MWH/F Fragen....

  • Hallo Leute,
    ich besitze einen Moped bzw. Fahrradanhänger, den ich mit Licht und Bremslicht hinten bestückt habe. Jetzt wollte ich nur einmal fragen wo ich an diesem Hänger eine art "Rahmennummer" finden kann. Leider ist das Typenschild nicht mehr dran auf dem es bestimmt gestanden ist. Gibts nochmal irgendwo ne nummer?
    Was bedeutet die Schlüsselnummer auf dem Weißen papierkleber???
    vielen dank für gute bzw. hilfreiche antworten...
    Grüße euer Alex


    Ps: mir ist schon klar, dass es kein MOPEDANHÄNGER ist sondern ein Fahrradanhänger der zum Mopedanhänger umgebaut wurde ;) Mir gehts nur um die Nummer...

  • Die EL bzw. ELN-Nummer hat nichts mit der FIN zu tun, ELN ist die Erzeugnis und Leistungs-Nomenklatur die hatte volkswirtschaftliche Bedeutung.
    Falls auch eine HSL-Nummer draufsteht die hatte auch nichts mit der FIN zu tun, das ist dann die Handels-Schlüssel-Listennummer das ist sowas wie heutzutage eine Bestellnummer.


    mfg Gert

  • Da der Hänger immer noch keine ABE hat, hat der auch kein FIN.
    Mensch das Thema haben wir doch zum xten-mal mit dir durch.


    Hallo Tobias,


    laut KTA Typschein hat der Fahrradanhänger durchaus eine "ABE" (und musste die gemäß DDR Recht auch haben) und durfte nach dieser sogar zum Moped-Anhänger durch die Verwendung entsprechender Teile umgerüstet werden.


    Gruss von Frank

  • laut KTA Typschein hat der Fahrradanhänger durchaus eine "ABE" (und musste die gemäß DDR Recht auch haben) und durfte nach dieser sogar zum Moped-Anhänger durch die Verwendung entsprechender Teile umgerüstet werden.


    Wie kann man nun also in der heutigen Zeit ordnungsgemäß einen MWH/F zum Mopedanhänger umwandeln?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tobias,


    laut KTA Typschein hat der Fahrradanhänger durchaus eine "ABE" (und musste die gemäß DDR Recht auch haben) und durfte nach dieser sogar zum Moped-Anhänger durch die Verwendung entsprechender Teile umgerüstet werden.


    Gruss von Frank



    Sag mir mal wo das steht..


    im Typschein 1034(-1) steht eindeutig:


    MKH/F Fahrradanhänger
    MKH/M Mopedanhänger (SR2)
    MKH/M1 Kleinkraftradanhänger (KR51 SR4-Type)
    MKH/M2 Kleinkraftradanhänger (S50N)
    MKH/M3 Kleinkraftradanhänger (S50B)


    Von einem legalen Umbau sehe ich da nix. Soweit ich weiss ist beim F-Anhänger die Hängerkupplung genau invers sogar angeschweisst (Kugel am Hänger, Maul an der Fahrradkupplung), das geht technisch ohne Flexen gar nicht und Einschweissen der M12 Mutter um das Gewinde für das DDR-Zugmaul zu montieren.


    Auf den Fotos, wenn ich das richtig sehe, von Alexander1990 ist auch nur BAG-KTA Nummer 1034-1 (also die Typscheinnummer) eingeschlagen. Auf der anderen Strebe lese ich was von Anhänger F und 1981. Also scheinbar das Baujahr.


    Eine richtige Rahmenummer erkenne ich da nicht.


    Wo Frank recht hat, das der F eine "ABE" hatte. Aber halt nur fürs Fahrrad.


    MfG


    Tobias

  • Hallo Tobias,


    laut KTA Typschein hat der Fahrradanhänger durchaus eine "ABE" (und musste die gemäß DDR Recht auch haben) und durfte nach dieser sogar zum Moped-Anhänger durch die Verwendung entsprechender Teile umgerüstet werden.


    Gruss von Frank


    Na das würde mich jetzt aber auch interessieren inwiefern dieser Umbau damals legal war.


    Ich hab selbst den Umbau mit Kugel abflexen, Mutter einschweißen und original Kupplung einschrauben vorgenommen. Außerdem natürlich Blinker und Rücklicht montiert und angeschlossen.


    Ist das dann jetzt laut deiner Aussage ein legaler Umbau???

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!


  • Hallo Tobias,


    ich guck in den nächsten Tagen nochmal in die Typgenehmigung, ist aber ein etwas dickerer Ordner.


    Gruss von Frank

  • Hallo Tobias,


    also, im Gutachten zur Erteilung der Genehmigung (des Typscheins) steht folgendes:


    MWH/F - MWH/M3:


    "Die 4 Varianten unterscheiden sich lediglich in der elektrischen Ausführung. ... Am Zugrohr vorn ist ein Schraubstück angebracht, das die Verbindung zur Kugelkupplung herstellt"


    Etwas weiter im Text wird der Anhänger beschrieben als "Mopedanhänger ohne Zugvorrichtung".


    Insofern ist das eine Steilvorlage für eine Umrüstung, passend zur ab etwa Mitte der 80er dokumentierten Diskussion, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, verschiedene Varianten zu unterscheiden.


    Und es weist darauf hin, daß die Zugöse nicht "werksmässig" angeschweisst war (was ebenfalls der Bauartgenehmigung der Zugöse widersprechen würde, zumindestens sind mir bisher nur angeschraubte Ösen bekannt)


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag


    jo, die Ösen sind auch nicht geschweisst. Da ist ene M12? Gewinde drin wo die angeschraubt werden. der /F hat meines Wissens, wie auch Froschmaster berichtet, ein Kugelkopg dran. und das Zugmaul soll ans Fahrrad. Dieser Kugelkopf ist am Hänger angeschweisst.


    MfG


    Tobias

  • Dann bleibt jetzt natürlich die Frage wie man den Umbau an der Kupplung auszuführen hat, Mutter einschweißen und gut so wie ich es gemacht hab?


    Na ich denke mal solange sich nicht mal ein Übereifriger von der Rennleitung so einen Umbau vorknöpft, weil er meint das wäre nicht richtig so, und ich Nachgang quasi ein Präzendenzfall geschaffen und hier dokumentiert wird, werden wir wohl nie erfahren ob das alles total rechtens ist.


    Ich hab jedenfalls eine funktionierende Elektrik und eine Mutter an einen sonst originalen /F gebaut und hoffe mal das wird den Leuten von der Rennleitung reichen, falls sie mich mal kontrollieren mit Anhänger. (Was auch ohne Anhänger schon sehr selten vorkommt)

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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