Hallo alle zusammen,
Ein Kumpel von mir hat sich vor kurzem eine kr51/2 n gekauft original ist da ja der m531 kfr drin. Dieser ist auch noch drin allerdings hat jemand ein viergang Getriebe aus dem m541 nachgerüstet. Da Legalität für ihn sehr wichtig ist nun meine Frage.
Darf die Schwale so gefahren werden wenn in die Papiere, die noch beantragt werden müssen, ein viergang Getriebe eingetragen ist? Und sich die höchstgeschwindigkeit ja nicht ändert.
Ich freu mich schon auf Antworten!
Danke schonmal
Simsonfahrer95;);)