Kniffliges Vorfahrtproblem

  • Heut ist mir zum wiederholten Male beinahe ein Auto von rechts ins Fahrrad gefahren, und zwar an einer Stelle, an der die Verkehrsbeschilderung geändert wurde. Auf ungeheuerliche Art und Weise, wie ich meine. Es gibt da eine Straße stadtauswärts, die war schon immer mit Hauptstraßenschild gekennzeichnet. Nach rechts (ich betrachte das jetzt mal aus einer Fahrtrichtung) gibt es da eine Einmündung zu einer Schule und einem Kindergarten (!!!), wer dort herauskam auf die Hauptstraße, um nach rechts oder links abzubiegen, musste immer Vorfahrt beachten. Jedenfalls meine ich, da stand immer ein "Vorfahrt beachten!" - Schild. Das schöne rote Dreieck halt.


    So, jetzt hat man aus der Straße einen verkehrsberuhigten Bereich gemacht, da steht nun einwärts in die Straße das große blaue Schild mit den spielenden Kindern und Häusern. Wer nun aus der Straße herauskommt, bekommt nur noch ebendieses Schild vorgesetzt, nur eben rot durchgestrichen. Bereich zu Ende. Kein rotes Dreieck mehr! So, und nun komme ich von links auf meiner Hauptstraße, wo auch vor dieser Einmündung ganz klar ein Hauptstraßenschild prangt, und jetzt kommen die Autos von rechts aus diesem verkehrsberuhigten Bereich und fahren mich fast über´n Haufen, weil die denken, rechts vor links. Das rote Dreieck ist weg, und nun freuen die sich, schauen nur noch kurz nach rechts beim Linksabbiegen und geben Gas! Ist das nicht der absolute Hammer, oder weiß ich irgendetwas nicht ?! Dabei sind das ja meist Anwohner oder Ortskundige, die doch wissen müssen, dass die "Hauptstraße" nach wie vor als Haupstraße gekennzeichnet ist!


    Hilfe, ich kapier das nicht. Wo ist das rote Dreieck hin? Kann man das jetzt bei dieser Umbeschilderung korrekterweise weglassen, d.h., bedeutet das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches automatisch, dass man Vorfahrt beachten muss? Doch wohl nicht, oder? Hab´ ich noch nie gehört. Ich schau in die StVO, und da steht auch nichts davon; insbesondere nicht bei diesem Zeichen 325. Verkehrsberuhigter Bereich Ende ist verkehrsberuhigter Bereich Ende, und das war´s.
    Also, lieg´ ich da richtig, oder hab´ ich in der Fahrschule nicht aufgepasst? Lang genug wär´s ja zumindest her.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Aha, danke, dann liegt der Fall klar! War auch das Einzige, was ich mir hätte denken können. Nun, dann kann ich nur sagen, wie viele werden das wohl wissen? Innerhalb von Tagen hätte es mich, wie gesagt, fast zweimal unter die Räder von Autos gebracht. Oh, weh, oh weh. Und das direkt neben Schule und Kindergarten. Aber ich hätte vermutlich den gleichen Fehler wie die Autofahrer begangen, wenn ich nicht wüsste, dass die Hauptstraße nach wie vor Hauptstraße ist.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    Für sowas hat man irgendwann mal nen Führerschein gemacht... Ich stell auch nicht in ner 30er-Zone an jede Kreuzung Zeichen 102 hin. Überall wird über den Schilderwald gemeckert, und hier soll nun plötzlich für die Deppen alles redundant ausgewiesen werden.


    Im konkreten Fall werden vielleicht die Sinne der Autofahrer neu geschärft, wenn da mal ein paar Tage die Polizei spontane "Nachschulungen vor Ort" anbietet. ;)

  • Eigentlich isses doch irgendwie selbstverständlich oder?
    Sicherlich muss man das, mit bestandener Führerscheinprüfung, verinnerlicht haben, aber wie siehts denn bei euch z.B. aus mit dem ankündigen eines Überholvorgangs aus? Ich hab gelernt, dass man die Lichthupe dazu benutzt. Wer macht sowas? Hab ich noch nie wirklich erlebt. Heutzutage läuft man, glaub ich, auch Gefahr gleich wegen Nötigung belangt zu werden. :roll:

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Darf man nicht sogar außerhalb geschlossener Ortschaften den Überholvorgang mit einem Hupen ankündigen? :mrgreen:

    Spielstraßen sind immer ein Thema für sich - lieber immer bremsbereit sein und vor allem dort mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen... Fakt ist aber, dass der Verkehrsteilnehmer, der aus einer Spielstraße kommt Vorfahrt gewähren muss.

    Gruß schwalbenraser-007

    Schwalbepilot.de | Alles rund um die Simson Schwalbe

  • Darf man.
    § 5 STVO Abs. 5
    Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Ja, an die Sache mit dem Hupen außerorts beim Überholen kann ich mich auch noch gut erinnern. Da hat schon der Fahrlehrer vor vielen, vielen Jahren den Kopf geschüttelt. Aber ich hab doch gleich mal wegen der Vorfahrtsituation bei diesem Ende des verkehrsberuhigten Bereiches in der Family nachgefragt. Also bei mehr als 50 % ungläubiges Staunen. So ganz selbsterklärend ist das mit der Vorfahrt nach meinem Empfinden nicht.
    Klappfallscheibes Bemerkung ist ganz richtig: Die Hauptstraße sieht baulich auch nicht unbedingt nach Hauptstraße aus, während die umbeschilderte Nebenstraße in der "Zone" nagelneu gemacht und gut ausgebaut wurde. Sie ist auch nicht, wie man das oft in so neuen Wohngebieten findet, gepflastert und dadurch baulich anders gestaltet. Genau das verleitet sicher auch zu falschen Schlüssen.
    Sicher, der Schilderwald ist in Deutschland ungeheuer, und vieles von dem, was rumsteht, gehört weg. Aber hier wär´s doch nicht schlecht, wenn in das Zonen-Ende-Schild irgendwo noch so ein kleines rotes Dreieck integriert würde, dann wär das auch für jeden klar, dessen Fahrschule schon ein paar Jahre her ist, und der nicht täglich in solchen Zonen rumfährt.
    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    Einmal editiert, zuletzt von Matthias1 ()

  • Vielleicht wäre am Ausgang des verkehrsberuhigten Bereiches eine Aufpflasterung sinnvoll (oder solche Holperschwellen), damit der geneigte Kraftdroschkenlenker durch ein holpern daran erinnert wird das er nicht auf der Hauptstraße ist.


    mfg Gert

    • Offizieller Beitrag

    Aber hier wär´s doch nicht schlecht, wenn in das Zonen-Ende-Schild irgendwo noch so ein kleines rotes Dreieck integriert würde, dann wär das auch für jeden klar, dessen Fahrschule schon ein paar Jahre her ist, und der nicht täglich in solchen Zonen rumfährt.
    MfG Matthias



    Nun darf man leider in Schildern nicht lustig rummalen, wie's gerade passt. Wenn, dann bliebe wirklich nur ein Extra-schild. Und da schließ ich mich Prof an.
    Ich hab bei mir ein ähnliches Problem in einer Straße mit einem abgesenkten Bordstein. Da wissen auch leider die wenigsten, dass das automatisch eine Negativbeschilderung beinhaltet.

  • Verkehrberuihgter Bereich is ne Sonderzone. Da gilt "Vorfahrt" nicht! Es ist sogar noch stärker und zwar darf beim verlassen eines Verkehrsberuhigten Bereichs niemand behindert oder gefährdet werden! Man muss also auch z.B. kreuzende Fußgänger durchlassen! Hatte ich in meiner mündl. Fahrlehrerprüfung!
    MfG

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