MZ anmelden und versichern

  • Hallo,
    ich möchte bald meine ETZ 250 anmelden. Hab sie erst gekauft und sie hat noch keinen TÜV. Brauch ich ne TÜV Bescheinigung um ne Versicherung abzuschließen oder reicht da der Fahrzeugbrief? Was habt ihr für eine Versicherung für eure größeren Maschinen, welche is erfahrungsgemäß billig und gut?
    Noch ne Frage:
    Wenn ich sie zum TÜV schaffen will und sie keinen mehr hat, darf ich da trotzdem zur Werkstatt fahren? Darf man da auch ohne Nummernschild hinfahren?
    Ich weiß das es hier eher Mopedforum is aber es könnte sich ja genauso um einen Sperber handeln den man auch zulassen muss und zum TÜV schaffen muss also wie jedes Motorrad, darum nimmt es mir nicht übel
    Vielen Dank

  • Ok ich beschreibe dir mal den Zulassungsvorgang für dich.


    1. Su suchst dir eine Versicherung aus und läßt dir die sogenannte " Doppelkarte " schicken. Drauf achten dass als Versicherungsbeginn " ab sofort " angekreuzt ist und nicht " ab Tag der Zulassung "


    2. Hast du ein Kennzeichen auf dem das Fahrzeug angemeldet ist / war und dieses Kennzeichen ist aus dem aktuellen Zulassungsbezirk oder aus einem drumherumliegendem dann darfst du nun mit dieser Doppelkarte + dem Kennzeichen hintendran zum TÜV fahren und dann zur Zulassungsstelle.


    Besitzt du kein Kennzeichen so mußt du nur mit Doppelkarte und Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle und läßt dir dort ein Kennzeichen reservieren. Kostenpunkt bei uns zB 2,50


    Dann läßt du das Kennzeichen drucken und darfst dann wieder zum TÜV / Zulassungsstelle


    3. Warst du nun beim TÜV und hast die HU bestanden fährst du zur Zulassunsstelle nimmst dein Kennzeichen den Fahrzeugbrief und den TÜV Bogen mit rein und läßt das Teil zu.


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    Zum Thema TÜV. Je nachdem wie lange deine Mschine abgemeldet war brauchst du entweder nur ne HU ( bis imho 1.5 Jahre abgemeldet ) ansonsten eine Wiederzulassung nach §21 und das teuerste wenn du deine Papiere nicht hast eine Neuzulassung nach §21 wo du aber Geld sparen kannst indem du so viele technische Daten wie möglich mitbringst.


    So hoffe geholfen zu haben

  • Vielen Dank für deine Antwort.
    Sie ist seit mind. 5 Jahren stillgelegt und ich hab dementsprechend auch kein altes Nummerschild mehr. Was ist der Unterschied zwischen einer Hauptuntersuchung und einer Wiederzulassung? Gucken die da besonder auf irgendwelche Sachen?
    Wo habt ihr eure Maschinen versichert (welche Versicherung)?
    Danke

  • Ne Wiederzulassung erstellt ein Gutachten mit den technischen Daten. Wenn du da also Sachen raussuchst di ebei dir geändert sind usw ist der TÜV imm erbegeistert. Dann muß der nicht suchen.


    Dieses Gutachten geht dann bei der Zulassung in deinen neuen Fahrzeugschein ein..


    Wenn du Papiere hast ist es beim TÜV Nord eine


    " Wiederzulassung nach §21 mit §27 StVZo" und kostet für ein Krad 33,18


    eine HU kannst du nur machen wenn dein Fahrzeug nicht stillegelgt ist was aber nach 5 Jahren der Fall ist.


    Paß auf dass dir aber nicht das Vollgutachten nach §21 berechnet wird. Das ist dafür da wenn man keine Papiere hat und kostet 53,35..


    Im Endeffekt unterscheiden sich HU Wiederzulassung und Vollgutachten wenig. Es wird bei allen nach dem Zustand geschaut Bremsen getestet usw...

  • ACHTUNG:


    ab 1.3.07 soll es möglich sein, ein fahrzeug, was nicht länger als 7 (sieben!!) jahre abgemeldet war mit einer normalen HU wieder zuzulassen. die teure vollabnahme entfällt also. stand letztens im adac-heft.
    evtl lohnt es sich noch ein paar wochen zu warten.

  • Stimmt ... Hatte ich vergessen....


    Aber jetzt blättere ich gerade in der aktuellen TÜV Nord Liste und was sehe ich da:


    HU 34,80
    Wiederzulassung nach $21 mit § 27 StVZO 33,18
    Vollgutachten nach §21 StVZO 53,36


    Die Preisliste ist die aktuelle gültig ab 1.4.2006


    Also doch wohl lieber jetzt hin ;) Sparste 1.62 €

  • Also, ab dem 01.03.2007 tritt die Fahrzeugzulassungsverordnung FZV inkraft. Ab dann können alle Fahrzeuge, die max. 72 Monate (also 6 Jahre) stillgelegt sind, mit einer neuen Hauptuntersuchung nach §29 StVZO wieder zugelassen werden. Für diese Fahrzeuge entfällt das Gutachten nach §21 i. Verb. mit §27 (schon erwähnte Wiederzulassung). Die 72-Monatsfrist gilt RÜCKWIRKEND für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.10.2005 (also 01.03.07 minus 18 Monate) stillgelegt worden sind. So isses uns zumindest auf der Prüfingenieurs-Fortbildung beigebracht worden...

  • @ Ramirez:



    Coool.
    Die von mir gekaufte MZ wurde letzten April (2006)vorübergehend abgemeldet....(hoffe ich - mal die Papiere suchen)
    Dann gilt für die also auch schon die neue Regelung- gell?


    ;)


    Dann kann ich die Überholung ja ruhiger angehen lassen.


    Franz lästert , dass ich die Maico(viel teurere Teile) zuerst wieder aufbauen soll.


    *Ts Ts Ts* Mit so wenig Geld werde ich die MZ wenigstens wieder in Ruhe hinbekommen können...


    ;)

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