KR51/2N mit falschem Motor gekauft

  • Hallo Schwalbefreunde,


    ich bin neu in der Schwalbe Szene und hab mich beim Kauf meiner ersten Maschine direkt auf die Nase gelegt. Leider war ich wohl zu unerfahren um es zu erkennen, obwohl ich mich vorher durchaus informiert hab und mich unglaublich ärgere, dass es mir trotzdem nicht aufgefallen ist.


    Ich habe vor etwa 2 Wochen eine KR51/2N gekauft. Der Verkäufer hatte selbst schon einige Teile gewechselt und die Maschine fährt auch recht ordentlich. Jedoch war der untere Kettenschutz eingerissen und somit hat sich eine Menge Dreck angesammelt. Deshalb hab ich mich dazu entschlossen, gleich die Kette mit Ritzeln, Mitnehmer, Kettenkasten und allem drum und dran zu wechseln. Ich hab mich dann gewundert, warum das kleine Ritzel nicht passt, bis mir aufgefallen ist, dass in der Schwalbe ein M53 Motor aus der /1 eingebaut ist. Jedem von Euch wäre das vermutlich sofort aufgefallen, aber wie gesagt, ich hatte vorher noch nie eine Schwalbe...


    Durch meine Recherche hier im Forum und im Netz, hab ich festgestellt, dass das so ja gar nicht zulässig ist und ich die Maschine gar nicht bewegen darf...


    Deshalb die Frage: Kann ich die Maschine zurückgeben? Bzw. muss der Verkäufer sie zurücknehmen? Oder gilt hier das "gekauft wie gesehen" Prinzip?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    MfG


    RATM

  • gilt hier das "gekauft wie gesehen" Prinzip?


    RATM



    was steht den im Kaufvertrag ???
    sollte dieser satz explizit drin stehen, dann würd ich sagen....arschkarte
    steht der nicht drin und dann auch noch der genaue typ, sprich kr 51/2, dann kannst du gegen an gehen.
    in eine /2 gehört nunmal ein M503 rein. ich kann ja auch keinen Mercedes mit trabantmotor als vollwertigen Mercedes verkaufen. es sei denn......gekauft wie gesehen. was ich persönlich bei verkäufen immer rein schreibe

    manche kennen mich, manche können mich

  • Der Wortlaut des Kaufvetrags ist folgender:


    Fahrzeugdaten
    Hersteller: Simson
    Typ: Schwalbe KR51/2
    Rahmennummer: ...


    Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist und frei von Rechten Dritter. Es wird ohne jegliche Art von Gewährleistung, Garantie oder Rücknahmebedingungen als Bastlerobjekt verkauf. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.


    Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug incl. Fahrzeugpapiere (KBA Betriebserlaubnis) und jeweils zwei Schlüssel für Lenkrad- und Sitzbankschloss.


    Zubehör:
    Sonstiges Zubehör: wie besichtigt
    Sonstiger Zustand: wie besichtigt


    Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des Kaufpreises.
    Der Käufer bestätigt den Erhalt des oben genannten Fahrzeugs incl. des genannten Zubehörs.



    Dann folgen Kaufpreis, Namen, Adressen, Unterschrift usw....

    • Offizieller Beitrag

    "Zustand: wie besichtigt"


    Wenn der Motor bei der Besichtigung schon drin war, kannst du das wohl unter "Lehrgeld" verbuchen.


    Aber ich hätte noch einen ganz verwegenen Vorschlag: Wie wäre es denn, einfach mal mit dem Verkäufer zu reden? Ich weiss, das ist heut aus der Mode gekommen, aber Versuch macht klug.

  • Da hast du natürlich Recht und das werde ich auch tun! Ich wollte mich nur vorab hier bei Euch informieren, welche Möglichkeiten ich habe, bevor ich den Verkäufer kontaktiere...

  • So, hab mit dem Verkäufer gesprochen. Eine Rücknahme ist für ihn ausgeschlossen und auch sonst wollte er mir nicht wirklich entgegen kommen. Dann verbuch ich die Geschichte mal unter Lehrgeld...


    Vielen Dank für eure Meinungen!


    MfG,


    RATM

  • Hallo,


    ist es ein 3 oder 4 Gang M53 Motor? Wenns ein 4 Gang ist, ist der Motor im Prinzip besser als der M503.
    Einzig der Zylinder hat weniger Leistung. Mit einer Vape Zündung würde ich diesen Motor einem M503 vorziehen.


    Grüsse Heiko

  • Was aber wohl nichts daran ändert, dass man einen M53 bzw. M54 nicht in einem Fahrzeug betreiben darf, das laut Betriebserlaubnis und Typenschild als KR51/2 ausgewiesen ist...


    Frank

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