Mofa ohne Führerschein? - wie jetzt?

  • Hallo an alle aus dem Schwalbennest,


    da ich neu bin hab ich natürlich auch gleich meine erste Frage.


    Es geht darum das ich einfach nicht durchblicke im Thema Mofa ohne Führerschein.
    Also erstmal was zu mir, ich bin 15 Jahre alt und Wohne in Sachsen und da ich mir bald ein SR2 oder ein SL1 holen werde habe ich eine:


    Darf ich mit 15 Jahren ohne Führerschein und Zulassung auf der Straße Mofa fahren?


    Ich hab mich schon durch Diverse Threads gelesen aber in dem einen heißt es ich darf es nicht, in dem anderen heißt es nur mit KBA Prüfungsbescheinigung und wo ganz anders kann ich mich raufschwingen und losdüsen.


    Ich hoffe das mir jemand antworten kann,


    vG. Kapsi

    • Offizieller Beitrag

    Du brauchst eine Mofa-Prüfbescheinigung, Dein Mofa braucht eine Betriebserlaubnis (ABE) und einen Versicherungsnachweis, das Versicherungskennzeichen muss fest ans Mofa geschraubt sein. Die drei Dokumente musst Du immer dabei haben, wenn Du mit dem Mofa unterwegs bist.


    Eine SR2, darfst Du damit aber nicht fahren, weil die für 40km/h zugelassen ist.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine Oldtimer-Versicherungskennzeichen wie bei zulassungspflichtigen KFZ.
    Es gibt aber entsprechende Tarife, deren Bedingungen, die die Nutzung stark einschränken können, ich allerdings nicht kenne.
    Such mal danach in diesem Unterforum.


    Peter

  • Ich hab grad noch gelesen es gibt auch die Variante zum Tüv zu gehen und sich dort einfach die bescheinigung zu holen? Stimmt das?


    Leider kostet das Kennzeichen 50€ pro Jahr :/


    Kapsi

    • Offizieller Beitrag

    Geh doch mal zum lokalen TÜV oder rufe dort an und frage.
    Bei den Versicherungskennzeichen lohnt sich ein Preisvergleich (unter Berücksichtigung Deines Alters).
    Zum Beginn eines Versicherungsjahres kannst Du hier entsprechende Erfahrungen lesen.


    Peter

  • Ich erkenne dein Problem nicht. Erst gehst du zur Fahrschule und meldest dich für eine Mofa-Prüfbescheinigung an. Wenn die der Meinung sind, dass du jetzt bereit für die Prüfung bist, schicken die dich zum TÜV oder Dekra für eine Theorieprüfung. Wenn du die bestehst, kannst du gleich mit deinem Mofa auf die Straße.


    Und wegen deinem SL1 kannst du ganz nomal wie bei einer Schwalbe,S50,... zur Allianz gehen und da eine Oldtimerhaftpflichtversicherung abschließen und erhälst dann für 25€ ein Versicherungskennzeichen der aktuellen Farbe.


    mfg Richi

  • Da ich in deinem Falle sowieso bis zum März warten würde mit der Versicherung(soviele schöne Tage haben wir ja jetzt nicht mehr) könnte man ja auch in Erwägung ziehen, bis zum 16. Geburtstag zu warten, und den Schein Klasse M zu machen. Dann könnte man von den alten Simmen alles bis 60 km/h fahren ;)(vorrausgesetzt EZ vor 1992).

    Immer nur Zentimeter! Sind wir hier bei die Schreiners, oder wad?

  • Ich habs mir jetzt so überlegt, wenn ich eine Prüfung machen müsste dann würde ich auf jedenfall warten bis ich 16 bin und gleich A1 machen weils einfach sinnvoller ist.


    Ich mein, es ist ein Mofa im "Fahrradmodus" bis zum Feldweg/Wald und dann kann ich ja eh fahren.


    Kapsi

  • Ich mein, es ist ein Mofa im "Fahrradmodus" bis zum Feldweg/Wald und dann kann ich ja eh fahren.


    Dann kannt du eh fahren!? Ich glaube du solltest dich dringend mit der rechtlichen Situation rund um das Thema beschäftigen! Auf Feldwegen ist zum einen das Fahren fast überall eh verboten und zum anderen darfst auch dort nicht ohne Führerschein fahren. Gab vor ner Weile hier einen Thread wo einer auf einem Privatgrundstück, das nicht eingezäunt war, unterwegs war. Ende vom Lied er musste Strafe zahlen und Führerschein bekommen war auch erstmal ne Weile nicht.


    Wenn du das Risiko eingehen willst dann erstmal ne Füherscheinsperre von ein paar Jahren zu bekommen dann nur zu!


    Ich sag mal ohne Führerschein überm Waldweg heizen machen viele in jungen Jahren aufm Dorf, aber wenn man erwischt wird muss man sich der Konsequenzen bewusst sein!

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Tja ich weiß schon was ich mache, nem bekannten gehört ein großes Stück Land mit Feldwegen und Wald.


    Er hat gesagt solange keiner den Boden umpflügt ist es dem egal.
    Oder kann man da auch zur Rechenschaft gezogen werden auch wenn einem der Besitzer das erlaubt???



    Kapsi

  • Um es mal in Kurzform zu sagen: Wenn das Stück Land eingezäunt ist, dann ist es ok, wenn es öffentlich zugänglich ist, dann nicht.


    Ich wollte gerade zu dieser Frage einen Thread eröffnen.
    Hatte heute nämlich das Problem, dass ich, und meine Eltern immer angenommen haben, dass der Garagenhof unserer Siedlung als Privatgrundstück gilt. Demnach wollte ich auf dem Stück meinen Motor zum Vergaser einstellen warm fahren. Aber auf einmal kamen zwei Herren in blau, und wollten meinen Versicherungsnachweis, welchen ich nicht habe, sehen. Zum Glück für mich haben die Beamten aber Einsicht gezeigt, und mir nur ne owi wegen fahren ohne (vernünftigen) Helm gegeben.
    15€ und keine weiteren Konsequenzen, anstatt(im Höchstfall) 500€, 6 Monate Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit + Punkte.
    Es gibt auch noch nette Polizisten, man glaubt es kaum. Auf dem Hof werde ich jedenfalls nicht mehr fahren.

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    • Offizieller Beitrag

    Privatgrundstück


    Genau das ist nämlich allein überhaupt nicht entscheidend. Wichtig ist, dass das private Gelände nicht öffentlich zugänglich ist. Also Zaun drum, Tor zu etc. pp.


    Peter

  • Ganz genau! Seit heute weiß ich das auch.
    Aber mir wurds voher von meinem Vater so gesagt, dass es als Privatgrundstück gilt, und ich auf der Strecke gerne fahren kann. Hat er mit seiner Vespa auch gemacht, um alles einzustellen. Ebenfalls ohne Versicherungsschutz ;)
    Aber durch Fehler lernt man ja. Ich bin nur froh, dass die Beamten so nett waren. Ne Anzeige kann ich während der Ausbildungssuche mal garnicht gebrauchen. Da wären die 500€ und das Fahrverbot noch meine geringste Sorge

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