Kraftfahrstraßen Ausnahmeregelung

  • Hallo,


    der direkte Weg zur Uni wird mir leider durch ein Stück Kraftfahrstraße blockiert. Diese ist anfangs mit Tempo 60, später mit Tempo 70 ausgeschildert. Es ist eine ganz normale zweispurige Straße, da eh immer viel Verkehr ist und niemand schneller als 60-70 fährt, könnte ich mit der Schwalbe da locker mithalten. Nur darf ich es nicht weil es eine Kraftfahrstraße ist.
    Der Umweg um diese zu umfahren kostet mich täglich viel Zeit und nerven (Stau, Ampeln)


    Ist es möglich für eine Schwalbe eine Ausnahmeregelung sprich eine Erlaubnis für bestimmte kraftfahrstraßen zu bekommen?


    Ich sehe ein, dass ein 40km/h Roller auf der Straße ein Verkehrshinderniss wäre, da man auch schlecht überholen kann, aber mit der Schwalbe und 60km/h sehe ich da kein Problem... von daher?


    An wen müsste man sich da wenden?


    lg

  • Naja der wird ihm da nicht weiterhelfen und ihn an die zuständige Straßenverkehrsbehörde verweisen. Die sind , dneke ich, auch der richtige Ansprechpartner für dich.


    Aber wenn du einmal dabei bist kannste doch mal den Ramsauer anhaun ob er nich generell die Kraftfahrstraßenregeln ändern will, so von wegen bbH über 55km/h oder so. :D
    Müssen ja nicht gleich Autobahnen sein, da will eh keiner fahren.


    Ich ärgere mich auch jedes Mal wenn ich mir ne komplizierte Umfahrung für sone blöde Straße überlegen muss, obwohl dort nur 60 oder 70 gefahren werden dürfen. Jenseits der 70, meistens 100 oder gar 120 isses eh viel zu gefährlich, weil die Autofahrer sich da meist aufführen wie auf der Autobahn.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Es gibt doch aba koa andern Ausnahma ois im §18 StVO beschriebn. ;)
    Daha denke i, dass da Ramsaua Peta doch da richtige Osprechpartna is.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Es gibt doch aba koa andern Ausnahma ois im §18 StvO beschriebn. ;)
    Daha denke i, dass da Ramsaua Peta doch da richtige Osprechpartna is.


    Ohne jetzt den §18 gelesen zu haben würde ich mal sagen es gibt zu jeder Regel eine Ausnahme, Stichwort Helmbefreiung, Gurtbefreiung, Ausnahmen wegen der Größe oder ner Behinderung usw. Gut das waren jetzt alles Beispiele die körperlich bedingt sind und damit nicht im Einfluss des Betroffenen liegen.
    Aber gibt da bestimmt noch andere Sachen. Ich würde es versuchen.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Man mua ja sogar im Bus oan Helm drogn, wenn man moi aufsteht von seiem Sitzplatz. :))


    Ja du hast natürlich Recht, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt. ;) Man müsst aber schon eine sehr gute Begründung haben. § 46 StVO Nr.2

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht Landmaschinen o.ä. zur Bewirtschaftung von Ackerflächen eine solche erlangt haben könnten. Aber sicher auch nur dann, wenn es keinen oder nur einen erheblich erschwerten oder längeren Anfahrtsweg gäbe.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Ich sags mal so, wie lange müsstest du über die Kraftfahrstraße?
    Aufm Weg zu meiner ehemaligen Uni letztes Jahr bin ich ebenfalls regelmäßig durch den Tiergartentunnel in Berlin gefahren... ist ebenfalls eine Kraftfahrstraße und durchgängig mit 50 km/h ausgeschildert... (etwa 2-3km lang)
    Wenn der Teil nicht allzu lang ist, würde ich trotzdem drüber fahren... wenn man tatsächlich angehalten wird, sagen dass man dachte man darf ja... oftmals heißt es ja in der Fahrschule, dass man mindestens 60km/h braucht für Kraftfahrstraßen ;)
    ...notfalls 20 euro mit sich mitführen... so hoch ist das Verwarnungsgeld. Man muss abwegen ob das einem wert ist im Vergleich zur Stress-/Zeitersparnis


    Ich meine der hauptsächliche Sinn mit den "langsamen" Kraftfahrstraßen innerhalb der Stadt ist ja hauptsächlich Fahrräder und Mofas die halt den Verkehrsfluss ausbremsen könnten raus zu haben.



    ...oder einfach mal bei der Stadt/Landkreis nachfragen... kost' ja nix. *g*

  • Ja, ja ist in der Schwabenmetropole genauso. Jeder Tunnel im Schwabenkessel ist mit so nem ätzenden Schild versehen.... ich pfeiff drauf und Düse durch, denn schneller als fufzig darf eh keiner fahren und dann kommen ja noch die lustigen Neuen Säulen alle 300m mit den vielen Kameraaugen drin. Da fangen alle an zu schleichen....LOL Tja das ist das Ländle hier wird Kasse gemacht.
    Also selbst ein Bauer benötigt so ein Schild mit 61 oder 62 drauf, wenn er mit seinem Acker-Porsche auf ne Kraftfahrtstrasse will.
    Da kann ich nur sagen die Neue STVO in der DDR der 70er war gegenüber der Bundesdeutschen ne Revolution die es hier nie geben wird ,dazu gibt es zu viele Stuben wo sich ne Menge Amtsschimmel den A**** plattsitzen und an allem was zu meckern haben als mal was vernüftiges auf die Beine stellen.(Bsp.60km/h für alle Fufziger)

  • Ich frage mich auch was der Unsinn mit der Kraftfahrstrassenregelung soll .Oftmals sind diese Strassen auf 60kmh beschränkt und dennoch darf da keine Simson fahren .Wozu dann bloss Kraftfahrstrasse wenn man dann eh nicht schneller fahren darf .

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

  • Das fragen sich vermutlich alle Simsonfahrer bzw alle Fahrer von Gefährten die max ne 60 fahren können.


    Das man ein 45 km/h Moped oder gar Mofas oder Fahrräder dort nicht haben will ist klar. Aber wenn die durchgängig mit 60 oder gar nur 50, wie der Tiergartentunnel, beschildert sind macht es einfach keinen Sinn.


    Mal abgeshen von der Beschilderung, denn dann müsste man separat Fahrräder und Mofas verbeiten, da kickt aber noch nicht die 45er Mopeds. Ich dneke das ist der Knackpunkt. also setzt man einfach soon blödes blaues Auto hin, das schreckt alle ab, die dort mit bis zu 60 vmax durchknattern wollen.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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