Hallo, ich habe einen S51-Rahmen und wollte neue Papiere beantragen. Auf dem Typenschild steht allerdings bei dem Typ nur ,,S51''. Muss ich bei der Beantragung dann nur S51 angeben? Denn da ich nur den Rahmen habe, kann ich ja nicht sicher sein ob es jetzt eine S51 B1-4 oder eine B1-3 usw. war... Die Fahrgestellnummer deckt sich auch mit dem Baujahr. Da man ja den Originalzustand angeben muss frage ich mich was genau ich jetzt angeben muss...
Mfg Malte
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