kurze frage zu Katzenaugen

  • Hallo Leute,

    habe einen MKH/F ( das F steht für Fahradbetrieb ) und möchte den für den Mopedbetrieb umbauen, soll also ein MKH/M1 oder 2 werden. Sollte ja kein akt sein. Möchte jetzt nur wissen wie groß die Reflektoren am hänger waren, finde nämlich nur welche mit dem Durchmesser 5,5cm. Großes Rücklicht verbauen, neues Kabel verlegen und vertig, denke ich.

  • Da gibts hier verschiedene Meinungen. So einfach ist das nicht, da der Fahrradhänger, wie der Name schon sagt, an ein Fahrrad gehört und nicht an ein Moped. Prinzipell gibt es die Klasse "Mopedanhänger" heute nicht mehr, so dass meiner Meinung nach kein Prüfer dir die Zulassung als Mopedanhänger heute ausstellen könnte.

  • Und wenn man an den Farradanhänger die Mx-Beleuchtung nachrüstet, dann unterscheidet ihn außer dem Typenschild nichts mehr von einem Mx und man kann ihn, meiner Meinung nach, guten Gewissens benutzen.

  • Er unterscheidet sich grundsätzlich dadurch dass er
    - kein Typenschild hat
    - Keine Papiere hat (und man auch keine bekommt)
    - die Rahmennummer auf F endet, was bei einer Kontrolle unter Umständen Probleme gibt

  • Also ich dachte mir das so, am MKH/M 2 gehören nach meiner Recherche an das Abschlußblech zwei Katzenaugen und auf der linken Seite das große Rücklicht. Mir ist schon bewusst das ich den Halter umändern muß. Die Kotflügel sind meistens schwarz lackiert. Wegen der ABE, na da mache ich wohl eine Einzelabnahme, aber ob das sein muß kläre ich erst später ab. Ich glaube nämlich das man heute keine ABE mehr benötigt.
    Da der Hänger für meine Schwalbe sein soll dürfen nach den alten richtlinien keine Blinker verbaut sein. Die waren nämlich nur für die S typen die nicht zur Vogelserie und davor gehörten. Kann man aber alles auch hier im Wiki nachlesen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nämlich das man heute keine ABE mehr benötigt.



    Die These würde ich gerne begründet haben....


    Warum sollte man keine ABE brauchen, dann könnte man hinter einem Kleinkraftrad ja alles anbasteln und wir würden kein so ein gehexe um die ABE machen.


    Hinter einem Mofa brauch man keine ABE, das stimmt. Aber das gilt nur bis 25km/h.


    MfG


    Tobias

  • Das habe ich beim recherchieren irgendwo gelesen, die Begründung lag darin das im Westen die Mopedanhänger nicht so verbreitet waren und daher fast nur eigenkonstruktionen auf der Strasse unterwegs wahren. Aber das mit der ABE ist ja im Moment nicht das was ich wissen möchte, sondern wie groß die originalen Katzenaugen sind. Hat keiner einen Hänger rumstehen wo er mal nachmessen kann?

  • Selbstverständlich mussten auch Eigenkonstruktionen zugelassen werden. Und hier ist der Knackpunkt: Es gibt heute keine Möglichkeit, eine ABE für Mopedanhänger neu auszustellen. Zumindest ist mir keine rechtliche Möglichkeit bekannt.


    ...Ansonsten wäre es ja auch Wurst ob da Lichter oder Katzenaugen dran sind, wenn man ohnehin keine ABE benötigt kann man auch einfach eine Bierkiste mit Rädern anhängen...

  • Warum wird man eigendlich gewarnt einen MKH/F zu kaufen, der ist doch baugleich mit wie die anderen fünf Hängertypen von Heldrungen. Siehe hier ostmotorrad.de und hier im Wiki steht es genau so. Der Umbau der Lampe und des Kabels machen das ganze dann zum Mopedanhänger. Die Kupplung ist auch die gleiche, ein 18er Kugelkopf. Der größere Kugelkopf ( 25er ) kam für den MWH/RB.

  • Ganz einfach, weil der für das Fahrrad bestimmt war, ob er nun baugleich mit dem MKH/MX ist oder nicht. Wenn Du die Mädels vom KBA vom Gegenteil überzeugen kannst, gib Bescheid.


    Alternativ kannst Du ja mal versuchen, eine ABE für einen MKH/MX mit einer Fahrgestellnummer (heißt das beim Hänger auch so?) von einem MKH/F zu beantragen. Ich glaube in dieser ist das F auch enthalten. Und das ist für die Mädels vom KBA entscheidend. Und nicht ob er baugleich mit den anderen Hängern ist. Davon dürften die nämlich wenig bis keine Ahnung haben. Und selbst wenn, würden sie gegen geltende Bestimmungen verstoßen, wenn sie Dir den Fahrradanhänger fürs Moped zulassen würden.

  • Warum wird man eigendlich gewarnt einen MKH/F zu kaufen, der ist doch baugleich mit wie die anderen fünf Hängertypen von Heldrungen. Siehe hier ostmotorrad.de und hier im Wiki steht es genau so. Der Umbau der Lampe und des Kabels machen das ganze dann zum Mopedanhänger. Die Kupplung ist auch die gleiche, ein 18er Kugelkopf. Der größere Kugelkopf ( 25er ) kam für den MWH/RB.



    Das ist technisch korrekt, der MKH/F entspricht zumindest dem MKH/M, dem Hänger für den SR2. Rechtlich jedoch ist die Situation anders, dieser Hänger ist ein Fahrradanhänger (erkennbar am F in der Nummer, dem fehlenden Typenschild und den fehlenden Papieren).
    Nehmen wir an, du schaffst den Umbau der Lichtanlage problemlos, so viel ist es ja auch nicht, und hast damit technisch gesehen einen Mopedhänger vor dir. Nur Papiere hast du nicht.
    Möglichkeit 1: Du ignorierst das, fährst ohne, und betest dass du nie danach gefragt wirst oder ein Polizist mit Ahnung von der Materie deinen Hänger kontrolliert.
    Möglichkeit 2: Du versuchst Papiere beim KBA zu bekommen. Da der Fahrradhänger keine Papiere hat, müsstest du dafür den MKH/M angeben. Sofern du Glück hast und dem KBA die ungültige Rahmennummer mit dem F nicht auffällt oder du das F im Antrag stillschweigend unterschlägst, hättest du Papiere die einer kurzen Blickprüfung vermutlich standhaten würden. Wenn jetzt wieder der Polizist mit Ahnung kommt, bist du doppelt dran, entweder weil du keine gültigen Papiere hast, oder weil du aufgrund von falschen Angaben Papiere bekommen hast.
    Möglichkeit 3: Du gehst zum örtlichen KFZler, und versuchst eine Einzelabnahme durchzubringen. Selbst wenn der Prüfer WILL und der Anhänger technisch korrekt ausgerüstet ist, gibt es ein Problem: Der Prüfer müsste eine ABE bzw. ein Gutachten ausstellen, für ein Fahrzeug, welches es nicht mehr gibt. Die Klasse Mopedanhänger ist heute nicht mehr vorhanden.
    Möglichkeit 3-1: Der Prüfer stellt die ein Gutachten für einen "normalen" Anhänger aus. Der müsste dann wie ein normaler Anhänger angemeldet werden, trägt ein großes Kennzeichen und kostet Versicherung und Steuern. Außerdem gehört er hinter ein Auto :) Die Chance dass das passiert ist wohl sehr gering, und würde auch nicht besonders helfen.
    Möglichkeit 3-2: Der Prüfer bewundert dein Werk, bedauert dass er dir nicht helfen kann, und schickt dich nach Hause. Zurück zu Möglichkeit 1 oder 2.
    Möglichkeit 4: Du "findest" irgendwo Papiere für einen MKH/M, stanzt ein neues Typenschild, und schleifst die Rahmennummer an deinem Hänger ab um sie durch die zu den Papieren passende zu ersetzen. Dass das nicht legal ist sollte selbstverständlich sein. Alternativ: finde einen verfaulten MKH/M, und schneide die Teile mit Rahmennummer raus um sie in deinen /F einzusetzen... Rechtslage ist vermutlich ähnlich.


    Das ist meine Interpretation der geltenden Rechtslage, und weder eine Rechtsberatung noch ist es definitiv die Wahrheit. Ich denke das nur so.


    Sollte es doch jemand schaffen den /F als Mopedhänger zugelassen zu kriegen, wäre ich sehr happy - davon abgesehen dass der technische Teil nicht sonderlich kritisch umzubauen ist, hätte ich noch einige /F stehen... Ich halte es nur im Moment für unmöglich, den /F legal hiner einem Moped herzuziehen.

  • Ja, das kommt noch dazu. Wobei man das von einem ordentlichen Schweisser evtl machen lassen könnte, so dass das ok ist - schliesslich kann man ja auch Autos schweissen lassen, sofern das gewissen Kriterien entspricht.

  • Ich mache es mir morgen ganz einfach, ich schmeiß den Hänger in mein Auto und fahre zum TÜV.
    Da schnapp ich mir einen Prüfer und halte mal ein pläuschen mit dem. Wenn der es nicht weiß wer dann.

  • Ja, das mach mal. Du kannst auch mal nach den ABEs für die MKH/M googeln, ich dächte die mal gesehen zu haben. Evtl kann er daran ja was fest machen. Ich hoffe sehr dass das geht.

  • Habe gerade bei google eine Bauartgenehmigung gefunden, seht sie euch an.





    Es sind alle Hängertypen aufgeführt und es wird kein Unterschied gemacht.
    Dann dürfte es dem TÜV oder dem KBA egal sein welcher es ist wenn, er den endsprechent umgebaut ist.

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