Nicht über den komischen Titel wundern
Meine Frage ist folgende. Ich habe an meiner Hinterradbremse ja nen Bremslichtkontakt, die Leuchte leuchtet also wenn ich da bremse.
Für die Vorderradbremse habe ich aber keinen Bremslichtkontakt.
Bin ich verpflichtet mit der hinteren Bremse (oder beiden gleichzeitig) zu bremsen?
Wie sieht das aus wenn ich an ner Ampel nur die vordere Bremse betätige (weil die Bremskraft ausreicht, ich nicht den Fuß aufs Trittbrett stellen will etc.) und mir jemand auffährt, weil mein Bremslicht nicht aufgeleuchtet hat. Habe ich dann Schuld? Immerhin habe ich bauartbedingt keinen Bremslichtkontakt vorne.
Danke für die Aufklärung, das frage ich mich jedesmal beim fahren (bzw. bremsen)