Kennzeichenbeleuchtung zwingend notwendig?

  • Hallo,


    Ich wollte nachfragen, ob eine Kennzeichenbeleuchtung bei den Simsons - im speziellen bei einer KR51/2E - zwingend notwendig ist?
    Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße,


    HyperVieh

  • Ja nö, so einfach ist's nicht. Original (!) ist eine Kennzeichenbeleuchtung dran, die ABE beschreibt den Originalzustand. Wer ein anderes Rücklicht ohne Kennzeichenbeleuchtung dranschraubt, bewegt sich außerhalb der ABE.


    (Das ist ganz ähnlich der Sache mit den Blinkern - an sich braucht man bei den alten Baujahren keine, original sind aber welche dran, also darf man sie nicht einfach abschrauben.)

    • Offizieller Beitrag

    Original gabs in der DDR keine Versicherungsschildchen für die Mopeds.
    Warum also sollte da original eine Kennzeichenbeleuchtung gewesen sein?
    Für den Binnenmarkt wurde nix gefertigt, was man nicht braucht.
    (Modifikationen für Export mal außenvor)


    Ja, es gab und gibt Rücklichter mit klarem Fenster unten -
    das eckige der Vogelserie gehört zum Sperber,
    das runde BSL 100 zur MZ und das BSL 122 zur S70.


    Zu Blinkern - ja, das stimmt. Die sind in der ABE.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ein Versicherungskennzeichen muss nicht beleuchtet sein, im Gegensatz zu einem amtlichen Kennzeichen.


    Bei Simson ist es so, dass das eckige Rücklicht der KR51/1 immer ein weißes Fenster für die Kennzeichenbeleuchtung hatte. Das gibt es nicht ohne. Am Sperber war ja auch zu Ostzeiten ein amtliches Kennzeichen und das musste beleuchtet werden.


    Im Gegensatz zu den runden Rücklichtern, die gibt es mit und ohne Kennzeichenbeleuchtung.


    S50 hatte im Metallteil kein weißes Fenster, MZ TS schon


    Analog S51 und MZ ETZ, da war dann in der Kappe ein weißes Fenster für die Kennzeichenbeleuchtung.


    Auch das eckige Rücklicht vom SR50/1 gibt es mit und ohne Kennzeichenbeleuchtung. Ohne wurde z.B. am MZ Seitenbeiwagen verbaut. Das ist aber Goldstaub.


    Um die ABE beim Rücklicht würde ich mir keine Gedanken machen, so lange das Rücklicht eine E-Kennzeichnung hat, die Anbaumaße stimmen etc. Eine E15 Kennzeichnung hatten sogar schon die 120mm runden Rücklichter zu Ostzeiten.


    MfG


    Tobias

  • Mein /1 eckiges Rücklicht hat kein weisses Fenster. Was hab ich denn da?


    Kommando zurück, is ja doch eins dran. Glück gehabt :D



    Das BSL122 für die 50er Modelle kam ohne Kennzeichenbeleuchtung, gab ja auch keine Kennzeichen. Z.B. an der S51:


    Das BSKL 122 mit weißem Fenster war dann wie schon geschrieben wieder an den größeren Krafträdern notwendig.


    Die kleinen Runden für die S50 ohne Beleuchtung:



    Wie das Versicherungskennzeichen angeschraubt und beschaffen zu sein hat, sagt uns wohl die Zulassungsverordnung:
    http://www.buzer.de/s1.htm?a=27&g=FZV&dorg=1

    Stuff?Buy it!Gadget?Try it!When in doubt, do it!Regrets? None!

    5 Mal editiert, zuletzt von ElGonzales ()

  • Und von hinten aus 180 grad (Winkel) gut einsehbar. Also nix mit VKZ an der Hinterachse. Nochgefertigt werden zumintest wieder die mit dem weißen Fenster fürs Kennzeichen.


    SR50 und S51-Fahre haben den Vorteil, das es Kennzeichenhalter gibt, die man an das VKZ anpassen kann.


    Für TÜV-Plichtige Fahrzeuge sind jedemfalls die ganzen Prüfnummern und Prüfzeichen relevant. Bei den 50er ist das alles leider eine Ermessensfrage der obersten Rennleitung.

  • Deshalb hatte ich mir beizeiten die richtigen Streuscheiben fürs Rücklicht und die eckigen Blinker besorgt.(DDR Prüfzeichen und NR ZBsp: Blinker mit Bezeichnung hinten usw)
    In Aller Ruhe.(in der Bucht und zum Teil noch beim Händler ergattert! )
    Und seid dem ich die habe,hat keiner mehr die Karre umgetreten oder die Blinker weggekickt.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    [quote='docralle','http://schwalbennest.zoomteam.de/simson/index.php?thread/&postID=1390333#post1390333']Und von hinten aus 180 grad (Winkel) gut einsehbar. Also nix mit VKZ an der Hinterachse.


    "Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein"



    Da wird schon so schön der Gesetzestext verlinkt, aber dann nicht durchgelesen. 45+45=90°, somit im Einzelfall an der Hinterachse möglich.

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