Ich habe meine Schwalbe KR 51/2 seinerzeit "mit Papieren" privat von jemandem abgekauft, der sie wohl selber mal mit diesen Papieren von einem Händler erworben hatte.(Alles in Wessiland, Kaufvertrag habe ich). Diese Betriebserlaubnis der "Deutschen Demokratischen Republik" sieht mir aber stark nach den schon öfters diskutierten Blankopapieren aus: So gut wie neu, Stempel einer IFA-Verkaufsstelle ohne Verkaufsdatum und Unterschrift, Fahrgestellnummer mit dem Kuli eingetragen,Motornummer fehlt, als Typenbezeichnung KR 51/2 E bzw. KR 51/2 L eingetragen, bisher auch kein Fahrzeughalter vermerkt. Überprüft worden bin ich bis jetzt noch nicht, aber empfiehlt es sich grundsätzlich, beim Kraftfahrzeugbundesamt "ordentliche" Papiere zu beantragen? Bei der Typenbezeichnung habe ich ebenfalls ein Problem, vom Fahrwerk her ist sie auf jeden Fall eine KR 51/2 N (sie hat hinten die kurzen mechanischen Federbeine)eingebaut ist aber ein Viergangmotor (der würde zu KR 51/2 E gehören). Welche Typbezeichnung müsste ich korrekterweise angeben?
Danke im Voraus!