Korrekte Papiere?

  • Ich habe meine Schwalbe KR 51/2 seinerzeit "mit Papieren" privat von jemandem abgekauft, der sie wohl selber mal mit diesen Papieren von einem Händler erworben hatte.(Alles in Wessiland, Kaufvertrag habe ich). Diese Betriebserlaubnis der "Deutschen Demokratischen Republik" sieht mir aber stark nach den schon öfters diskutierten Blankopapieren aus: So gut wie neu, Stempel einer IFA-Verkaufsstelle ohne Verkaufsdatum und Unterschrift, Fahrgestellnummer mit dem Kuli eingetragen,Motornummer fehlt, als Typenbezeichnung KR 51/2 E bzw. KR 51/2 L eingetragen, bisher auch kein Fahrzeughalter vermerkt. Überprüft worden bin ich bis jetzt noch nicht, aber empfiehlt es sich grundsätzlich, beim Kraftfahrzeugbundesamt "ordentliche" Papiere zu beantragen? Bei der Typenbezeichnung habe ich ebenfalls ein Problem, vom Fahrwerk her ist sie auf jeden Fall eine KR 51/2 N (sie hat hinten die kurzen mechanischen Federbeine)eingebaut ist aber ein Viergangmotor (der würde zu KR 51/2 E gehören). Welche Typbezeichnung müsste ich korrekterweise angeben?


    Danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Könnten Blankopapiere sein, die Motornummer wurde aber ab irgendwann mal nicht mehr mit eingetragen und die Fahrgestellnummer ist eigentlich immer mit Kugelschreiber geschrieben.


    Deshalb ist es ja so einfach, mittels Blanko-ABE, die es offenbar tausendfach fertig abgestempelt gab, eine Maschine zu legalisieren.


    Grundsätzlich gilt, dass diese ABE zwar illegal ist, aber das kaum einer nachweisen kann. Zumindest dann nicht, wenn die Daten auch wirklich mit dem Fahrzeug übereinstimmen. In deinem Fall passt das aber wohl nicht so ganz.

  • Mit der Typenbezeichnung ist das so 'ne Sache, es wurde viel umgebaut...
    Wenn die Fahrgestellnummer stimmt, würde ich mir da keine Gedanken machen, die wurden damals von der Verkaufsstelle eingetragen und da gabe es wahrscheinlich keine Vorgabe, ob mit Kuli oder Schreibmaschine. Halter wurde auch nicht mehr eingetragen. Wenn Du ganz sicher gehen willst, lass doch von den Grünen die Fahrgestell-Nr. überprüfen, das macht problemlos jede Streife! Einfach ansprechen und darum bitten.
    Habe ich so gemacht, weil die Behörde in DD telefonisch keine Auskunft gibt, aus datenschutzrechtlichen Gründen!

  • Wenn der Polizei bei einer Kontrolle die Papiere oder die Schwalbe verdächtig vorkommen, dann werden die schon die Rahmennummer mit ihren Datenbanken abgleichen. Soviel ist sicher. Nicht selten geschieht das bei einer Fahrzeugkontrolle sowieso automatisch.
    Und wer so eine "Blanco-Betriebserlaubnis" selber ausfüllt, kann sich ohnehin auf was gefaßt machen, wenn er erwischt wird. Urkundenfälschung ist eine Straftat, die sogar im Knast enden kann.

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