kr51/2L nach unfall schrott

  • Hi leute ich hatte heut nen mopedunfall un mein vogel sieht recht schlimm aus. Will ihn kommende woche zum simmehändler bringen zwecks einem gutachten. Ich hab aber angst das die versicherung des verursachers mich mit zu wenig geld abspeisen will, weil es ja quasi ein "altes ding"is. Habt ihr erfahrung mit so ner situation.

    • Offizieller Beitrag

    Habt ihr erfahrung mit so ner situation.


    Ja. Was genau willst du denn wissen?


    Grundsätzlich hast du immer das Recht, ein Zweitgutachten von einem Sachverständigen deiner Wahl einzuholen, wenn dir das Angebot der gegnerischen Versicherung als zu niedrig erscheint. In der Regel sind das aber realistische Kurse, die da angesetzt werden.


    Und gerade, wenn du nicht selbst Schuld warst: Nimm dir nen Anwalt. Den muss der Unfallgegner zahlen und er weiß, was da noch an Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Schadensersatz für Helm, Klamotten, etc. drin ist.


    Ralf

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Interessant wäre glaube erstmal ob ich noch irgendwelche meldepflichten habe. Die polizei hat mir nur erklärt dass ich mein moped wegen der schadensbeurteilung in eine werkstatt bringen soll.

  • Ich würde bei deiner Mopedversicherung anrufen und denen mitteilen, dass du einen Unfall hattest. Dabei geht es nur um reine Information, falls die Gegenseite auf die Idee kommen sollte, dir eine "Teilschuld" aufzudrücken bzw. dir irgendetwas in Rechnung stellen will. Wenn du an dem Unfall unschuldig warst, wird sich deine Versicherung bei Anfragen der Gegenseite weigern, dann automatisch da was zu regulieren. Dazu muss deine Versicherung aber von dem Unfall aber wissen. Da reicht ein einfacher Anruf. Wir hatten bei den beiden Unfällen bisher - fremdes Auto im Kofferraum und Schwalbe gegen Krankenwagen - immer Probleme mit der Gegenseite, dass die sich um das Zahlen drücken wollten oder eine nicht gerechtfertigte Teilschuld konstruieren wollten. Das hätte dann dazu geführt, dass die Gegenseite wesentlich weniger hätte bezahlen müssen.


    Wir haben in beiden Fällen, die Sachen per Anwalt regeln lassen. Das erspart einem eine Menge Ärger. Bei der Sache mit dem Krankenwagen hatte der Krankenwagenfahrer Schuld. Der hat beim normalen Fahren (Döner Besorgungsfahrt oder so) beim Linksabbiegen die Schwalbe übersehen, die ihm entgegen kam. Für die Polizei war die Schuldfrage dann auch klar. Trotzdem waren wir beim Anwalt. Das war auch gut, als dann plötzlich eine Rechnung über knapp 30.000€ kam für die Reparatur und Ausfalls des Krankenwagens. Dank Anwalt führte das dann nur zu einem netten Brief von ihm, dass die Gegenseite sich da wohl vertan haben muss. Genauso hat er sich, um die Teilzahlungen der Gegenseite gekümmert. Es gab dann vom Gutachter und Anwalt einen Streitwert und die Gegenseite hat erst nur die Hälfte davon bezahlt. Das hat der Anwalt dann gleich angemahnt. Von den ganzen Querelen haben wir immer nur gebündelt erfahren, wenn wir wieder zum Infogespräch kamen oder einen Brief zum aktuellen Stand erhalten haben.


    Und so teuer war der Anwalt auch nicht. Wir mussten anfangs in Vorleistung gehen, weil zu dem Zeitpunkt keine Verkehrsrechtschutz griff. Bei einem geschätzten Streitwert von 1000 - 1200 €, sollten wir rund 100 € anzahlen. Der Anwalt hat sich übrigens um alle weiteren Kosten gekümmert, die einem nach einem Unfall zustehen. Am Ende gab es das Geld dann wieder, weil die Gegenseite die Anwaltskosten aufgebrummt bekommt, wenn man unschuldig am Unfall ist. Dank gegnerischem Zweitgutachter ging es am Ende um mehr Geld. Die Gegenseite wollte unseren Kostenvoranschlag für so ein altes "ranziges" Ostschrottmoped nicht glauben. Deren Gutachter hat dann aber unseren Kostenvoranschlag aber noch erhöht. Dabei ging es um eine gerade neu aufgebaute 2er Schwalbe.

  • So lief es bei mir ab:
    Mir wurde Vorfahrt genommen. Es war also von Anfang an klar das ich nicht Schuld hatte.
    Wenns bei dir auch so ist dann mach folgendes:
    Kamst du ins Krankenhaus (wenn auch nur zur Kontrolle)? Hattest du irgendwelche (wenn auch nur minimale) Verletzungen? Ich hoffe du hast diese den Ärzten angegeben!
    Generell: Wenn du keine Schuld hast musst du quasi nichts zahlen. Geh sofort zum Anwalt, der macht alles für dich und holt da je nach Möglichkeit noch gut Geld raus- gehört sich ja auch.
    Ich bin auch zu einer Simson-Werkstatt mit dem Moped, die haben gleich abgewunken und haben mich an einen Gutachter weiterempfohlen. Nimm kein Gutachter der gegnerischen Versicherung, man weiß ja nie. Der Gutachter deiner Wahl wird natürlich auch von der gegn. Versicherung gezahlt. Der hat sich das Moped 10min angeguckt und sofort wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt ( Rahmen verzogen). Ging dann nur noch um die Wertermittlung. Dafür hab ich ihm meinen Ebay-Kaufvertrag für das Moped mitgegeben und einige Rechnungen von Neuteilen die ich später mal ausgetauscht habe. Für 700€ hatte ich bei Ebay gekauft, im Gutachten standen 750€. Er orientiert sich da nach dem Gebrauchtmarkt. Ich hab auch extra erwähnt das ich z.b eine Vape verbaut hatte. Das Gutachten sollteste dann auch deinen Anwalt schicken.
    Gekriegt hab ich folgendes (Fett markiertes ging auf mein Konto, der Rest wurde dann gleich weitergeleitet)


    Heilbehandlungskosten- Fahrtkosten zum Krankenhaus: 6€
    Umhängetasche/Helm ( War eine alte Tasche, Helm ebenso- war der Zweithelm hinten am Gepäckträger): 60€
    Aufwandsentschädigung: 25€
    Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug: 750€
    Sachverständigerhonorar: 242,88€
    Abschleppkosten: 215,99€
    Heilbehandlungskosten: 10€
    Gebühren Verwahrstelle: 70€
    Feuerwehr: 60,43€
    Krankenwagen: find ich nicht, wenig wars aber auch nicht :D
    Nutzungsausfall+Schmerzensgeld: 160€


    Gefordert haben wir weit mehr, besonders bei Nutzungsausfall und Schmerzensgeld, aber bei Bagatellverletzungen ist halt nicht mehr drinne.

  • Mir wurde auch einmal die Vorfahrt genommen, und neben einigen Kratzern, Beulen und kaputten Armaturen war danach bei meiner Schwalbe der vordere Schwingenträger verbogen. Da ich kurz im Krankenhaus war, wurde meine Schwalbe vom Abschleppdienst abgeholt, und dort habe ich sie auch mit dem Gutachter der generischen Versicherung gemeinsam begutachtet.


    Da dieser ein recht zugänglicher und netter Mensch zu sein schien, habe ich ihm ganz offen gesagt, dass ich mir Sorgen mache, ob er den Wert meines "Oldtimers" richtig einschätzen kann und ich mir überlege, ob ich evtl. einen Zweitgutachter bestellen soll. Er sagte dann, dass er zwar von der gegn. Versicherung bezahlt würde, aber als unabhängiger Gutachter ein "objektives" Gutachten erstellen würde und schon öfters mit Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen zu tun gehabt hatte. Weil er mir vertrauenswürdig schien, habe ich dann zunächst auf ein Zweitgutachten verzichtet und siehe da: Ich war mit seinem Gutachten sehr zufrieden.


    Meine Schwalbe hatte ich für 700 Euro gekauft und danach in den zwei Jahren bis zum Unfall habe ich ca. weitere 600 Euro investiert. Ich habe ihm alle meine Belege gegeben, und er kam auf einen Wert von 1000 Euro sowie wirtschaftl. Totalschaden. Vor Abgabe seines Gutachtens rief er sogar bei mir an und fragte, ob ich es fair finde. Von daher denke ich, dass es geholfen hat, offen mit dem Gutachter zu reden und sicherzugehen, dass er genau versteht, was er vor sich hat (was aber nicht unbedingt immer möglich ist).


    Leider kam ich nicht gleich an das Geld, da mein Unfallgegner so dreist war, mich auf 100% Schadenersatz zu verklagen. So kam ich aber durch meine Versicherung an einen guten Anwalt. Zum Glück hatte die Polizei den Unfall aufgenommen und mir auch meine Unschuld bestätigt, aber dennoch kam es in der Vorverhandlung zu einem Vergleichsvorschlag, in dem das Gericht mir 20% Haftung zugeschoben hätte, wg. Betriebsgefahr. Mir wurde da etwas mulmig, da ich noch nie zuvor von Betriebsgefahr gehört hatte. Da sollst Du auf einmal für den mithaften, der Dich samt Moped gefällt hat... Mein Anwalt sagte aber, BG käme hier nicht zum tragen und so haben wir den Vergleich abgelehnt, und kamen am Ende mit 0% Mithaftung raus.


    Einen Anwalt würde ich auf jeden Fall gleich empfehlen; wenn die eigene Unschuld sicher ist, kann man da nur davon profitieren. Beim Zweitgutachten denke ich, dass es wohl nicht immer sein muss, besonders wenn der erste Gutachter ok ist. Bei mir hätte das auch nach hinten losgehen können, wenn das zweite Gutachten bei unter 1000 Euro gelandet wäre.

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