Kraftstraße 50er Zone

  • Hab mal eine Frage:


    zuerst ich weiß, dass ich mit der KR51 nicht auf Kraftstraßen geschweige denn Autobahnen rumeiern darf.
    Ca 50 Meter von meiner Wohnung entfernt ist eine Kraftstraße von ca 1 km länge ... zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 kmh !!!


    Wie ist es in dem Fall geregelt ?


    Muss im moment dank eines Betriebsunfalls regelmäßig in die Richtung zum Arzt und habe bis jetzt noch niemanden behindert..
    Und habe auch schon andere Leute mit 50 ccm auf der Piste dort gesehen.


    Wäre nett wenn ihr eure Meinung zu abgebt. Danke euch ;)


    und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50km/h beisst sich nicht mit der Festlegung, dass dort nur Fahrzeuge fahren dürfen, deren deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet.


    Wenn Du und andere bisher nicht erwischt worden sind: Glück gehabt.
    Aber dort weiterhin zu fahren, das kann ich Dir nicht raten.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Auf die Kraftfahrstraße darf nur, wer eine bbH über 60km/h hat. Das ist das Zugangskriterium, das immer gilt. Da interessiert es auch nicht, wie dann die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der konkreten Straße aussieht. Basierend auf deiner Interpretation könnte ich auch mit der Schwalbe durch die Autobahnbaustelle brausen, wenn da 60 angesagt ist.


    Ralf

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