Tach allerseits,
habe hier im Forum gelesen, das manche Klarglasblinker verboten sind. Generell, oder nur ein paar?
Wie sieht es mit denen auf diesem Bild aus?
Beste Dank für eure Antwort im vorraus, Christian
Tach allerseits,
habe hier im Forum gelesen, das manche Klarglasblinker verboten sind. Generell, oder nur ein paar?
Wie sieht es mit denen auf diesem Bild aus?
Beste Dank für eure Antwort im vorraus, Christian
Sind Verboten, haben ein E-Zeichen....
Ja ich weiß die Originalen auch nicht.
So is aber so... was die Polizei sagt dazu (auch wenn organe Lampen verbaut ist) liegt im ermessen derer.
ich nehme an du meinst "haben kein e-zeichen"
oder?
Jo, wird er wohl gemeint haben. Ich habe auch sowas an meinem SR50, grundsätzlich interessiert das die Polizei erstmal wenig. Aber wenn in der Summe massig böses Tuning dazu kommt, dann sticht denen solch ein Detail ins Auge.
Furchtbar VERBOTEN!
Ich hab auch Klarglasblinker, weil ich die weißen original Plaste-Blinker optisch nicht besonders ansprechend fand.
Ob die nun ein E-Zeichen haben oder nicht, kratzt mich herzlich wenig.
An meiner Schwalbe ist sonst alles Original und nix getunt - für Klarglasblinker werden die mich nicht in den Bau schicken...
Die Bullerei juckt sowas gar nicht, wenn ich sehe, dass die nichmal offensichtlich verbotene Sachen stört (an Plastikrollern, die bei mir an der Schule öfters rumstehen, sieht man teils sehr abenteuerlich anmutende Konstruktionen...)
Gruß
Matthias
bullerei steht im stall und arbeitet nich auf der straße
also beleuchtungeinrichtungen die an fahrzeugen verbaut werden, müßen mit einer E-Nummer ausgerüstet sein, dann dürfen sie abnahmelos verbaut werden. sollten sie nicht mit der e-nummer ausgerüstet sei - bedarf es theoretisch einer einzelabnahme durch den tüv o.ä.
bei den fahrtrichtungsanzeigern die im orginalen verbaut sind, gibt es keine e-nummern, weil die ja schließlich zu ddr-zeiten verbaut wurden. da die e-nummern aber ne westdeutsche erfindung sind ... und sie müßen auch nicht drauf sein, weil ja durch das kba eine gesamt be für das moped erteilt wurde - ergo alle im originalverbauten teile an einer schwalbe haben eine be.
zuwiderhandlungen bei blinkern müßten um die 20 euro kosten - wenns ein kollege sieht ...
Sorry mit der "Bullerei" - nix gegen dich, wusste nicht, dass im Forum auch Polizisten mischreiben
Dir ist tatsächlich nicht bewusst, wer hier alles mitschreibt. Das Forum ist durchsetzt mit Ordnungshütern.
wir sind überall und baumschubser - bist du der baumschubser ausm ford-board?!
Ja, der bin ich.
dann kennt man sich auch daher
Hm, dann werde ich wohl erst mal wieder die originalen anbauen...
Gibt es denn Klarglasblinker mit E-Nummer?
Und wie sieht ein originaler Rückblickspiegel für ne KR 51/2 N aus?
Beste Grüße, Christian
Nein, die Klarglasblinker sind immer ohne ABE, genauer ohne E-Zeichen. Das gilt aber auch für nicht wenige orange Blinker aus Nachbauproduktion.
Jein. Du kannst dir von Louis andere Klarglasblinker mit E-Zeichen kaufen...
Nur die normalen Ochsenaugen mit Klarglas zu bestücken ist verboten da dies nie zugelassen war
OK, präzisieren wir. Es gibt für keine Simson irgendwelche klaren Blinkergläser mit E-Nummer. Selbstverständlich sind passende Austauschblinker mit E-Nummer zulässig und auch technisch möglich, nicht nur als Lenkerblinker wie an der Schwalbe, sondern auch am S51 & Co.
Moin Schadow ,
ich glaube nicht das das Verboten ist , die Blinker müssen nur
die selbe Leistung bringen ( mindestens ), was ja bei der Simme nicht schwer ist , kann nur besser werden .
mfg
Hi,
ich hab gerade mal in meiner Bastelkiste gewühlt.
Dabei habe ich ein originales MZ-Rücklicht gefunden, hergestellt 4.Q/84
TGL 24741, BSL 8520.26, also das grosse Runde, was später auch an die Schwalbe gebaut wurde.
Dieses Rücklicht hat E-nummer im Runden Kreis "E15"
Siehe auch Hier:
[url=http://www.pagenstecher.de/topic131067,E---Prfzeichen.html]*klick*[/url]
oder *klick*
E 15 ist wohl für DDR.
Die Original Blinkerkappen, sowohl die normalen, wie auch die alten Kugelblinker aus den 60ern, haben dieses Wellenkennzeichen.
Erklärung siehe
*klick*
Demnach haben wohl die DDR-Rücklichter zuminndest die Welle, als Zulassungskennzeichen.
Wenn das nicht drauf ist, ist wohl essig mit Legal.
MfG
Tobias
So schauts aus. Sämtliche weißen Kappen und auch viele orange Nachbauten haben gar kein Prüfzeichen drauf. Bei weißen Kappen kommt hinzu, dass es keine orangen Lampen mit E-Nummer gibt. Alle orangen Lampen mit Zulassung haben versetzte Pins, es gibt keine zugelassenen 21W Lampen mit gegenüberliegenden Pins. Letzteres ist natürlich nicht so schön, sonst könnte man zumindest im S51 oder SR50 mit 12V die Lampen legalisieren.
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