Heute habe ich endlich meine erste Simson erstanden und nun stellt sich mir die Frage ob ich zum TÜV muss.
Es handelt sich um eine S 50 B2.
Gehe ich richtig in der Annahme das Original-Ersatzteile, bzw Nachbauten auch wenn sie für die S51 bestimmt sind nicht eintragungspflichtig sind?
Wenn ja sind bei mir nur noch die folgenden 2 Teile fraglich:
http://www.mopedstore.de/advan…keywords=F-00346&x=13&y=5
http://www.mopedstore.de/advan…?keywords=E-00009&x=0&y=0
Muss eine neue Lackierung eingetragen werden?
Achja, eine letzte Frage, muss in meiner ABE die BBH und der Fahrzeughalter stehen? Die ABE ist eine originale (hoff ich zumindest) von 1987.
Sry für die vielen, vlt dummen, Fragen, aber ich bin eben neuling im Simsonsektor und konnte auch nach ausgiebiger Recherche keine konkreten Antworten finden. Vielen Dank schonmal!
Greetz