Neben Ampel über rot gefahren = über rote Ampel gefahren?

  • Hallo,
    mir ist heute was echt dummes passiert, ich fahre so mit jemanden hinten drauf, wollte den paar hundert Meter mitnehmen, damit der seinen Zug noch bekommt. Naja der hatte erstmal keinen Helm auf, aber darum geht es nicht( haben sofort 15€ über die EC Karte abgebucht). Also ich wollte hinter einer Ampel rechts abbiegen, aber da das eine Fußgängerampel ist, bin ich eben auf den Bürgersteig vorbei gefahren. Und wie es kommen musste war die Polizei hinter uns, ich habe also ganz brav angehalten, noch auf dem Bürgersteig. Die konnten also gar nicht wissen das ich nur eine Abbkürzung nehmen wollte, ich hätte meinen Hintermann ja auch nur absetzen wollen können... Naja zumindest meinten die dann das ich über rot gefahren sei, obwohl ich nicht auf der Straße vorbei gefahren bin...


    Der Polizist meinte dann, dass ich bald Post bekomme, aber wie teuer das wird, konnte er mir nicht mal schätzungweise sagen. Was meint ihr, was ich zuerwarten habe? Und wenn wie teuer kann sowas werden, wenn ich nun im Sinne des Gesetzes über rot gefahren bin?


    schonmal vielen dank für eure Antworten.
    Guido

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist so. Wer neben einer roten Ampel über ein angrenzendes Grundstück (z.B. eine Tankstelle oder ein Supermarktparkplatz) über Eck abkürzt, wird bestraft, als wenn er über die rote Ampel gefahren wäre. IMHO darf aber nur das Bußgeld verhängt werden, wie wenn man innerhalb der 1 Sekunde bei rot gefahren wäre, ein Fahrverbot gibts also nicht.

  • Hey, danke für eure schnellen Antowrten.
    Da bin ich aber erstmal beruhigt. Hab meinen Führerschein erst knapp ein Jahr aber einen belgischen... Ich denke mit Punkten in Flensburg habe icht nichts zutun und mit der Probezeit eigentlich auch nichts!?. Höchstens ein Fahrverbot in Deutschland, und abnehmen dürfen die deutschen Polizisten mir den schonmal gar nicht! Oder? Ich bin mir da nicht sicher, wegen eventuellen EU Bestimmungen...


    MFG Guido

  • Zitat von Baumschubser

    Wer neben einer roten Ampel über ein angrenzendes Grundstück (z.B. eine Tankstelle oder ein Supermarktparkplatz) über Eck abkürzt, wird bestraft, als wenn er über die rote Ampel gefahren wäre.*

    * ... gilt nur für Leute, die keinen guten Rechtsanwalt an ihrer Seite hatten. :D

  • @Dummschwaetzer wie ist denn dann die Argumentation? Also wir haben gesagt, dass ich den anderen da absetzen wollte an der Ecke. Kommt man mit sowas durch?


    grüße Guido

    • Offizieller Beitrag

    Dummschwätzer


    Du und deine verschissenen Rechtsanwälte können da gar nichts machen, das ist einfach so. Erkenne einfach mal geltendes Recht an und fertig. Zu diesem Sachverhalt gibts Gerichtsurteile, die diese Vorgehensweise bestätigen. Genau so hat man dich am Arsch, wenn du im Stau auf der Autobahn über eine Raststätte überholst, um schneller zu sein. Ist die gleiche Geschichte, auch dafür gibts Bußgeld.

  • Zitat von guido

    Kommt man mit sowas durch?


    Nein, hier wahrscheinlich nicht, denn auch der Gehsteig gehört zur Straße.
    Du hast die rote Ampel also überfahren.
    Wie weit hinter der Ampel hast du denn angehalten? Und wann? Erst nachdem du die Polizei bemerkt hast?


    Zitat von Baumschubser

    Dummschwätzer
    Du und deine verschissenen Rechtsanwälte können da gar nichts machen, das ist einfach so...


    Sei doch bitte nicht so ungehalten gegenüber dem ehrbaren Berufsstand der Advokaten. :)
    Die kennen sich schließlich aus. :smokin:


    Zitat von Baumschubser

    ...Erkenne einfach mal geltendes Recht an und fertig....


    Nö, denn was sich irgendwann mal ein überarbeiteter mittelmäßiger Amtsrichter mit Mundgeruch da aus den Fingern gesaugt hat ist noch lange nicht allgemeinverbindlich geltendes Recht sondern nur auf diesen konkret individuellen Einzelfall bezogen, dessen nähere Umstände nicht weiter bekannt sind.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Dummschwaetzer

    Nö, denn was sich irgendwann mal ein überarbeiteter mittelmäßiger Amtsrichter mit Mundgeruch da aus den Fingern gesaugt hat ist noch lange nicht allgemeinverbindlich geltendes Recht sondern nur auf diesen konkret individuellen Einzelfall bezogen, dessen nähere Umstände nicht weiter bekannt sind.


    Der nächste Amtsrichter wird aber den Fall möglicherweise zu Rate ziehen und feststellen, dass die Rechtslage die gleiche ist und ein ähnliches Urteil fällen.


    Wie dem auch sei, Fakt ist, dass es in genau solchen Fällen Bußgelder und auch Gerichtsurteile zu ungunsten des Verkehrsteilnehmers gegeben hat, weshalb man das abkürzen tunlichst bleiben lassen sollte. Und auch diese Leute hatten garantiert einen verschissenen Winkeladvokaten :D an ihrer Seite und der hat ihnen zusätzlich zum lächerlichen Bußgeld eine Unsumme an Kohle gekostet, die man sich bei gesundem Menschenverstand hätte sparen können.

  • zu dem thema hab ich auch noch ne idee: folgede situation:


    man fährt auf ne ampel zu, die wird rot. man biegt rechts ab (ist halt so eine ampel wo es so eine gesonderte rechtsabbiegerspur gibt, wo man auch bei rot rechts abbiegen kann), wendet sofort, und biegt an der jetzt grünen ampel wieder rechts ab.


    kann man mich dafür belangen?

  • Eine schöne Diskussion dazu gab es im Verkehrsportal.


    Fazit: Nein, aber es wird nicht gerne gesehen.


    Einen Hinweis, um sich abzusichern, gab es dort auch:
    Man versichere sich vor einem solchen Manöver, dass die Wiederauffahrstelle auch bei böswilligster Auslegung durch ein Gericht nicht mehr zum geschützten Bereich der roten Ampel gezählt werden kann ...


    Ansonsten ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Wendemanöver sind verboten, wenn nicht erlaubt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten. Auch wenn die Straße eine durchzogene Linie hat.


    Gruß
    Al

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist, welcher Abstand zur Ampel ist "gefahrlos" und vor allem, welchen Sinn macht das ganze Harakiri-Manöver, wenn man 30 oder 50m weit in die Seitenstraße einbiegt und dann wieder umdreht. Ich finde solche Manöver außerordentlich bekloppt.


    Das abkürzen über Eck macht da schon eher Sinn, hier bei uns ist auch an ner ziemlich langweiligen Ampel eine Tankstelle, die sich dafür prima anbietet. Dennoch wurden schon Leute dafür bestraft (nicht hier bei uns, aber generell) und wenn einen das dann selber erwischt, sollte man nicht rumjaulen. :D

  • Selbe Situation...
    T - Kreuzung mit ner Tanke in einem Eck so dass die Leute schnell über die Tanke die Rote Ampel abkürzen...


    aber alle Jubel Jahre ( bzw Monate ) Steht die Polizei an der nächsten Bushaltestelle und winkt die "Überholer" raus die durch die Tanke gefahren sind.


    Dabei weiß ich auch dass die Tanke mit der Polizei zusammenarbeitet und auch Ausreden wie " Ich wollte tanken und habe das Geld vergessen " durch die Überwchungslkameras der Tanek zunichte gemacht werden... Wenn da jemand durchfährt wollte er nicht tanken.....



    Die Leute die anhalten und ggf tanken bzw sich was kaufen werden nicht belangt

  • so heute ist die böse post gekommen.
    ich soll 150€ zahlen ( 125 wegen der roten ampel und noch irgendwelche auslagen) dazu noch ein fahrverbot für einen monat...


    meint ihr ich sollte das geld einfach bezahlen und es so hinnehmen, oder lohnt es sich da einsprcuh zu erheben. den sachverhalt kennt ihr ja, aber trotzdem werde ich so bestraft als ob ich auf der straße ohne weiteres über eine rote ampel gefahren bin...


    freu mich über antworten

  • Na ja habe nochmal dein Eingangspost gelesen und ne Frage .


    Bist du von der Straße über den abgesenkten Bordstein bei der Ampel auf den Gehweg ??


    Wenn ja war das dein Rotlichtverstoß... Haltelinie ist ja davor !!!

  • Shadowrun
    hmm, das müsste ich nachgucken mit der haltelinie, ich glaub da war immer gar keine linie, weil da neu asphaltiert ist. was würde das denn ändern? angenommen ich bin vor der linie von der straße runter?


    cih ja danke für den tipp^^ das geld macht mir nicht wirklich zu schaffen, nur das fahrverbot... also mit punkten in flensburg hab ich keine probleme, da ich einen belgischen führerschein habe; in belgien und niederlande dürfte ich sogar noch fahren, aber zur schule komme ich dann nicht mehr^^


    hab mir überlegt für 20€ einen neuen fürherschein zuholen, (verlustig melden) dann tuen die den vermerk in den einen fürherschein und im falle einer kontrelle kann ich den anderen zeigen, (wenn das so einfach geht^^)

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