MKH M1 an KR51/1 Baujahr 1975 ?!

  • Hi,
    ist es legal das Gespann aus MKH M1-Anhänger (Bj.1980) und eine KR51/1 (Bj. 1975) zu fahren ? Ich finde immer, dass an einer Schwalben nur der MHK-M2 erlaubt wird und ich kann mir nicht erklären warum :roll:


    Hoffe ihr könnt mir helfen ! ;)


    Grüße aus Berlin,
    Jo

  • Das war zu DDR Zeiten so. Die Bindung der Anhängertypen an bestimmte Zugfahrzeugtypen beim Heldrungen Anhänger ist inzwischen nicht mehr relevant, solange die Lichtanlage kompatibel ist ...


    Gruss von Frank

  • Rossi, ggf. kann man das auch umrüsten. Wichtig ist: wenn die nach hinten wirklenden Blinker des Zugfahrzeuges vom Anhänger verdeckt werden, müssen sie wiederholt werden. Wenn der Anhänger Blinker hat, müssen diese auch funktionieren ...


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Rossi, ggf. kann man das auch umrüsten. Wichtig ist: wenn die nach hinten wirklenden Blinker des Zugfahrzeuges vom Anhänger verdeckt werden, müssen sie wiederholt werden. Wenn der Anhänger Blinker hat, müssen diese auch funktionieren ...


    Gruss von Frank


    Hatten die M1 und M2 aber nicht. Tauschen der Beleuchtung ist nur mit Basteln möglich. Das angeschweisste Blech was das Rücklicht trägt ist beim M1 und M2 anders, das müsste man ggf dann ändern.


    MfG


    Tobias


    Edit Warum auch basteln der M1 ist exakt für die 1er Schwalbe...

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