    danke für deine antwort :)

  • Rechtsanwalt fragen::!!!!!!!!!!!!!!!
    Verkauf unter vorspileung falscher Tatsachen......... Reimport als DDr Zulassung ausgeben.
    Folge:Alle entstanden Kosten können in Rechnung gestellt werden.
    Selbst die Fahrt zum Besichtigungstermin ist zu zahlen,Transport us usw .
    Deshalb Anwalt.
    ;)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Rechtsanwalt fragen::!!!!!!!!!!!!!!!
    Verkauf unter vorspileung falscher Tatsachen......... Reimport als DDr Zulassung ausgeben.
    Folge:Alle entstanden Kosten können in Rechnung gestellt werden.
    Selbst die Fahrt zum Besichtigungstermin ist zu zahlen,Transport us usw .
    Deshalb Anwalt.
    ;)



    auch dir ein danke schön :)

  • Ich fürchte,dass das im rechtlichen Sinne auch schwierig sein wird, denn das KBA weiss auch nicht immer, ob es sich um Reimport handelt, sie lehnen im Zweifelsfall einfach ab, was ihr gutes Recht ist. Der Verkäufer müsste Beweise erbringen, z.B. durch alte Papiere oder Zeugen, dass dem nicht so ist. Anwälte wollen immer verdienen, ob sie ihr Geld wert sind, zeigt sich meist später. Ich würde beim KBA nochmals nachhaken. Wenn sie Dir eine eindeutige Aussage liefern können und sich sicher sind, kannst Du Dir den Anwalt sparen und selbst Anträge beim Amtsgericht stellen.(Sie helfen auch) Vorausgesetzt, es ist etwas zu holen, das weiss man erst später....

  • Ich fürchte,dass das im rechtlichen Sinne auch schwierig sein wird, denn das KBA weiss auch nicht immer, ob es sich um Reimport handelt, sie lehnen im Zweifelsfall einfach ab,


    Das stimmt so nicht, im Zweifelsfall werden vom Antragsteller Detailfotos angefordert.
    Kam direkt eine Ablehnung, dann ist sich das KBA anhand der FIN-Ziffernblöcke sehr sicher, das es ein Reimport ist.


    Zeigt das Moped denn Indizien, die für ein Reimport sprechen?
    Fehlende Soziusfußrasten samt Halterungen, keine Hupe, keine Blinker,
    CM50-Markierung Typenschild usw. ??


    Im Grunde sehe ich hier gute Chancen, den Kauf Verlustfrei rückabzuwickeln.
    Vielleicht hat der Verkäufer, wenn wissentlich verschwiegen, auch keine Lust auf
    Anwälte und Gericht, so das er freiwillig den Rückzug antritt.
    Wurde er schon kontaktiert und konfrontiert ?

  • AnnaJan: Habe ich selber ans KBA gesendet mit Fotos vom Typenschild, wurde trotzdem abgelehnt, es gab keine Hinweise auf CM50 oder andere nachträgliche Stempel auf dem Rahmen.

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