Moped vorm Starten von der Auffahrt schieben ??

  • Moin moin



    Ich habe es auf einen Übungsbogen von der Fahrschule gelesen.


    Man muss ein Einspuriges Fahrzeug vorm Starten von der Auffahrt schieben.
    Wegen Lärmbelästigung. Ich konnte es net fassen, was der quatsch soll, ich schiebe mein Auto ja auch nicht von der Auffahrt.


    Wer weiß etwas genauers darüber ???
    Können die Helfer in Grün mich dafür anmeckern wenn ich mein Moped auf der Auffahrt anmache ??


    Aber ganz erhlich wer macht denn sowas. Ich meine ich schiebe doch net erst das Moped 30 m von der Auffahrt um es da anzuschmeißen X(


    naja


    gruß


    KRBURNER

    < Eine Schwalbe muss gefahren werden >


    Rumstehen bringt nixxxxxxxx =)

  • Moin


    Die Auffahrt von meinem Haus



    An alle Städter die keine haben, das ist ein weg zu meinem Haus, dem man mit dem Auto zuruck legen kann ( bei uns passt da auch ein Lkw drauf =) )


    gruß Sven

    < Eine Schwalbe muss gefahren werden >


    Rumstehen bringt nixxxxxxxx =)

  • Moin



    so denke ich das ja auch aber ich kann mein auto auch um 12 Uhr auf der Auffahrt anmachen warum dann net das Moped???





    GRuß
    KRBURNER

    < Eine Schwalbe muss gefahren werden >


    Rumstehen bringt nixxxxxxxx =)

  • Zitat von KRBURNER

    Moin



    so denke ich das ja auch aber ich kann mein auto auch um 12 Uhr auf der Auffahrt anmachen warum dann net das Moped???


    Das darfste auch mit beiden machen solange du keine Ruhestörung machst. Das wäre dann sinnloses laufenlassen oder mit Vollas m ersten die ganze Zeit langfahren....


    IUch kenne da kein gesetzt und weiß nicht wo du das aufgeschappt hast

  • Zitat von Shadowrun

    IUch kenne da kein gesetzt und weiß nicht wo du das aufgeschappt hast


    wie gesagt in der Fahrschule


    Gruß


    KRBURNER


    @ Prof was fürn sinn soll das mit der Umwelt den haben, ob ich jetzt 30 m von der auffahrt fahre oder nicht ist doch eig net so schlimm.


    Aber wenn ich die 30 m schon schiebe, dann kann ich auch das moped stehen lassen und gleich die 3 km laufen, ist ja besser für die Umwelt. :smokin:


    Gruß
    KRBURNER

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    Rumstehen bringt nixxxxxxxx =)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von KRBURNER


    @ Prof was fürn sinn soll das mit der Umwelt den haben, ob ich jetzt 30 m von der auffahrt fahre oder nicht ist doch eig net so schlimm.


    Frag das nicht mich, frag das deinen Fahrlehrer oder den Verlag, der die Bögen veröffentlicht. Ich glaub kaum, dass es da irgendeine gesetzliche Grundlage gibt, aufgrund derer man dir da ans Zeug flicken könnte...


    Anyway. Ich kann mir das beispielsweise so erklären, dass auf diese Weise unterbunden wird, dass du erst vom Hof fährst und dann das Mopped aufgebockt rumtuckerst, während du das eventuell vorhandene Tor abschließt, etc. Mir ist bewusst, dass das nur eine mögliche Auffahrt-Situation von vielen ist und genau deshalb wird es auch keine allgemeingültige Vorschrift dazu geben.


    War die Frage auf dem Bogen denn allgemein gehalten oder bezog sie sich auf eine konkrete Situation (das tun sie ja meistens)?


    MfG
    Ralf

  • weiß net mehr den genauen Wortlaut aber ungefähr so.


    Was muss man tun um Lärm zu vermeiden.


    .........


    ..........


    Einspuriges Fahrzeug von der Auffahrt schieben.


    (Ist nicht genau der Wortlaut ...aber so war die bedeutung)




    Gruß


    KRBURNER


    Der Fahrlehrer meint auch wegen Umwelt wusste aber auch net warum genau

    < Eine Schwalbe muss gefahren werden >


    Rumstehen bringt nixxxxxxxx =)

  • Jo , und der Zeitungsjungs soll nicht immer morgens hier mit seinem alten Dieselgolf vorfahren und mich wecken.


    Einfach keinen Kopf über son dünnschissmachen . Und wenn die Nachbarn (die die man nicht leiden kann) meckern , kauf dir ne Harley. Ne alte.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • JO mach ich fand es nur komisch, als ich das aufn Übungsbogen gelesen habe .


    Kannst ja ma ne alte große Harly von der Auffahrt schieben.


    Und das jeden morgen wenne zur Arbeit willste und wenn du wieder nach Hause kommst


    Sachen die gibts die gibts gar net =)


    Gruß


    Vom Aufdieauffahrtschieber

    < Eine Schwalbe muss gefahren werden >


    Rumstehen bringt nixxxxxxxx =)

  • wenn ich mich jetzt nicht ganz täusche war es mit... was muss man tun




    Habe aber den Bogen gerade net parat.




    Was kann man tun > Auto stehen lassen moped fahren
    > moped stehen lassen Fahrrad fahren
    > altöl mal nicht in den Gulli kippen sondern entsorgen lassen
    > usw


    tun kann man vieles, aber keiner macht es ^^


    (ich kippe mein altöl natürlich nicht in den Gulli )


    Gruß


    Derauffahrtschieber

    < Eine Schwalbe muss gefahren werden >


    Rumstehen bringt nixxxxxxxx =)

  • Der Prof hat vollkommen Recht.
    Irgendwelche Prüfungsbögen, Zettel, Pamphlete oder die Meinungen und das Geschwafel von unqualifizierten Kostgängern oder Hilfsfahrlehrern sind keine Rechtsvorschriften.
    Einzig zwingend ist nur entweder das was ich sage :smokin: oder was dazu im Gesetz steht und das einschlägige Gesetz wäre in diesem Falle die StVO.
    Guck dir die §§ da an und dann weisste Bescheid. Ich kann da jedenfalls nichts vom Bordsteinschieben lesen. §10 StVO in Verbindung mit §1 StVO käme allenfalls dann in Betracht, wenn dort in deiner Auffahrt die Kindergärtnerin mit ihrer Krabbelgruppe gerade mit dem 2. Vorsitzenden des örtlichen Pädophilenvereins die Tarife aushandelt oder zwei Omas mit Rollator gerade eine angeregte Disskussion über COREGA-TABS und harten Stuhl führen. Ansonsten kannste in deiner Ausfahrt über'n Bordstein brettern wie Valentino Rossi nach Verlöschen der roten Ampel. :))


    Frag ruhig, sollst ja was lernen. :)

    • Offizieller Beitrag

    das ist eine ähnliche frage wie die von dem kaliber:


    was muss man für seine fahrtsicherheit auf dem motorrad an sicherheitskleidung tragen? --> richtige antwort: einen ece-geprüften helm.


    oder aber:
    wozu können bauliche veränderungen am fahrzeug führen? --> richtige antwort: erlöschen des versicherungsschutzes.


    die antwortmöglichkeiten sind schlicht falsch! es ist jedoch traurig, dass auf "offiziellen" prüfungsbögen, die über den erwerb einer fahrerlaubnis entscheiden können solche schnitzer eingebaut werden.


    da hilft nur: auswendig lernen und drüberstehen.

  • Zitat von totoking


    wozu können bauliche veränderungen am fahrzeug führen? --> richtige antwort: erlöschen des versicherungsschutzes.


    Das sehe ich nicht als Falsch an. Deien Haftpflichtversicherung haftet zwar immer kann dich aber in Regress nehmen.


    Bei Teil oder Vollkasko siehst du ein müsel lächeln wenn die wissen das dSie eigentlich nicht zahlen müssen


    Also auf Haftpflicht wäre es nicht ganz richtig für die anderen stimmts

    • Offizieller Beitrag

    richtig, bei teilkasko kann es tatsächlich zum erlöschen führen. wenn wir allerdings bei unserem geschätzten pingeligen behördensprachgebrauch bleiben bedeutet "in regress nehmen" etwas völlig anderes als "erlöschen des versicherungsschutzes".


    wie dem auch sei, prinzipiell sag ich ja: auswendig lernen und drüberstehen. aber diese beiden fragen sind nun schon seit mindestens 10 jahren in den prüfungsbögen. macht sich denn niemand die arbeit, zu schauen, ob es überhaupt sinn macht, wonach gefragt wird?

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