Mal ne Frage zu Kanistern etc.

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    Quelle: GaragenVO
    Allgemeine bautechnische Bestimmungen für Garagen und Abstellplätze einschließlich ihrer Nebenanlagen§ 16 Benutzungs- und Kennzeichnungsvorschriften


    (1) Kraftstoffe und Kraftstoffbehälter dürfen, abgesehen vom Tankinhalt abgestellter Kraftfahrzeuge und vom Inhalt mitgeführter Reservebehälter, in Garagen nicht gelagert werden. Dies gilt nicht für die Lagerung von insgesamt höchstens 20 l Kraftstoff in dicht verschlossenen bruchsicheren Behältern in Kleingaragen.


    Soviel zur grauen Theorie. Nun die Frage:


    Kann man den ersten Satz aus "(1)" so interpretieren, dass jeglicher Sprit, der sich im Fahrzeugtank und in den Reservekanistern IM Fahrzeug befindet, aus dieser Rechnung außen vor ist? So habe ich das nämlich verstanden, also dass man den Tank voll haben darf, im Kofferraum Reservekanister (da waren IMHO 85l die Höchstmenge) und dann zusätzlich außerhalb des Fahrzeuges noch die 20l.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    Zitat von Baumschubser

    ...Kann man den ersten Satz aus "(1)" so interpretieren, dass jeglicher Sprit, der sich im Fahrzeugtank und in den Reservekanistern IM Fahrzeug befindet, aus dieser Rechnung außen vor ist?...


    Da keine Mengenangabe zu den mitgeführten Reservebehältern gemacht wurde, würde ich diesen Satz auch so interpretieren... :roll:


    Gruß aus Braunschweig

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Martin541/1

    Moment, normal darfst du im Auto auch nicht mehr als 20 L im Kanister oder sonstigen Reservebehältnissen mitführen...


    Das stimmt so nicht. Da gibts unterschiedliche Mengen für Diesel und Benzin, ich kann jetzt aber nicht genau sagen, wo das steht und wie viel das ist. Aber selbst wenn es nur 20l wären, hätten wir schon insgesamt 40l in der Garage. Es ging mir hier nicht um die konkrete Menge, sondern nur um die Auslegung dieser Verordnung.

  • Das ist jetzt aber nicht ganz so, dass man 20L in Kanistern in der privaten Garage haben kann und dann daneben den befüllten Tanklaster abstellt. :))


    Gruß
    Al

    • Offizieller Beitrag

    Nee das nicht. :)) Ich wollte nur mal ein paar Meinungen hören, weil in einem anderen Forum behauptet wurde, dass der Reservekanister im Fahrzeug auf die 20l angerechnet wird. Und genau das bestreite ich an Hand der Formulierung dort.


    Praktisch ist mir das egal, weil diese Regelung zwar im Prinzip richtig, aber grundsätzlich realitätsfern ist. Bei mir stehen nur der Roller mit seinen 5l im Tank und ein Notstromer mit ebenfalls 5l im Tank in der Garage. Daneben habe ich im Schnitt 45l Super und 45l Diesel gebunkert, wenn alle Behälter voll sind. Unterm Strich ist das immer noch weniger, als wenn ich einen Hummer H1 mit vielleicht 200l Tankinhalt dort parke. :D

  • es gibt bei den 20L in Kanistern im Auto nur ein paar Probleme, wenn man die aufgeteilt in vier 5l Kanistern in Grenznähe zu "Billigsprit" Ländern (CZ, AU, CH, LUX .. eigentlich alle ;) ) rumfährt. Die Grünen sehen das gerne als gewerbsmäßige Steuerhinterziehung, da man "normal" ja nur einen Kanister rumfährt und nicht mehrere. bei 20l in einem Kanister gibst keine Probleme.


    Ansonsten ist die GaragenVO ja nicht schlecht, aber wer kanns effektiv kontrollieren? Beziehungsweise bei einem Einbruch kannst du immer sagen, du hattest Leerkanister urmstehen und in einem die maximal vorgeschriebene Menge...


    Aber selbst bei einer höheren Menge dürfte es keine Probleme geben, solange es begründbar ist: Benzinrasenmäher + 5l Ersatzbenzin (91oct.), Simme und ein 10l Gemischkanister (weil gibts ja nich an der Tanke um die Ecke), deine 10L (95oct.) reserve fürs Auto der Frau etc..


    Sollten halt nur keine Fässer á 200l sein.

    • Offizieller Beitrag

    In Grenznähe ist es egal, lediglich der Grenzübertritt ist reglementiert. Hinter der Grenze kannst du locker mit 4x5l Kanistern fahren.


    Das andere ist in der Verordnung eindeutig geregelt, außerhalb des Fahrzeuges dürfen nur 20l (auch verteilt auf mehrere Behältnisse möglich) in der Garage stehen. Wie du das mit deinen Fahrzeugen organisierst, dass da jedes seinen Sprit bekommt, ist dein Problem.

  • hmm. also hier im raum dresden wird einem das unterstellt, wenn man aus richtung cz grenze kommt und bei pirna von den grünen angehalten wird.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist beim Zoll wohl tatsächlich so, dass du fast schon deine Unschuld beweisen musst. Ist das einzige Rechtsgebiet in D, wo das so ist. Der Fiskus nimmt etwas an und wenn dem nicht so ist, musst du Belege vorbringen. Im Falle des Benzins im Kanister ist das natürlich schwierig, wen du dich eindeutig auf solch einer Strecke befindest.


    PS: Die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung ist aber extrem gering, ich fahre seit Sommer 2003 im Schnitt je einmal monatlich mit 2 Autos rüber zum tanken und einkaufen. In all den Jahren musste ich 1x bei der Ausreise und 2x bei der Einreise den Kofferraum aufmachen, in den letzten etwa 3 Jahren gar nicht mehr.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Baumschubser

    Es ist beim Zoll wohl tatsächlich so, dass du fast schon deine Unschuld beweisen musst. Ist das einzige Rechtsgebiet in D, wo das so ist.


    Ach was... Wo gilt denn die Unschuldsvermutung noch? Geh mal als Fußballfan zu nem Auswärtsspiel. Da bist du kriminell, bis du das Gegenteil bewiesen hast. Wenn du Glück hast.


    MfG
    Ralf

  • Sacht ma, was is denn eigentlich eine Garage?


    Ich habe ein kleines Gebäude (ehemaliger Stall) in dem ich meine Mopeds parke.
    Da passt kein Auto durch die Tür. Ist das trotzdem eine Garage? Weil ich spiele mit dem Gedanken mir eine eigene Gemisch-Säule zuzulegen... :roll:

    • Offizieller Beitrag

    Mir doch auch, ich war heute tanken, hab 109l weggeschleppt und 63 davon stehen jetzt in der Garage. Dazu nochmal je rund 5l im Moped und im Notstromer. Und wenn Freitag die Honda drinne steht, sinds nochmal 15l mehr. Die ganze Verordnung ist doch Müll, als wenn das nen Unterschied macht, ob der Sprit in nem Fahrzeug oder in nem Wehrmachtskanister steckt.

  • Ich warte ja auf den Tag, wo statt Banken die ersten Tanklaster überfallen werden, der Fahrer gefesselt und geknebelt im Wald abgesetzt wird und der Tankwagen drei Tage später auf einem Autobahnrastplatz leer wiedergefunden wird.

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