Mehr als 60km/h - Was jetzt?

  • hallo!
    also da meine simme ab und zu 70-75km/h macht, habe ich mich mal gefragt was denn die polizei dazu sagen kann?
    aber natürlich davon ausgegangen, dass _alles_ original ist, kein tuning zeug dran...
    im prinzip kann ich ja nichts dafür...^^ die können doch dann keine drossel o.ä. verordnen oder?


    mfg hjuli

  • Wenn du vom originalTacho ausgehst.....


    Wenn alles original ist haste nix zu befürchten dann läuft ne Schwalbe aber auf gerader Strecke ohne Rückenwind auch keine 75...

  • Wenn du es genau wissen willst bau dir einen Fahrradtacho dran , zb einen Sigma. Dazu mißt du dir den Radumfang genau auf den Millimeter aus . Mindestens 3x messen . Den gibst du dann ein . Umrechnungen aus dem Durchmesser sind definitiv zu ungenau .
    Grüße...

    1:80min.//Getr.SAE80/90min.GL4//B8HS/B9HS/W3AC/W2AC//2,5Bar v&h

  • Strafbarkeit liegt nur bei einer "wesentlichen und dauerhaften" Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vor. Dauerhaft bedeutet, nicht mal nur bei Rückenwind oder bergrunter "mal" etwas schneller zu sein, sondern auch bei Geradeausfahrt auf ebener Strecke. Wesentlich bedeutet laut Rechtsprechung Überschreitung der bbH um mehr als 20%. Das bedeutet bei einer Schwalbe mit bbH 60 km/h ist dann also spätestens bei 72 km/h Schicht im Schacht. Das ganze gilt auch, wenn keine Manipulationen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
    Mit 73 km/h landest du dann voraussichtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorm Amtsrichter, wenn du dann den Führerschein Klasse A bzw. A1 nicht hast. Der Kadi wird dir dann als nichtvorbestrafter "Ersttäter" wohl ein paar Hundert Euro aufbrummen, oder, falls du schon "Dreck am Stecken" hast bzw. im Wiederholungsfall auch bis zu mehreren Tausend Euro oder schlimmstenfalls Knast.
    Da du aber (als Schüler) beim morgendlichen Blick in den Spiegel offensichtlich immer ein pickeliges Milchgesicht siehst und bei dir dann also noch Jugendstrafrecht zur Anwendung käme, darfst du dann vielleicht 60 Stunden im Park Papier aufsammeln, Papierkörbe leeren oder unter Anleitung eines Hilfsgärtners und dem Gelächter der Bräute aus der Parallelklasse und deiner Kumpels die Hecke im Stadtpark schneiden und das Rosenbeet umpflügen. Vielleicht darfst du auch 5 Wochen lang im Zoo in Gummistiefeln die Affenscheiße aus dem Stall schieben oder dem bettlägerigen Opa im Altersheim die Bettpfanne leeren und den Hintern wischen (ohne Gummihandschuhe :)) :)))


    Fragt ruhig, ihr sollt ja was lernen. :)

  • Hallo!
    Ich habe mal irgendwo gelesen dass man auch mit einem Serienmäßigen Fahrzeug Ärger bekommen kann, wenn man die BBH überschreitet!
    Weil die Bremsen usw. nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind..
    (obwohl die S70 hat doch auch die gleichen Trommelbremsen wie die S51 und S50 oder?)
    Also müsste man dann halt nicht mehr Dauervollgas geben wenn die Tachonadel Richtung 70 geht.. :roll:
    Ich wäre selber fast einmal angehalten worden 2004, als ich mit meiner Rieju Spike 50er
    (die hätte 6,5 Kw ohne die ganzen Drosseln, Minarelli AM6 Motor) http://www.rieju.at/at/moto/modell_rieju_detail.php?ID=52
    einen langen steilen Berg im Gebirge runtergefahren war, mein Tacho zeigte 80 km/h an, dann kam ein Teilstück wo man nur höchstens 70 km/h fahren darf, und da hatten die Grünen gelasert!
    Zum Glück warnte mich ein entgegenkommender lieber Autofahrer mit der Lichthupe, so dass ich dann an den Grünen mit 50 km/h und gezogener Kupplung grinsend vorbeirollte :))


    *edit* danke Dummschwaetzer so genau wusste ich das noch nicht!

    • Offizieller Beitrag

    im übrigen habe ich neulich beim zeltaufbau des vereinsfestes einen plastikrollertuner getroffen, der dort einen teil seiner sozialstunden abbrummte. er hat mit 17 jahren tatsächlich ganze 8 sozialstunden abgesahnt. das ist doch mal ne strafe, die jugendliche davon anhält, weiter ihre roller zu tunen.


    aber wie heißt es doch so schön: scooter-tuning `s not a crime!!!

  • Da sist das Jugendstrafgesetz. Ab 21 siehts anders aus. Ich hatte derbes schwein, bei ner Probefahrt mit nem nichtangemeldeten Moped hat mich die Polizei gestoppt und da hab ich 10 Arbeitsstunden und ne Verkehrsschulung aufgebrummt bekommen. Das war 3 Wochen vor meinem 21. Geburtstag!!
    Jetzt wäre auf jeden fall n saftiges Bußgeld zu zahlen, oder gar Freiheitsstrafe. schwein gehabt.

  • Stimmt, "er" braucht ja wirklich keine :))


    ....das Nest ist wie eine Frau. Vergisst niemals etwas und zieht es ohne scheu aus dem Hut, um es gegen einen zu verwenden. :)):)):)):))

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • nein, ich hab zwar den original DDR-Registrierschein, aber der liegt stets wohlbehütet zuhause...
    Wie auch viuelleicht 10 andere Kontakte mit Bullen zuvor, wurde bei mir nur der Versicherungsschein kontrolliert und KEINE Abe verlangt. Wie ihr mich ja jetzt aufgeklärt habt, entspricht das nicht dem geltenden Gesetz, aber wie man sieht, sind selbst die meisten bullen so helle, zu erkennen, dass es schwachsinn ist, die ABE zu kontrollieren.

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