Mal was Rechtliches zu einem normalen Roller

  • Hallo allerseits,
    habe hier gerade folgende Situation:
    Eine bekannte Pizzeria-Kette hat mir einen Job als Auslieferungsfahrer angeboten.
    Man fährt mit so Plastikrollern die Pizza aus. Lustiger Job, gebe ich zu.
    Die Roller fahren aber nicht 45, sondern 65 kmh......


    Nun habe ich mit einem Jurastudenten debattiert und wir sind zu folgendem Schluss gekommen:
    Wenn ich mir nun den Roller nehme und damit im öffentlichen Straßenverkehr fahre, was ich ja zum Ausliefern zwangsläufig tun muss, begehe ich folgende Straftaten:
    -Fahren ohne Zulassung
    -Fahren ohne Versicherungsschutz (resultiert ja aus ersterem)
    -Fahren ohne Führerschein (das Ding fährt ja 65 und dafür bräuchte ich ja nen Motorrad-Führerschein)


    Aber nicht nur ich begehe diese Taten, auch alle anderen, die da fahren.
    Oder?????



    Nun, was macht man jetzt? Den Laden diskret drauf hinweisen, was sie da eigentlich machen?
    Wer ist dran, wenn ich mich mit dem Roller hinlege?


    Freue mich über viele sachdienliche Antworten.


  • Wow, dafür muß man mit nem Jurastudenten debatieren?


    Wenn du es vorher weist das sie nicht koscher sind, bist du auf alle Fälle mit dran, der Vericherungsnehmer selbstverständlich auch.


    Wieso darauf hinweißen?
    Meinst du die wissen nicht das sie ihre Hobel in der Werkstatt hatten um eine satte Leistungssteigerung in Auftrag zu geben?

  • Hi, ja was heißt debattieren, habe mich da mal näher erkundigt.
    Ich habe aber so den Eindruck, der Laden ist sich gar nicht bewusst, in welcher Gefahr er sich da befindet, denn ein Unfall mit dem Teil und die Polizei wird da sicher gut Krawall machen, oder?

  • Zitat von krassertyp

    Hi, ja was heißt debattieren, habe mich da mal näher erkundigt.
    Ich habe aber so den Eindruck, der Laden ist sich gar nicht bewusst, in welcher Gefahr er sich da befindet, denn ein Unfall mit dem Teil und die Polizei wird da sicher gut Krawall machen, oder?


    Nö...
    Eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein und Versicherungsbetrug.
    (die wird bei nem Ersttäter mit ziemlicher Sicherheit eingestellt!!!)
    Also mach dir mal um deinen Dönerbäcker keine unnötigen Sorgen.


    Wenn du nicht ruhig schlafen kannst, dann mach doch ein Schwatz mit dem Betreiber, aber hab keine Hoffnung, das der was dran ändert.


    Das ist im übrigen bei den meißen "Auslieferern" zu beobachten, das die mit kl. Nummernschild an dir vorbeiziehen als gäb es kein Morgen...
    (denn wer zu erst kommt, malt zuerst, bzw. bringt die Pizza als erster am den Mann)


    Iss so, bleibt so...

  • jepp so is das.... selbst wenn du den Job dann nicht machst... n Doofer wird sich immer finden......


    Als ich in jungen Jahren Pizza gefahren hab, hatte ich immer nen Firmenwagen. Bis auf das kein Tüv war, hat man nix zu verantworten. (und ohne TÜV bin ich eh nie gefahren, da ich die Karre selbst repariert habe; sparte denen auch noch Kosten)


    Aber müsste ich mit ner "getunten Karre" heizen, so wäre mir mein "weisses Blatt bei der Polizei" doch echt lieber und würd mich nach was seriösem umschauen.

  • Naja, also bewusst ohne Zulassung und ohne Versicherung zu fahren, is ja nun in meinen Augen nicht mal eben so nen Kavaliersdelikt. Interessant, dass das andere hier anders sehen.
    Da der seriöse Job nicht weit ist, nehme ich dann den.

  • Ich hatte auch mal diesen Pizzabotenjob!
    Hab ihn allerdings nach 1/2 Jahr an den Nagel gehangen, da der Chef janz miese Spielunken getrieben hat.


    JEdenfalls waren alle Roller nicht verkehrstüchtig, mit 2 Rollern hatte ich mich auch fast hingelegt, weil die schon so viele Unfälle hatten, das bei einem Ausweichacken, das Vorderrad abgehoben ist. Der Rahmen war schrottreif. Ich habe es nicht mal geschafft, mit einer Hand zu fahren, weil ich den Lenker so fest halten musste :| Lag aber wahrscheinlich auch an dem Gewicht, was hinten draf hing. (Die Box, nicht ich)


    Die Bremsen konnte man auch vergessen, eine von beiden ging immer nicht.
    Liegengeblieben bin ich auch 2x, weil die Tankanzeige auf 1/2 voll hängen geblieben ist. :rolleyes:


    Naja, da wo ich her komme, hängt Geld an Bäumen :smokin:

  • Zitat von krassertyp

    (...)
    Die Roller fahren aber nicht 45, sondern 65 kmh......
    (...).


    Woher weißt Du das?
    Sagen wir mal, Tacho zeigt knapp über 60 an und hat bei der Maximalgeschwindigkeit des Rollers ca. 10 km/h Voreilung. In der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Rollers steht was von 45 km/h.....Wie sieh's denn aus mit Toleranzen? Ich behaupte, dass es viele 4-Takter-Chinaböller auf 60 km/h bringen können, ganz ohne "tuning". Wer hat dann die Schuld? Der Versicherungsnehmer, der Fahrer, der Hersteller....?

    Es ist nie zu spät, eine Schwalbe zu fahren.

  • Der Fahrer, er hätte ja mit dem Wissen, dass der Roller 60km/h fährt, nicht fahren dürfen.


    Wenn man sich da gut rausreden kann, dann wird der Besitzer rangezogen :wink:

  • Rausreden hilft da nicht.... du bist der Fahrzeugführer.... und der muss sich vor JEDEM Fahrtantritt dahingegend vergewissern, das sein geführtes Fahrzeug auch den Verkehrsregeln entspricht (hierbei z.b. Lampenkontrolle).


    Ein "Ich weiss von nix" hilft da absolut nicht

  • Zitat von cih

    (...).... und der muss sich vor JEDEM Fahrtantritt dahingegend vergewissern, das sein geführtes Fahrzeug auch den Verkehrsregeln entspricht (...)


    DAS wiederum ist gut: ich muss also vor Fahrtantritt prüfen, ob mein böser 45 km/h-Roller nicht doch 55 km/h fahren kann. Also Roller zum TÜV-Prüfstand schieben und um Gutachten anfragen, oder wie?

    Es ist nie zu spät, eine Schwalbe zu fahren.

  • Sorry Leute, aber ich finde, manche hier sind wirklich so verkrampft, dass sich ein Stück Kohle schon nach wenigen Stunden zwischen den Arschbacken in einen Diamanten verwandeln würde.

  • STORM:
    Es ist dir sicher nicht bewusst und ich bin für gewöhnlich auch kein Paragraphenreiter, aber:
    Um mal die gesetzliche Lage komplett zu hören, war ich gestern bei dem Trachtenverein Grün-weiß bzw grün-silber und habe mich erkundigt.
    Die Straftatbestände Fahren ohne Versicherungsschutz, ohne Zulassung und ohne Führerschein werden erfüllt.
    Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz trifft mich erstmal nicht, das is mehr Sache des Halters. Beispiel: Ich fahre den Pizzaroller in einen neuen 5er BMW. Es entsteht wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung muss auf jeden Fall erstmal zahlen. Dann wird sie aber, da sie ja von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist, sich max 5000€ einfordern können. Das wird sie ja auch machen (warum auch nicht.). Die 5000€ holt sie sich vom Versicherungsnehmer, nich vom Fahrer.
    Am Dicksten ist aber Fahren ohne Schein. Das Perverse ist, hätte ich nen A-Lappen, dann wärs legal(er), obwohl die Karre getunt ist! Klingt komisch, aber, da die Karre mit ihren über 45kmh nicht mehr Kleinkraftrad, sondern Motorrad ist, brauch ich nen anderen Schein.
    Fahren ohne Führerschein bedeutet: bei einem Ersttäter min. 300€ Geldstrafe und Eintrag in vielen lustigen Registern. Punkte sowieso, in der Probezeit (trifft auch mich nicht mehr zu) is der Lappen weg.
    Und die 300€ zahlt nicht der ominöse Pizzadienst, sondern natürlich ich.
    Ich bin ja vorsätzlich ohne Lappen gefahren.


    Da kann jetzt ein STORM herkommen und sagen, hey, hast du nen Stock im Arsch, aber da sag ich dann, hey STORM, wenn du mir dann die Kohle gibst und mir die Einträge aus den Registern rauslöschst, dann bin ich, das kann ich dir garantieren, plötzlich total entspannt.


    Ich find die Sache sehr schade, denn der Job ist echt lustig und die Mitarbeiter sind locker usw.
    Was mir aber noch zu denken gibt: Halt ich meine Arsch in Form meines Führerscheins für 5€ die Stunde hin?

  • Na ja erstmal Tachoungenauigkeit - Toleranzen beim Bau solcher Maschinen.


    Ne Simson darf doch auch imho incl aller Toleranzen 72 fahren oder ???


    Bei 45 währe man da auch orgendwo zw 50 und 60 + Tachoungenauigkeit ist man dann lt Tacho bei schon über 60

  • Interessantes Rechtsverständnis hier.
    Ich versuchs mal einfach zu formulieren:
    Kleinkraftrad: Klasse M: max 45kmh, 50ccm -> dann Betriebserlaubnis.
    Manipulation am Roller (muss sich ja gar nicht um die Geschwindigkeit handeln, hier wurde ja schon von festgesetzten Schwalben berichtet, die nicht getunt waren, an denen aber halt was anderes fehlte) -> Betriebserlaubnis erlischt -> Versicherungsschutz erlischt -> Führerschein ungültig, da kein Gefährt mehr nach Klasse M.


    Is das so schwer oder sind Rollerfahrer generell Outlaws?
    Ja, ich wurde auch noch nie kontrolliert, aber min. 300e sind nicht mal eben 20€ und ein böser Fingerzeig des Onkel Schutzmanns. So dicke hab ichs nicht. Ihr vielleicht, mag sein. Und unbedingt mir was in sämtliche Register eintragen zu lassen, muss ich auch nicht.
    Vielleicht ist es noch interessant zu erwähnen, dass Fahren ohne Führerschein eine STRAFTAT darstellt, kein "Huch-nicht-gewusst"-Aktion und dass Straftaten bei jeder nachfolgenden Gerichtsverhandlung nochmal aus dem Sack geholt werden.

  • Dürfen und können sind aber 2 verschiedene Schuhe. Da kannst du noch so gerne auf deinen Toleranzwerten rumreiten. Wenn du 2 ganz nette Kollegen hast, die reissen dir erst den A**** auf und dann lassen die die Karre auseinandernehmen.


    Für 5 Euro die Stunde würde ich solch Gefahren natürlich nicht eingehen.

  • Wieso was für ein Verständnis.


    1. Imho waren 10 % auf die bbH erlaubt.


    Das heißt ein Roller der 45 km/h eingetragen ist und seine Betriebserlaubnis hat behält diese auch wenn er 49,5 km/h fährt ( solange keine technischen Änderungen vorgenommen wurden )


    Das ist keine Grauzone sondern Recht.


    2. hast du deine 65 über ein super genaues Tacho abgelesen. Tachos dürfen in D nicht nacheilen. Also werden beim Bau das Tacho wissentlich so gebaut dass auch die schlechteste Charge min genau anzeigt bzw voreilt.


    So heißt es im anderen Extrem das Tachos generell zu viel anzeigen .


    Gerade bei den Schätzeisen auf Rollern / Mopeds bin ich sehr skeptisch mit

    Zitat

    Ich fahre 65 Berghoch und 2 Personen auf ner ungetunten Simme und Bergrunter 90


    Also bitte bevor hier solche Diskussion vom Knie gebrochen wird. Nimm dir deinen Proberoller und mach ne Messung min per GPS am besten beim TÜV.


    Und wenn da die Elektronische Drossel ( die sehr genau arbeitet ) nicht ausgebaut wurde wird ein 45 km/h Roller wohl zw 45 und 50 liegen und einer vor BJ 2000 oder 2001 zw 50 und 55.


    Leistungsmäßig können die Roller wunderbar 70 und mehr fahren.


    Nur wird die Variomatik so eingestellt ( Drosselring) dass eine gewisse maxdrehzahl bei 45 oder 50 km/h anliegt und bei der Maxdrehzahl wird der ZZP verschoben und keine Leistung mehr da.


    Wenn da nicht dran gebastelt wurde ..... Und wenn doch ist die Diskussion überflüssig.

  • Sorry, den Spruch wollte ich immer schon mal bringen und meinte nicht nur diesen Threat.


    Also, Shadow hat eigentlich schon alles dazu gesagt: Solange die Teile ohne Veränderungen schneller, also ungetunt sind, würde ich mir keine großen Kopfzerbrechen bereiten. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Pizzachef seine Roller zum Tuner geschickt und extra investiert hat, damit seine Fahrer ne Minute eher beim Kunden ankommen. Man kann ja bei den Leuten nachfragen, ob die Karren verändert sind oder nicht.


    Ich finde nicht, dass es in der Verantwortung des Halters liegen kann, wenn ein unveränderter Roller herstellungsbedingt etwas schneller ist. Was sollte man als Halter dann auch dagegen tun? Roller verschrotten? In die Werkstatt bringen damit er gedrosselt wird?


    Also ich würde einfach in Erfahrung bringen, ob die Karren verändert wurden. Falls ja, entweder anderen Job suchen, oder den Chef dazu bringen, einen ungetunten Roller zur Verfügung zu stellen. Vielleicht eine Schwalbe, die ohne Tuning ihre 65 km/h problemlos schafft.

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