Mal eine provokante Frage

  • Hallo in die Runde,
    ich stelle hier jetzt mal eine provokante Frage in den Raum:


    Hat irgendwer in diesem Forum nach einem Unfall Stress mit Versicherungen (egal jetzt ob eigene oder gegnerische) bekommen, weil er an seinem Fahrzeug nicht zugelassene Teile hatte? (ich rede jetzt nicht von Beleuchtungsteilen, da sehe ich es ein, sondern eher von -krasses Beispiel- einem nicht zugelassenen Auspuffhalter)
    Oder beruht sämtliche "Panikmache" in diesem Bereich nur auf Mutmaßungen und/oder dem was man mal gehört hat?


    Würde man nämlich die Argumentation mit nicht zugelassenen Teilen weiterführen, dürfte ich in mein Fahrzeug keine neuen Bowdenzüge verbauen (da diese ja u.U. nicht den ursprünglichen Herstellerspezifikationen entsprechen) oder abgenutzte Bremsbeläge durch Nachbauteile ersetzen.


    Bitte jetzt keine Diskussion um Sinn/Unsinn von vorauseilendem Gehorsam etc., sondern einfach nur eine Antwort auf meine Frage. Findet sich in diesem (doch recht großen) Forum nämlich niemand, der solche Erfahrungen mit Versicherungen schon gemacht hat, gehe ich davon aus, dass dies nie/nur in sehr wenigen Fällen vorkommt und alles was dazu geschrieben wird das Lebenmotto des Deutschen Michels darlegt: " 'S könnte ja was passieren!"


    Ich rede explizit nicht vom Tuning, sondern eher von Sachen wie VAPE, Bing, selbstgebauten Gepäckträgern etc.

  • Also hier in Hockenheim gab es einen Unfall mit einem nicht Straßenzulässigen Roller. Daran waren diverse Illegale Dinge wie Unterbodenbeleuchtung, Tuning, Luftfilter, Spiegel geändert. Das Resultat war, dass der Fahrer den Schaden (9000 €) selbst bezahlen durfte und eine Führerscheinsperre bekommen hat.

  • Ja gut, dass war jetzt Tuning, habe ich oben vergessen auszuschließen. Mir ging es eher um so "Teufelszeug" wie VAPE, Bing, selbstgebaute Seitengepäckträger etc. Also nichts was das Fahrzeug schneller macht o.Ä.

  • Ja gut, dass war jetzt Tuning, habe ich oben vergessen auszuschließen. Mir ging es eher um so "Teufelszeug" wie VAPE, Bing, selbstgebaute Seitengepäckträger etc. Also nichts was das Fahrzeug schneller macht o.Ä.



    Hallo,


    sehr sehr gute Frage, weil in diesem Bereich tobe ich mich auch sehr gerne aus. Um bzw. Aufrüsten von Fahrzeugen mit Teilen von anderen Simson-Modellen.


    Rein intuitiv würde ich sagen, dass es stark vom Unfallgrund und der Einsatzhärte abhängt- z.B. ob es Verletzte gibt. Sozusagen ob öffentliches Interesse an dem Fall besteht oder nicht.


    Gruß hony

  • Es geht hier ja nur umTeile, die einer Bauartgenehmigung bedürfen. Gepäckträger fallen z.B. da nicht drunter (sofern sie die Fahrzeugabmessungen nicht überschreiten). Solche Teile können nur versicherungstechnisch von Interesse sein, wenn sie allgemeinen Regeln (Sichere Befestigung und keine scharfe Kanten) wiedersprechen und für den Unfallhergang relevant sind.

  • Und ein Bing vergaser darf auch nur auf die SR50 Modelle und muß noch eingetragen werden. !Eine Vape kann man rein rechtlich als bauliche Änderung ansehen. Ein Seitengepäckträger ..... siehe oben!

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • In einem anderen Thread hier war aber die einhellige Meinung, dass mit einem selbstgebauten Seitengepäckträger der Versicherungsschutz erlischt. Daher die Anregung zu meinem Thread.

  • In einem anderen Thread hier war aber die einhellige Meinung, dass mit einem selbstgebauten Seitengepäckträger der Versicherungsschutz erlischt. Daher die Anregung zu meinem Thread.


    Ob und wann der Versicherungsschutz erlischt, steht in den jeweiligen Vertragsbedingungen. Was erlöschen könnte, wäre die Betriebserlaubnis. Ich habe 2 Versicherungsbedingungen gelesen (R+V und ADAC) und in keiner von beiden steht etwas von Versicherungsverlust bei erloschener BE.


    Werden folgende Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, besteht kein Verischerungsschutz bzw.die Leistung wird gekürzt.


    Sie müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug


    a) nur wie im Versicherungsschein angegeben und insbesondere nicht
    zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es
    auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, verwendet
    wird,
    b) nur von dazu berechtigten Personen gebraucht wird,
    c) auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur von einem Fahrer benutzt
    wird, der die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat und
    d) nicht von einem Fahrer geführt wird, der in Folge des Genusses alkoholischer
    Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht
    sicher in der Lage ist.



    Wenn ich es also richtig interpretiere, gibt es keinen Versicherungsverlust bei nicht genehmigten Teilen. Fährt das Ding allerdings 60 Klamotten statt 45, könnte man auslegen, dass es nicht wie im Verischerungsschein genutzt wurde. Da steht ja drin 45 Km/h, Mofa, Kleinroller usw.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • So, habe auch mal in meinem Vertrag bei der DEVK nachgeschaut:


    Zitat

    1. Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz
    a) durch Änderungen am Fahrzeug, die zu Abweichungen von den technischen Angaben in der Betriebserlaubnis führen;
    b)(nur für Teilkasko relevant)


    "Sie gefährden" ist allerdings etwas anderes als "Sie verlieren"!


    Jetzt müsste man mal die komplette Betriebserlaubnis sehen, um eine genauere Bewertung machen zu können.

  • Steht das direkt im Vertrag oder in den Versicherungsbedingungen? Wenn ja, sag mal unter welchem Punkt. Kann es in der Onlineversion nicht auf Anhieb finden.





    P.S.: die Versicherung könnte sich evtl. auf eine Gefahrerhöhung ( § 23 bis §27 VVG) berufen. Ist jetzt nur die Frage, ob der Wegfall der BE eine solche darstellt. Ich würd sagen ja.


    P.P.S. zum Erlöschen der BE:
    § 19 Abs. 2 StVZO
    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.








    Soooo, jetzt müssen wir nur noch "schnell" definieren, bei welchen Teilen eine Gefährdung zu erwarten ist. :D

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von olympiablau () aus folgendem Grund: P.P.S::

  • Steht auf dem Versicherungsschein (also dem Blatt, wo man unten das Kärtchen raustrennt) auf der Rückseite unter "Verhaltensregeln". Ist das Blatt, wo alle persönlichen daten auch draufstehen und das man auch unterschreibt.

  • Aha ok.
    Das kann natürlich bei der R+V und ADAC Versicherung auch so sein. Ich hab jetzt nur mal in den Versicherungsbedingungen im Internet gelesen.
    Unabhängig davon könnte o.g. greifen.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Ich meine mal gelesen zu haben, das auch zu DDR-Zeiten der Anbau jeglicher Fremdteile, wozu ja auch Eigenbau zählt, absolut untersagt war.


    Ich kann mich nicht recht erinnern wo ich das gelesen habe, war aber ein original-Dokument.


    Inwieweit das eingehalten wurde möchte ich nicht weiter ausführen, aber ob diese Regel heute noch Bestand hätte wäre interessant.

  • Oder beruht sämtliche "Panikmache" in diesem Bereich nur auf Mutmaßungen und/oder dem was man mal gehört hat?


    Ich meine mal gelesen zu haben, das auch zu DDR-Zeiten der Anbau jeglicher Fremdteile, wozu ja auch Eigenbau zählt, absolut untersagt war.



    Jetzt nicht persönlich gegen dich, aber genau das meine ich. Niemand weiß was genaues, aber man hat schon mal was gehört/gelesen...
    Und darum geht es mir ja gerade!

  • Ich schon wieder :D


    Es ist Tatsache dass es zu DDR- Zeiten hart zu ging. Dass was im Umrüstkatalog beschrieben stand war zulässig, alles Andere nicht. Diese steife Haltung hat wenigstens für geordnete Verhältnisse gesorgt.


    Heutzutage ist es dagegen richtig einfach oder viel zu kompliziert :bounce:. Was nicht per Gesetz verboten ist, ist erlaubt. Demzufolge ist alles was keine technische Änderung darstellt auch erlaubt.


    Technische Änderungen sind wiederum Änderungen welche z.B. die Abmessungen oder das Fahrzeuggewicht oder die Leistung verändern. Wobei es gerade bei der Leistung oder dem aktuellen Fahrzeuggewicht Toleranzen gibt.


    Demzufolge sind für mich das Schoßleder oder auch Handprotektoren keine technischen Änderungen die in irgendeiner Weise einer ABE oder Eintragung oder was auch immer bedürfen. Oder ein Nachbaugepäckträger oder ein Nachbaubowdenzug und schonmal gar kein Eigenbauauspuffhalter


    Oder fährt einer wegen Schonbezüge im PKW zum TÜV:confused: Immerhin ist ja der PKW dadurch schwerer geworden und erst die Verletzungsgefahr bei einem Unfall welche von den vielen kleinen Haltehäckchen ausgeht........

  • http://www.romankuehl.de/motorrad/tuev_regeln.htm


    Da steht geschrieben, was abgenommen werden muss, und was nicht. Aber gewiss nicht alles. ;)


    Zitat

    Gepäckträger
    Dürfen nicht scharfkantig oder instabil sein. Keine Eintragungspflicht.


    Zitat

    Rückspiegel
    Die Fläche muß 60 cm2 betragen, also z.B. 6x10 cm oder ca. 87 mm Durchmesser bei rundem Spiegel. Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht.


    Sehr geil finde ich: Sissy Bars am Moped sind erlaubt..sie dürfen bis zu 4 METER HOCH sein. :shock: :D

  • I
    Demzufolge sind für mich das Schoßleder oder auch Handprotektoren keine technischen Änderungen die in irgendeiner Weise einer ABE oder Eintragung oder was auch immer bedürfen.


    Windabweiser an Autofenstern müssen eine ABE haben. Die machen das Auto nicht breiter, nicht wesentlich schwerer und splittern im Zweifel genauso schön und scharfkantig wie die Handprotektoren. :D

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Apropos lackieren.
    Wer seine Kreidler mit dem Signalgelb (eine sogenannte Tagesleuchtfarbe) lackieren möchte, braucht einen 73er (RS?) Rahmen, denn nur diese haben die Erlaubnis, diese Farbe zu tragen.


    Somit ist auch nicht jede Farbe erlaubt. Das alles ist Deutschland. :|

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