Auf meiner Standardstrecke gibt es im Randbereich von HH eine Ampelanlage bei der die Füße immer kurz vorm Abfaulen sind, bevor das Teil endlich mal grün zeigt. Daher rette ich mich gelegentlich indem ich meine Feile ein paar Meter über den Bürgersteig bis zur Querstraße (B4), in die ich einbiegen möchte, schiebe. Dabei komme ich mir immer sehr verwegen und schwer kriminell vor. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Macht es einen Unterschied, ob der Motor dabei noch läuft oder nicht?
Meine Logik, ich dürfte ja jederzeit meine Fahrt beenden, die Straße verlassen und das Teil auf den Bürgersteig der Straßeneinmündung (Ecke) schieben. Wenn ich dann irgendwann wieder weiterfahren möchte, so steht es mir doch frei, die Straße zu wählen, auf der ich fahren möchte, falls die Verkehrsführung eine Wahl zulässt. Genau das mache ich auch, nur dass ich halt sofort weiterfahre.
Als Zweiradfahrer, der praktischerweise grundsätzlich selbst seine eigene Knautschzone bildet, ist man in einer von Macht(missbrauch) geprägten Welt eigentlich permanent auf der "Verliererstrasse" (man beachte das Wortspiel...), also der Schwächere und Unterpreviligierte. Da genieße ich die wenigen (scheinbaren?) Vorteile, die ein Moped bietet, natürlich ganz besonders und mit hämischer Freude!
Gruß shanty