KR51/2 N Motorwechsel, muss ABE geändert werden?

  • Moin Moin,


    gestern habe ich einen neuen Motor für meine Schwalbe ersteigert. (M541KFR, 4 Gang mit 12 Volt Zündung). Original war ein M531KFR mit 3 Gängen verbaut.


    Muss ich meine ABE ändern lassen wenn ich den neuen Motor einbaue? Es handelt sich ja nicht um eine Leistungssteigerung der Schwalbe.


    Wenn ja, an wen muss ich mich denn dann wenden?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Gruß Oomph

    • Offizieller Beitrag

    Ahoi!


    Du kannst den Motor von drei auf vier Gang wechseln. Dadurch erlischt die ABE nicht. Ebenso kannst Du Deine Schwalbe auf 12 Volt umbauen. Beides war schon zu DDR-Zeiten erlaubt und auch in der kompletten, mehrere 100 Seiten umfassenden ABE mit abgesegnet (vom KTA).


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss Moe :smokin:

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